Eltern in der Krise schützen

Eltern in der Krise schützen

Um Eltern in der Corona-Krise vor negativen Auswirkungen beim Elterngeldbezug zu schützen, werden Elterngeldregelungen angepasst.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will, dass auch Eltern, die von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind, Unterstützung erhalten. Das ist richtig und notwendig. Unterstützung von Familien gehört schon immer zum Markenkern der Union. Daher begrüßen wir, dass Zeiten der Kurzarbeit wegen der Corona-Krise nicht dazu führen, dass das Elterngeld niedriger ausfällt, als von den werdenden Eltern kalkuliert. Dazu kommt eine größere Flexibilität bei der Inanspruchnahme der Elterngeld- und der Partnerschaftsmonate für Eltern in systemrelevanten Berufen. Verlässlichkeit auch in Krisenzeiten, darauf können Familien bei der Union zählen

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Rettungsschirm für Startups geöffnet

Rettungsschirm für Startups geöffnet

Im Rahmen der geplanten finanziellen Hilfen in der Corona-Krise sollen auch Unternehmen Anträge beim neuen Wirtschaftsstabilisierungsfonds stellen können, die in Finanzierungsrunden von privaten Kapitalgebern mit einem Unternehmenswert von mindestens 50 Millionen Euro bewertet wurden. Damit können auch Startups in der Wachstumsphase vom Rettungsschirm profitieren.

Auf den letzten Metern ist es damit gelungen, den Rettungsschirm für Startups in der Wachstumsphase zu öffnen. Das ist ein erster wichtiger Schritt, um unseren Mittelstand von morgen in dieser außerordentlichen Krise zu schützen. Ein weiterer wichtiger Schritt ist es, den bereits geplanten Zukunftsfonds schnell an den Start zu bringen. So sind Startups – wie viele andere Unternehmen – von der aktuellen Corona-Krise betroffen. Umsatzausfälle oder das Wegbrechen von nationalen wie internationalen Investoren führen zu Liquiditätsengpässen. Ziel muss es deshalb sein, dass das Geld aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds schnell und unbürokratisch bei den Startups ankommt.

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KiZ – Entlastung für Familien

KiZ – Entlastung für Familien

Besonders betroffen von der Corona-Krise sind Familien. Gerade Familien, die ohnehin schon ein kleines Einkommen haben, trifft die Krise besonders hart. Deshalb werden wir den Kinderzuschlag (bis zu 185 Euro pro Monat) zeitlich befristet umgestalten: Statt an das Einkommen aus den letzten sechs Monaten vor Antragstellung, wird zur Berechnung ausnahmsweise an das reduzierte Einkommen im letzten Monat vor Antragstellung angeknüpft. Folgende Mindestgrenzen für Einkommen dürfen nicht unterschritten werden: Alleinerziehende 600€/ Paare 900€ brutto. Um die Familienkasse zu entlasten und Familien im Kinderzuschlag einfacher zu unterstützen, soll außerdem für Familien, die bereits den maximalen Kinderzuschlag beziehen und deren Bewilligung bald ausläuft, der Bezug des Kinderzuschlags automatisch für sechs weitere Monate verlängert werden. Die Beantragung geht ganz bequem online hier: https://con.arbeitsagentur.de/prod/kiz/ui/start

Diese Regelungen gelten ab 1.4. und voraussichtlich nur bis 30.9.2020.

Weitere Infos dazu hier: https://bit.ly/3adAlgf

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