Liebe Leserinnen und Leser,
heute möchte ich mich mit einem großen Dankeschön einsteigen. Vergangenen Samstag haben mich die Delegierten meines Wahlkreises als Kandidatin für St. Wendel für die kommende Legislaturperiode nominiert. Ich freue mich über das große Vertrauen und bedanke mich bei allen, die sich vor Ort engagieren und mich bei meiner Kandidatur unterstützen.
Damit beginnt für mich jetzt auch offiziell die Vorbereitung des Wahlkampfs. Aufgrund der deutlich besseren Corona-Lage und immer mehr Impfungen bin ich auch guter Dinge, viele Menschen im persönlichen Gespräch treffen und mich zu den Themen, die im Wahlkreis unter den Nägeln brennen, austauschen zu können. Dabei gilt natürlich weiterhin, was schon immer galt: Kommen Sie mit Ihren Anliegen gerne auf mich zu, ich freue mich auf den Austausch.
Grundsätzlich hoffe ich auf einen fairen Wahlkampf, der sich um Sachthemen und die besten Ideen drehen wird. In der Bundespolitik beobachte ich in den letzten Wochen und Monaten mit Sorge, wie oberflächlich, unsachlich und attackierend die Diskussionen aktuell geführt werden.
Die Wahl sollte von dem gewonnen werden, der die besten Ideen hat und dem die meiste Kompetenz bei der Umsetzung der Ideen zugetraut wird. Ich gehe mit meiner Politik der vergangenen Jahre dabei selbstbewusst, aber keineswegs übermütig ins Rennen. Ich bin überzeugt, dass meine Bilanz der letzten Jahre für sich spricht und mir gute Argumente gibt, warum wir den eingeschlagenen Kurs mit viel Energie weiterführen wollen.
Wir haben in dieser Legislatur vieles erreicht – gerade auch mit Blick auf meinen Wahlkreis. Aber wir haben auch für die Zukunft noch viel vor! Den engen Austausch mit vielen von Ihnen möchte ich gerne fortsetzen – am liebsten auch für vier weitere Jahre.
Ihre Nadine Schön
Zum Jahrestag kommt neuer Schwung ins Neustaat-Projekt
Kaum zu glauben, aber das Projekt Neustaat rund um das gleichnamige Buch von Thomas Heilmann und mir wurde letzte Woche bereits ein Jahr alt. Zum Jubiläum gab es eine große Veranstaltung mit der Bundeskanzlerin, unserem Fraktionsvorsitzenden Ralph Brinkhaus und vielen weiteren Expertinnen und Experten. Die Kanzlerin zeigte in ihren Bemerkungen, genau wie die anderen Teilnehmer, große Sympathie für die Initiative, Politik und Staat fit für die Zukunft zu machen. Und es bleibt weiterhin viel zu tun, das hat nicht erst Corona mehr als deutlich gezeigt.
Aber natürlich war der Jahrestag nicht nur eine Gelegenheit, medienwirksam für das Projekt zu werben. Vielmehr bietet er auch die Möglichkeit, Bilanz zu ziehen. Und die kann sich sehen lassen: Zahlreiche Vorschläge konnten wir bereits umsetzen oder anstoßen. Vor allem im Bereich Verwaltungsmodernisierung (Onlinezugangsgesetz, Modernisierung der Verwaltungsregister, etc.) und in innovativen, neuen Wegen, Politik zu machen, tragen viele Projekte eine klare Neustaat Handschrift.
Vor allem aber hat die Debatte um einen effizienten, agilen Staat die Union vollständig durchdrungen. Die Ideen aus Neustaat sind Teil des Wahlversprechens der CDU und CSU geworden. Das zeigt nicht nur die Forderung von Armin Laschet nach einem Modernisierungsjahrzehnt, sondern auch das neue Positionspapier der Fraktion, das ausdrücklich einen Neustaat fordert und das Ralph Brinkhaus offensiv vertritt. Alles in allem: In die Frage, wie wir als Staat und Politik besser schneller und schneller besser werden können, ist richtig viel Bewegung gekommen – Neustaat sei Dank!
