Der diesjährige Weltkindertag am heutigen Freitag steht unter dem Motto: „Wir Kinder haben Rechte“. Dazu gehört auch ein zeitgemäßer Jugendmedienschutz.
Wir müssen immer wieder betonen: Kinder haben Rechte. Dazu gehört das Recht auf Schutz, Befähigung und Teilhabe in der digitalen Welt.
Die meisten Regelungen des Jugendmedienschutzes stammen jedoch aus einer Zeit, in der Kinder und Jugendliche noch Videospiele spielten und Kassetten hörten, als es noch kein Facebook oder WhatsApp gab. Heute zählen zur Grundausstattung von Kindern und Jugendlichen der Laptop und das Smartphone, jeweils mit Internetzugang. Die digitalen Medien eröffnen Chancen, bergen aber auch Risiken wie zum Beispiel Cybermobbing, Cybergrooming, sexualisierte Gewalt oder Online-Spielsucht.
Es ist elementar wichtig, dass Kinder, Jugendliche und Eltern in der digitalen Welt Orientierung erhalten. Das traditionelle Schutzkonzept des Kinder- und Jugendmedienschutzes, das bisher vor allem darauf ausgerichtet war, den Zugang zu Inhalten zu beschränken, muss deshalb erweitert werden: Es geht ebenso darum, Kinder und Jugendliche zu befähigen, digitale Medien und ihre Kommunikationsmöglichkeiten sicher zu nutzen. Es geht um Teilhabe.
Dieser Trias von Schutz, Befähigung und Teilhabe muss ein moderner Jugendmedienschutz Rechnung tragen. Neben gesetzlichen Regelungen gehört auch die Vermittlung von digitaler Medienmündigkeit durch Eltern und Schulen dazu. Jugendliche sollen – entsprechend ihres Alters – daran beteiligt werden.
Um diese Änderungen in die Wege zu leiten, müssen Bund und Länder an einem Strang ziehen. Es kann nicht sein, dass zeitgemäßer Jugendschutz an Zuständigkeiten und Befindlichkeiten scheitert. Bund und Länder sind aufgefordert, bei den anstehenden Novellierungen Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zu harmonisieren. Erforderlich sind auch Absprachen und Regelungen auf europäischer und internationaler Ebene.
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