Kiara Naumann bekommt PPP-Stipendium

Kiara Naumann bekommt PPP-Stipendium

Das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) gibt seit 1983 jedes Jahr Schülern und jungen Berufstätigen die Möglichkeit, mit einem Stipendium des Deutschen Bundestages ein Austauschjahr in den USA zu erleben. Bundestagsabgeordnete übernehmen eine Patenschaft und sind als Pate Ansprechpartner für die ausgewählten Stipendiaten. Für das Programmjahr 2018/2019 habe ich die 15-jährige Schülerin Kiara Naumann für ein PPP-Stipendium ausgewählt.

Über das Parlamentarische Patenschafts-Programm kann ich Kiara Naumann aus St. Wendel ein Austauschjahr in den Vereinigten Staaten ermöglichen. Sie wird ein Jahr lang im US-Bundesstaat Minnesota in einer Gastfamilie leben und an einer High School lernen.

Für Kiara geht damit der Traum vom Austauschjahr in Erfüllung. Ich wünsche Kiara eine spannende Zeit in den USA und freue mich, ihr als Patin während des Auslandsaufenthalts zur Seite zu stehen und ihr Abenteuer dadurch ein Stück miterleben zu können.

Das Programm wird auch im kommenden Jahr fortgesetzt. Bis zum 14. September können sich Interessierte für das Austauschjahr 2019/2020 bewerben. Weitere Details sind auf der Internetseite des Deutschen Bundestages (www.bundestag.de/ppp) abrufbar oder über mein Berliner Büro (030 / 227 70061) in Erfahrung zu bringen.

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Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes

Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes

Verabschiedete Gesetze müssen umgesetzt werden. Wir haben im Deutschen Bundestag vor zwei Jahren nicht so heftig über das Prostituiertenschutzgesetz diskutiert, um uns selbst zu beschäftigen. Wir wollten Frauen und Männer in der Prostitution besser vor Menschenhandel und Zwangsprostitution schützen, Täter konsequenter bestrafen und die ordnungsbehördlichen Kontrollmöglichkeiten verbessern.

Den unhaltbaren Zuständen im Bereich der Prostitution kann man nur begegnen, wenn man weiße von schwarzen Schafen trennt. Daher ist es auch von enormer Wichtigkeit, dass die Prostitutionsstätten angemeldet werden, alle Vorgaben eingehalten und regelmäßig kontrolliert wird. Auch Prostituierte müssen sich anmelden, damit sie Kontakte außerhalb des Milieus erhalten. Gerade den vielen Prostituierten aus dem Ausland kann bei der Anmeldung und der medizinischen Beratung erklärt werden, wo sie Hilfe und Unterstützungsmöglichkeiten finden können. Der Zustand, dass in unserem Land tausende oft sehr junger Frauen und Männer unter menschenverachtenden Bedingungen ausgebeutet werden, muss ein Ende haben. Nur eine konsequente Umsetzung des Gesetzes kann garantieren, dass mehr Licht, Transparenz und damit Schutz in das bislang kaum zugängliche und völlig unregulierte Milieu gebracht werden.

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Attraktivität der Freiwilligendienste steigern

Attraktivität der Freiwilligendienste steigern

In der Diskussion darüber, ob Menschen einen Dienst für die Gesellschaft leisten sollen, spielen auch die Freiwilligendienste eine zentrale Rolle. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass sich in unserem Land über 30 Millionen Menschen ehrenamtlich engagieren. Sie tragen damit zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft bei und geben ihr ein menschliches Gesicht. Die Förderung dieses ehrenamtlichen Engagements war und ist ein Markenkern unserer Fraktion. Neben Vereinen und Verbänden engagieren sich Menschen vor allem in den Jugendfreiwilligendiensten und im Bundesfreiwilligendienst (BFD). Diese Dienste wollen wir ab 2019 noch attraktiver gestalten: Wir wollen die Plätze im BFD um 5000 aufstocken. So kann der Ende 2018 auslaufende BFD mit Flüchtlingsbezug in den Regel-BFD integriert werden. Menschen, die aus anderen Ländern zu uns kommen, können dann weiterhin in einem Freiwilligendienst Werte und Grundsätze unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts direkt und unmittelbar erleben.

Wir wollen die Freiwilligendienste attraktiver und flexibler gestalten. Dazu werden wir direkt nach der Sommerpause auf den Koalitionspartner zugehen. Insbesondere wollen wir erreichen, dass mehr Freiwillige die Dienste in Teilzeit absolvieren können. Dies ist bisher im BFD nur für die über 27-jährigen möglich. Außerdem ist es an der Zeit, die Bildungszuschüsse zu erhöhen. Die aktuelle Diskussion darüber, ob Menschen einen Dienst für die Gesellschaft leisten sollen, ist insofern richtig und wichtig. Dabei sollte in Ruhe und mit Sorgfalt auch mitdiskutiert werden, ob wir langfristig das Dickicht aus den unterschiedlichen Arten von Freiwilligendiensten zu einem einheitlichen Dienst zusammenführen.

Hintergrund:

Das Sonderprogramm Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug läuft am 31.12.2018 aus. Es wurde 2015 auf den Weg gebracht, um auch Flüchtlingen mit einer Bleibeperspektive verstärkt die Möglichkeit zu eröffnen, einen Freiwilligendienst zu absolvieren. Dazu wurden 10.000 zusätzliche BFD-Plätze pro Jahr im Haushalt eingestellt und die Teilzeitmöglichkeit auch für unter 27-jährige Bundesfreiwillige befristet eingeführt. Bislang können nur Menschen über 27 Jahren den BFD in Teilzeit leisten.

Die Pauschalen für die pädagogische Begleitung (Bildungszuschuss) betragen derzeit 133 Euro pro Monat und wurden seit Jahren nicht angehoben.

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