Die Corona-Pandemie trifft pflegende Angehörige besonders hart. Viele professionelle Unterstützungs- und Entlastungsangebote brechen weg: in fast allen Bundesländern wurden Tagespflegeeinrichtungen geschlossen oder bleiben lediglich für Angehörige systemrelevanter Berufe geöffnet, viele ambulante Pflegedienste kommen nicht mehr und osteuropäische Pflegekräfte brechen weg.
Viele Angehörige von pflegebedürftigen Menschen sind noch erwerbstätig und wissen nicht, wie sie ihren Beruf mit der Vollpflege ihrer Angehörigen in Einklang bringen sollen. Es besteht dringender Handlungsbedarf und daher werden wir in dieser Woche im Deutschen Bundestag ein Maßnahmenpaket verabschieden, das pflegende Angehörige unterstützt:
Die Voraussetzungen für den Bezug des Pflegeunterstützungsgeldes werden angepasst und ausgeweitet. Für bis zu 20 Tage können Beschäftigte Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz erhalten, die ihre Angehörigen in der Corona-Pandemie selbst pflegen oder für sie ein anderes Pflegearrangement organisieren müssen. Regelungen der Familienpflegezeit und der Pflegezeit werden flexibel auf die Bedürfnisse pflegender Angehöriger in der Corona-Krise angepasst. Bei der Berechnung der Höhe des zinslosen Darlehens während der Familienpflegezeit werden veränderte Einkommensbedingungen durch die Corona-Pandemie berücksichtigt.
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