Kinderrechte gelten auch in der digitalen Welt

Kinderrechte gelten auch in der digitalen Welt

Der diesjährige Weltkindertag am heutigen Freitag steht unter dem Motto: „Wir Kinder haben Rechte“. Dazu gehört auch ein zeitgemäßer Jugendmedienschutz.

Wir müssen immer wieder betonen: Kinder haben Rechte. Dazu gehört das Recht auf Schutz, Befähigung und Teilhabe in der digitalen Welt.

Die meisten Regelungen des Jugendmedienschutzes stammen jedoch aus einer Zeit, in der Kinder und Jugendliche noch Videospiele spielten und Kassetten hörten, als es noch kein Facebook oder WhatsApp gab. Heute zählen zur Grundausstattung von Kindern und Jugendlichen der Laptop und das Smartphone, jeweils mit Internetzugang. Die digitalen Medien eröffnen Chancen, bergen aber auch Risiken wie zum Beispiel Cybermobbing, Cybergrooming, sexualisierte Gewalt oder Online-Spielsucht.

Es ist elementar wichtig, dass Kinder, Jugendliche und Eltern in der digitalen Welt Orientierung erhalten. Das traditionelle Schutzkonzept des Kinder- und Jugendmedienschutzes, das bisher vor allem darauf ausgerichtet war, den Zugang zu Inhalten zu beschränken, muss deshalb erweitert werden: Es geht ebenso darum, Kinder und Jugendliche zu befähigen, digitale Medien und ihre Kommunikationsmöglichkeiten sicher zu nutzen. Es geht um Teilhabe.

Dieser Trias von Schutz, Befähigung und Teilhabe muss ein moderner Jugendmedienschutz Rechnung tragen. Neben gesetzlichen Regelungen gehört auch die Vermittlung von digitaler Medienmündigkeit durch Eltern und Schulen dazu. Jugendliche sollen – entsprechend ihres Alters – daran beteiligt werden.

Um diese Änderungen in die Wege zu leiten, müssen Bund und Länder an einem Strang ziehen. Es kann nicht sein, dass zeitgemäßer Jugendschutz an Zuständigkeiten und Befindlichkeiten scheitert. Bund und Länder sind aufgefordert, bei den anstehenden Novellierungen Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zu harmonisieren. Erforderlich sind auch Absprachen und Regelungen auf europäischer und internationaler Ebene.

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Blockchain-Strategie gutes Signal

Blockchain-Strategie gutes Signal

In der heutigen Kabinettssitzung hat die Bundesregierung ihre Blockchain-Strategie verabschiedet. Mit einem innovationsoffenen regulatorischen Rahmen die Chancen der Blockchaintechnologie zu nutzen, das ist unser Anspruch als Unionsfraktion. Es bedarf eines Ökosystems aus Technologieentwicklern, -anwendern und Regelsetzern. Die Blockchainstrategie der Bundesregierung umfasst daher ein ganzes Bündel von Maßnahmen von Pilotprojekten und Versuchslaboren bis hin zu konkreten Gesetzes-Vorhaben. Als Unionsfraktion haben wir uns mit einem eigenen Fraktionspapier mit Forderungskatalog am vorangegangenen Konsultationsprozess beteiligt.  Wir begrüßen, dass einige, wenn auch nicht alle, Forderungen aufgegriffen wurden: So soll noch 2019 ein Gesetzentwurf für Blockchain-Anleihen vorlegt werden. Zu begrüßen ist auch, dass sich die Bundesregierung in der Strategie klar zum Thema Stablecoin positioniert. Digitale Währungen von Großkonzernen dürfen keine Alternative zu staatlichen Währungen werden. Deswegen setzen wir uns für eine einheitliche Regulierung in der EU ein. Als Unionsfraktion sind wir außerdem der Meinung, dass ein digitaler Euro der EZB Libra und ähnliche Projekt überflüssig machen könnte.

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Upskirting bestrafen

Upskirting bestrafen

Seit Monaten bewegt uns das Thema Upskirting. Alle sind sich einig, dass heimliches Fotografieren unter den Rock unter Strafe gestellt werden muss. Ein solcher Übergriff in die Intimsphäre einer Frau ist demütigend und verletzend. Den Tätern muss deutlich gemacht werden, dass ihr Verhalten absolut inakzeptabel ist. Daher begrüße ich die Initiative einiger Bundesländer, die Regelungslücke im Strafgesetzbuch rasch zu schließen. Auch das Saarland wird sich anschließen.

Dennoch finde ich es sehr schade, dass erst der Aufschlag der Bundesländer die Bundesjustizministerin zum Handeln treibt. Nach einer so lang andauernden, einvernehmlichen Diskussion hätte sie bereits einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen müssen, statt diesen in ihrer Bundestagsrede zum Haushalt 2020 nur anzukündigen. Ich hoffe, dass Frau Lambrecht dem Bundestag jetzt schnell ihren Vorschlag präsentiert.

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