Seit Monaten bewegt uns das Thema Upskirting. Alle sind sich einig, dass heimliches Fotografieren unter den Rock unter Strafe gestellt werden muss. Ein solcher Übergriff in die Intimsphäre einer Frau ist demütigend und verletzend. Den Tätern muss deutlich gemacht werden, dass ihr Verhalten absolut inakzeptabel ist. Daher begrüße ich die Initiative einiger Bundesländer, die Regelungslücke im Strafgesetzbuch rasch zu schließen. Auch das Saarland wird sich anschließen.
Dennoch finde ich es sehr schade, dass erst der Aufschlag der Bundesländer die Bundesjustizministerin zum Handeln treibt. Nach einer so lang andauernden, einvernehmlichen Diskussion hätte sie bereits einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen müssen, statt diesen in ihrer Bundestagsrede zum Haushalt 2020 nur anzukündigen. Ich hoffe, dass Frau Lambrecht dem Bundestag jetzt schnell ihren Vorschlag präsentiert.
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