Unser Positionspapier zum NeuStaat findet ihr hier. Außerdem haben wir bei einem Fachgespräch in unserer Fraktion über die Maßnahmen gesprochen, mit denen wir das Modernisierungsjahrzehnt vorantreiben wollen. Das Fachgespräch könnt ihr euch hier anschauen.
Schiffweiler engagiert sich für den Klimaschutz
Es ist offiziell: Der Bund fördert ein Projekt der Gemeinde Schiffweiler mit insgesamt 252.000 Euro! Damit soll der Bachlauf renaturiert werden. Das bedeutet, dass das Flussbett wieder natürlich verlaufen kann ohne Rohre und Co. Das wirkt sich nicht nur positiv auf das Klima aus, sondern mindert auch die Hochwassergefahr!
Foto: Michael Wittig
Diskussion um Kinderrechte
In dieser Woche habe ich eine Pressekonferenz mit dem Fraktionsvorsitzenden Ralph Brinkhaus gegeben. Dabei haben wir uns insbesondere zum Thema Kinderrechte ins Grundgesetz geäußert. Denn dass die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz am Ende gescheitert ist, das hätte nicht sein müssen. Es gab bereits einen Kompromiss, der innerhalb der Bundesregierung von SPD und Union mühsam ausgehandelt wurde. Diesen Kompromiss hätten wir auch im Parlament mitgetragen. Doch indem SPD und Opposition nun darüber hinaus weitere Forderungen gestellt haben, war es unmöglich, noch zu einer Einigung zu kommen. Der mühevoll ausgehandelte Kompromiss hätte dafür gesorgt, dass Kinderrechte in der Verfassung sichtbar geworden wären. Das wäre ein wichtiges Zeichen gewesen. Das Ende der Verhandlungen in dieser Woche durch Koalitionspartner und Opposition ist schlichtweg enttäuschend. Man hat den Eindruck, dass es mehr um Wahlkampf geht als um Einigung in der Sache. Dennoch: viel wichtiger als die Änderung von Gesetzen sind tatsächliche Verbesserungen für Kinder. Mit der SGB VIII-Reform und dem Gesetzespaket gegen sexuellen Missbrauch haben wir tatsächliche Verbesserungen des Kindeswohls erreicht, nicht selten erst nach langem Ringen mit dem Koalitionspartner. Das ist entscheidend!
Meine Statements findet ihr auf Youtube: https://www.youtube.com/watch?v=vJKPv7T4CoA
Stay on Board!
Wenn eine Vorständin ein Kind bekommt, hat sie keinen Anspruch auf Mutterschutz. Unfair? Finden ich und meine Kollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auch.
Deshalb haben wir das geändert: Auch Vorständinnen erhalten künftig einen Anspruch auf Mutterschutz nach den gesetzlichen Mutterschutzfristen. Während dieser Zeit „pausieren“ sie und können anschließend wieder dort weiter zu machen, wo sie aufgehört haben.
In den Fällen von Elternzeit, Pflege von Familienangehörigen oder Krankheit muss künftig ebenfalls eine Auszeit von bis zu drei Monaten gewährt werden, soweit nicht wichtige Unternehmensinteressen entgegenstehen. Insgesamt kann die Auszeit maximal zwölf Monate betragen.
Die Pflegereform kommt!
Das Thema Pflege ist ein politisches Dauerthema in unserer älter werdenden Gesellschaft. Denn wir alle wollen uns oder unsere Angehörigen in guten Händen wissen, wenn ein Pflegefall eintreten sollte. Die Versorgung in der stationären Pflege durch mehr Personal zu verbessern, das ist eines der Hauptanliegen der geplanten Pflegereform, die nun im Bundestag in Erster Lesung beraten wurde.
Einen ersten Schritt auf diesem Weg sind wir bereits gegangen: Seit dem 1. Januar 2020 können die Pflegeheime bis zu 20.000 zusätzliche Pflegehilfskräfte einstellen.
