EU-Urheberrecht: Keine Uploadfilter!

EU-Urheberrecht: Keine Uploadfilter!

Zweieinhalb Jahre wurde auf europäischer Ebene intensiv eine neue Richtlinie zum Urheberrecht verhandelt, welche sicherstellen soll: Auch in der digitalen Welt haben Autoren, Künstler, Kreative, Musiker und andere Urheber einen Anspruch darauf, dass ihr geistiges Eigentum geschützt wird.

Unterschiedliche Interessen mussten in diesem demokratischen und langen Verhandlungsprozess berücksichtigt werden. Beteiligt waren dabei die EU-Kommission, der EU-Rat und das EU-Parlament. Im Februar 2019 stand schließlich ein Kompromiss. Spätestens seitdem entzünden sich teils heftige Debatten an diesem, die insbesondere durch die Befürchtung genährt werden, die neue Regelung würde den Einsatz von sogenannten Uploadfiltern erfordern. In diesem Zusammenhang ist vor allem die Rede von Artikel 13 der Urheberrechtsreform. Dieser würde zur massenhaften Blockierung von Inhalten („Overblocking“) durch die Plattformen führen und damit einhergehend eine Einschränkung der Meinungsfreiheit und -vielfalt zur Folge haben, befürchten Kritiker.

Diese Sorgen nehmen wir in der CDU sehr ernst uns haben deshalb lange an einer möglichen Lösung gearbeitet, die genau diese befürchteten, negativen Auswirkungen in Deutschland verhindern soll. Wir Digitalpolitiker haben uns dabei gemeinsam mit den Rechtspolitikern sowie den Sprechern unseres Digital Think-Tanks #cnetz auf Vorschläge für die nationale Umsetzung des europäischen Kompromisses zum Urheberrecht verständigt. Mit den vereinbarten Vorschlägen wollen wir folgende Dinge gewährleisten:

  • Es wird in der nationalen Umsetzung keine Uploadfilter geben.
  • Unser Grundsatz ist: Bezahlen statt Blocken. Das bedeutet: alle Inhalte können hochgeladen werden. Unterhalb einer zeitlichen Grenze sind Uploads von Lizenzgebühren frei. Oberhalb einer zeitlichen Grenze muss die Plattform für urheberrechtlich geschützte Werke, die einen digitalen Fingerprint (Kennzeichnung des Urhebers) haben, Lizenzen erwerben. Das ist der Normalfall.
  • Alternativ kann der Rechteinhaber auch auf seine Rechte verzichten oder die Löschung verlangen. Im Übrigen gilt eine gesetzlich verpflichtend ausgestaltete Pauschallizenz.
  • Damit hat jeder Urheber die Möglichkeit, für sein Werk eine Vergütung zu bekommen. Für Plattformen entfällt durch die pauschale Lizenzvereinbarung die individuelle Überprüfungspflicht auf Urheberrechtsverletzungen vor Upload nach Artikel 13. Damit entfällt auch die Notwendigkeit diese zu filtern und die Gefahr eines Overblockings.
  • Private Nutzer werden in jedem Fall und im Sinne der Richtlinie von einer Haftung für Urheberrechtsverletzungen bei Uploads befreit. Es gibt somit einen fairen Interessenausgleich zwischen Nutzern, Urhebern und Plattformen.
  • Rechtlich stellt das Modell der Pauschallizenz eine Schranke zum Urheberrecht dar.

Unser Vorschlag zur Umsetzung der Richtlinie kann damit zum role model für andere EU-Mitgliedstaaten werden. Er bringt Rechtssicherheit, nimmt die Plattformen in die Verantwortung und verhindert Overblocking. Ein guter Kompromiss!

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Starke-Familien-Gesetz verabschiedet

Starke-Familien-Gesetz verabschiedet

Bessere finanzielle Unterstützung vor allem für die Menschen, die jeden Tag arbeiten gehen, wenig verdienen und Kinder aufziehen. Das ist das Ziel des Familienstärkungsgesetzes, das der Deutsche Bundestag heute verabschiedet hat und für das sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion stark gemacht hat. Dafür werden wir bis 2021 mehr als eine Milliarde Euro zusätzlich in die Hand nehmen.

Wir werden den Kinderzuschlag erhöhen und so verändern, dass sich Leistung wieder lohnt: Wer sich anstrengt und mehr verdient, darf künftig eine größere Summe für sich behalten. Für Kinder von Alleinerziehenden werden Unterhaltszahlungen und Unterhaltsvorschuss nicht mehr komplett auf den Kinderzuschlag angerechnet. Auch die gesellschaftliche Teilhabe für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen oder im Leistungsbezug verbessern wir. Es gibt mehr Geld für das Schulstarterpaket und der finanzielle Eigenanteil für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule entfällt. Da Teilhabe besonders gut in Vereinen und Verbänden gelingt, haben wir uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion im parlamentarischen Verfahren dafür eingesetzt, den Zuschuss für Vereinsbeiträge oder den Musikunterricht von 10 auf 15 Euro monatlich zu erhöhen und die Summe künftig pauschal auszuzahlen. Ein Bündel von Maßnahmen, das die Lebenssituation der Familien spürbar verbessern wird, bei denen es finanziell knapp ist.

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Equal Pay Day

Equal Pay Day

Die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern ist immer noch zu groß. So groß, dass -gemessen am Jahreseinkommen der Männer- Frauen bis zum heutigen Tag quasi umsonst gearbeitet haben. Denn das symbolisiert der heutige Equal Pay Day. DGB, SoVD und Frauenrat haben heute zur Kundgebung ans Brandenburger Tor geladen.

Es ist nicht hinnehmbar, dass sich die Lohnlücke seit Jahren nicht verringert. Daran sehen wir, dass wir noch einen weiten Weg vor uns haben. Die Lohnlücke wird sich schließen, wenn Frauen und Männer Erwerbsarbeit und Aufgaben im Haushalt sowie bei der Betreuung der Kinder partnerschaftlicher aufteilen.

Dazu gehört auch, dass Führungspositionen ebenso in Teilzeit selbstverständlicher werden. Frauen müssen mehr in Führungspositionen ankommen. Egal ob im öffentlichen Dienst oder bei Unternehmen: Vorstände und Geschäftsleitungen müssen aktiv mehr für Frauenförderung tun.

Notwendig ist zudem die Aufwertung der Sozial- und Pflegeberufe. Auch Berufe wie Kranken- oder Altenpflegerin und Erzieherin sind Berufe mit Zukunft und werden dringend benötigt. Um die Lohnlücke zu schließen, sind hier die Tarifpartner gefordert, alles dafür zu tun, dass diese Berufe besser vergütet werden. Denn die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern setzt sich bislang in der Rentenlücke fort.

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