Verlässliche Betreuung für Grundschüler

Verlässliche Betreuung für Grundschüler

Langer Titel, toller Inhalt: Mit dem „Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ (kurz: Ganztagsfinanzierungsgesetz), über das der Bundestag berät, soll eine umfassende Betreuung für die jüngsten Schüler auf den Weg gebracht werden. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten dazu:

Worum geht es beim Ganztagsfinanzierungsgesetz?

Die Schulzeit endet für Grundschüler meist in der Mittagszeit – doch nur selten deckt sich das heutzutage mit den Arbeitszeiten der Eltern. Viele berufstätige Eltern wünschen sich, dass ihre Kinder auch am Nachmittag in guten Händen sind und sie gut betreut werden. Der Bund hat mit finanzieller Unterstützung dazu beigetragen, dass eine verlässliche Betreuung für die Kita gilt. Was für die Kita gilt, müssen wir auch für die Grundschule realisieren. Das hat die Union in ihrem Wahlprogramm versprochen – und das setzen wir jetzt um.

 

Was soll gefördert werden?

So vielfältig und unterschiedlich die Kinder sind, so vielfältig und unterschiedlich müssen auch die Nachmittags-Angebote in den Grundschulen sein. Es soll nicht nur ein Modell in ganz Deutschland geben. Wichtig ist uns, dass wir eine Verlässlichkeit haben und es flexible Angebote gibt, die den Bedürfnissen der Eltern gerecht werden. Wir wollen daher nicht nur gebundene Ganztagsschulen fördern, sondern auch andere Angebote – wie offene Grundschulen und Hortbetreuung. Dafür stellt der Bund Ländern und Kommunen in diesem und im nächsten Jahr insgesamt 2 Milliarden Euro zur Verfügung

 

Welchen Mehrwert kann eine Ganztagsbetreuung Kindern und Eltern bringen?

Freiwillige Ganztagsbetreuung ermöglicht Kindern individuelle Unterstützung bei den Hausaufgaben und ein gutes Angebot an Freizeitmöglichkeiten. Gemeinsame Zeit mit Gleichaltrigen am Nachmittag fördert die sozialen Kompetenzen von Kindern und den Umgang miteinander. Müttern und Vätern erlaubt eine verlässliche Betreuung in der Grundschule, ihre Arbeitszeit flexibel zu bestalten. Größtmögliche Vielfalt, größtmögliche Vereinbarkeit und größtmögliche Verlässlichkeit – das ist unser Anspruch als CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

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Jugendmedienschutz

Jugendmedienschutz

Digitale Medien eröffnen Kindern und Jugendlichen viele Chancen und Möglichkeiten: schnelle Recherche, Musik- und Filme-Streaming, weltweite Kommunikation in sozialen Netzwerken und gemeinsames Spielen über Ländergrenzen hinweg. Um eigene Inhalte wie Videos oder Memes, die im Netz Beachtung finden, zu produzieren, braucht es Kreativität, technische Fertigkeiten und Freude am Gestalten. Ist man damit erfolgreich, schafft das Selbstvertrauen und Selbstwirksamkeit.

Um die Chancen dieser neuen Möglichkeiten nutzen zu können, sind neue Sachkenntnisse sowie ein aktualisierter rechtlicher Rahmen erforderlich. Als Union setzen wir auf den Dreiklang von besserer Medienkompetenz von Kindern, Eltern und Lehrern. Wir setzen allerdings auch auf eine stärkere Verantwortung der Plattformanbieter – beispielsweise durch sichere Voreinstellungen und geeignete Altersprüfungen – sowie auf passgenaue Gesetze, die natürlich entsprechend umgesetzt werden müssen. Gerade im Bereich des Strafrechts haben wir vieles getan, erst kürzlich haben wir den Versuch des Cybergroomings unter Strafe gestellt. Nun steht die Reform des fast 20 Jahre alten Jugendschutzgesetzes an. Schnelle Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern sind dringend erforderlich, um den Jugendmedienschutz auf die Höhe der Zeit zu bringen.

Beim diesjährigen ‚Safer Internet Day‘ geht es um Influencer. Dieser Form der wirtschaftlichen Betätigung verdient die gleiche Anerkennung, aber auch den gleichen kritischen Blick wie andere Branchen. Ohne Zweifel wird mit Meinungsmacht Geld verdient. Zu einer umfassenden Medienkompetenz gehört heute darum auch das Vermitteln eines abgeklärten Umgangs mit den Marketing-Instrumenten des Internets und das kritische Hinterfragen vermeintlicher Idole hinzu.

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Mehr Investitionen in digitale Güter

Mehr Investitionen in digitale Güter

Kleine und mittelständische Unternehmen sind der Motor der deutschen Wirtschaft. Es liegt deshalb in unser aller Interesse, dass sie den digitalen Wandel erfolgreich gestalten können und nicht  abgehängt werden.

Dazu braucht es Investitionen in digitale Technologien. Während große Unternehmen und Konzerne bereits auf hohem Niveau investieren, wenden Mittelständler dafür immer noch vergleichsweise niedrige Beträge auf. Laut KfW-Digitalisierungsbericht haben nur 30 Prozent der 3,76 Millionen Mittelständler in Deutschland zwischen 2015 und 2017 Geld in den Einsatz neuer oder verbesserter digitaler Technologien gesteckt. Bei den durchschnittlichen Ausgaben war sogar ein leichter Rückgang zu erkennen.

Deshalb ist es ein richtiger und wichtiger Schritt, dass der Koalitionsausschuss sich gestern auf eine mittelstands- und innovationsfreundlichere Ausgestaltung des Steuerrechts geeinigt hat. Dabei soll der Abschreibungskatalog so geändert werden, dass mehr Anreize für die Investition in digitale Güter entstehen. Damit unterstützen wir KMU dabei, sich an die Digitalisierung anzupassen und international wettbewerbsfähig zu bleiben. Wenn wir in Deutschland Innovationsland Nr. 1 bleiben wollen, dann müssen wir mehr in Digitalisierung und neue Technologien investieren.

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