Diesen Weg wollen wir jetzt systematisch weitergehen: Deshalb sorgen wir mit der Reform dafür, dass Pflegekräfte besser bezahlt werden. Ab dem 1. September 2022 sollen nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif oder kirchenarbeitsrechtlichen Regelungen bezahlen oder mindestens in Höhe eines Tarifvertrags oder einer kirchenarbeitsrechtlichen Regelung entlohnen. Um prüfen zu können, ob die in den Pflegesatzvereinbarungen angegebenen Löhne auch tatsächlich bezahlt werden, erhalten Pflegekassen erweiterte Nachweisrechte.
Darüber hinaus werden ab dem 1. Juli 2023 bundeseinheitliche Personalstandards eingeführt, die die personellen Ausstattung der Heime verbessern sollen. Zur Verbesserung der Versorgung sollen die Pflegekräfte aber auch mehr Kompetenzen bekommen und bestimmte Pflegehilfsmittel selbst verordnen können. Das ist nicht nur ein wichtiges Zeichen des Vertrauens in die Kompetenzen unsere Pflegekräfte, sondern entlastet auch ärztliches Personal, das dann an anderer Stelle eingesetzt werden kann.
Daneben wollen wir die Pflegebedürftigen finanziell entlasten: Das wollen wir erreichen durch eine zielgenaue Begrenzung der Eigenanteile im Pflegeheim und Anhebung der ambulanten Sachleistungsbeträge. Dazu soll die Pflegeversicherung in der stationären Pflege künftig einen gestaffelten Zuschlag zu den Pflegekosten tragen, der mit der Dauer der Pflege ansteigt. Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse 5 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent. Damit entlasten wir die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen spürbar – z. B. nach mehr als 24 Monaten Pflege um durchschnittlich rund 410 Euro im Monat, nach mehr als 36 Monaten Pflege sogar um rund 638 Euro im Monat. Dies entlastet vor allem die Familien, die durch eine länger andauernde Pflegebedürftigkeit im Pflegeheim – etwa bei Demenz – ganz besonders belastet sind.
Und nicht zuletzt wollen wir auch die Kurzzeitpflege und die Anschlussversorgung nach Krankenhausbehandlung verbessern. Wir schaffen mehr Anreize für die Anbieter von Kurzzeitpflege, neue Plätze zu schaffen und sorgen durch eine Anpassung der Pflegeversicherung dafür, dass die Betroffenen nicht auf möglichen höheren Kosten sitzen bleiben.
Was Lieferketten mit Menschenrechten zu tun haben
Nach einer sehr langen und kontroversen Debatte ist es heute endlich soweit: Der Bundestag verabschiedet das Lieferkettengesetz. Ich habe die Einführung eines Lieferkettengesetzes von Anfang an unterstützt. Wenn Produzenten wissentlich grobe Menschenrechtsverletzungen begehen, wie Kinder- und Zwangsarbeit, dann müssen wir etwas dagegen tun. Ich halte ein solches Gesetz für eine geeignete Maßnahme, um solche Menschrechtsverletzungen zu bekämpfen.
Durch das Gesetz sollen in Deutschland ansässige Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtet werden, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte durch die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten besser nachzukommen. Dadurch wollen wir die Rechte der von Unternehmensaktivitäten betroffenen Menschen in den Lieferketten gezielt stärken.
In dem Gesetz ist aber auch der Umweltschutz erfasst, soweit Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen führen können. Es werden z.B. umweltbezogene Pflichten etabliert, die sich aus zwei internationalen Abkommen zum Schutz vor den Gesundheits- und Umweltgefahren durch Quecksilber und langlebige organische Schadstoffe ergeben.
Für die Durchsetzung der gesetzlichen Anforderungen soll eine Kontrollbehörde sorgen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bekommt hierfür ein Mandat, die Wirtschaft mit konkreten Informationen für die Umsetzung zu unterstützen und gleichzeitig Kontrollinstanz zu sein. Sie wird entsprechend mit personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet. Die Behörde kann bei Verstößen geeignete Buß- und Zwangsgelder verhängen.
Ich bin zuversichtlich, dass wir mit all diesen Maßnahmen einen wirksamen Beitrag dazu leisten, Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten wirkungsvoll zu bekämpfen.