„Deutschland mit Europa in der Welt“

„Deutschland mit Europa in der Welt“

Klare Priorisierung, klarer Zeitplan, ressortübergreifende Handlungsfelder statt Silo-Denken: Mit der „Umsetzungsstrategie Digitalisierung gestalten“ haben wir einen Plan erarbeitet, wie wir Deutschland zum Digitalstandort Nr.1 in Europa machen wollen. Dabei gilt: Vieles, was wir heute noch getrennt denken, wird in Zukunft zusammen gedacht! Ministerien aller Ressorts müssen stärker vernetzt und themenübergreifend arbeiten. Ideologische Scheuklappen und Kompetenzstreitigkeiten können wir uns nicht mehr leisten.

Bei meiner Rede im Plenum des Bundestages habe ich aber auch darauf hingewiesen, dass wir nicht ausschließlich auf uns selbst schauen dürfen. Langfristig werden wir in Sachen Digitalisierung nur erfolgreich sein, wenn wir im Schulterschluss mit unseren europäischen Partnern vorangehen und gemeinsame Projekte und Forschungsvorhaben realisieren. „Deutschland mit Europa in der Welt“, so muss unser Motto hierbei lauten.

Daneben war es mir wichtig, deutlich zu machen, dass wir auch finanziell die richtigen Prioritäten setzen. Wenn der Finanzminister nun plötzlich ein Haushaltsloch in Höhe von 25 Mrd. Euro feststellt, dann sollte der Digitalfonds, anders als von Olaf Scholz vorgeschlagen, gerade nicht das erste Projekt sein, das finanziell gekürzt wird! Investitionen in Digitalisierung und Bildung sind Investitionen in unserer Zukunft!  Da sollten wir nicht an der falschen Stelle sparen!

Meine vollständige Rede können Sie hier anschauen.

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§ 219a StGB – ein guter Kompromiss

§ 219a StGB – ein guter Kompromiss

Heute haben wir im Plenum ein schwieriges, sehr emotionales Thema zum Abschluss gebracht: Die Debatte um den §219a StGB. Dabei wird ein guter Kompromiss gefunden: Frauen, die ungewollt schwanger werden und Hilfe und Unterstützung brauchen, werden künftig in allen Beratungsstellen darüber informiert, welche Ärzte Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Und das schafft Rechtssicherheit: Ärztinnen und Ärzte dürfen auf ihrer Homepage darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Weitere Informationen sind den zuständigen unabhängigen Stellen vorbehalten. Gleichzeitig bleiben wir im Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen besonders sensibel und vergessen nicht, dass es bei einer Schwangerschaft immer auch um ungeborenes Leben geht.

Das nun verabschiedete Gesetz ist ein gelungener Kompromiss, der die unterschiedlichsten Positionen gut zusammenbindet: Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist es wichtig, dass das Werbeverbot nicht gestrichen wird. So machen wir deutlich, dass ein Schwangerschaftsabbruch keine medizinische Leistung ist wie andere auch. Die gut austarierte Gesamtarchitektur der Beratungsregelung bei Schwangerschaftskonflikten mit der Zielsetzung, das ungeborene Leben zu schützen, bleibt erhalten.

Meine Rede im Deutschen Bundestag können Sie hier anschauen.

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Einigung beim DigitalPakt Schule

Einigung beim DigitalPakt Schule

Ich begrüße die im Vermittlungsausschuss gefundene Einigung. Der heutige Beschluss des Deutschen Bundestages macht den Weg frei für die Umsetzung des Digitalpakts Schule, für das Engagement des Bundes beim sozialen Wohnungsbau sowie für die Aufstockung der Bundesmittel für die kommunale Verkehrsinfrastruktur.

Mit dem Digitalpakt Schule stellt der Bund Ländern und Kommunen insgesamt fünf Milliarden Euro für die digitale Infrastruktur zur Verfügung (in dieser Legislaturperiode 3,5 Milliarden Euro). Damit soll erreicht werden, dass WLAN in allen Klassenräumen verfügbar wird und der Einsatz digitaler Medien in die Lerninhalte integriert werden kann. Auch die Einstellung von Systemadministratoren wird unterstützt. Gefördert wird schließlich die Qualifizierung von Lehrerinnen und Lehrer zur Nutzung digitaler Medien und zur Vermittlung digitaler Kompetenzen im Unterricht. Auf das Saarland entfallen dabei 60,17 Millionen Euro.

Im Rahmen der „Wohnraumoffensive“ wurde zudem vereinbart, den sozialen Wohnungsbau in den Jahren 2020 und 2021 mit zwei Milliarden Euro als prioritäre Maßnahme zu fördern. Die schrittweise Aufstockung der Bundesmittel für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) von derzeit 333 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro ermöglicht die Fortsetzung von Neu-und Ausbaumaßnahmen.

Die Finanzhilfen beim Digitalpakt Schule dienen konkret der Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur. Damit ist klargestellt, dass an der Architektur des Grundgesetzes nicht gerüttelt wird und Bildungspolitik Länder-Kompetenz bleibt.

Zur Umsetzung des Digitalpakts Schule ist nun Bildungsminister Commerçon am Zug. Wir brauchen zeitnah ein ganzheitliches Konzept, um einen schnellen, zielgerichteten und koordinierten Einsatz der zusätzlichen Digitalpakt-Bundesmittel zu gewährleisten. Grundlage hierfür sind die entsprechenden pädagogischen Konzepte, Fortbildungsangebote, Medienkonzepte und Qualitätsstandards.

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