Maßnahmenbündel zur Gleichstellung

Maßnahmenbündel zur Gleichstellung

Die ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie ist ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. Es ist gut, dass sie nun vorgelegt wird. Die Bündelung der Maßnahmen trägt dazu bei, Regelungen aufeinander abzustimmen. Ziel ist, dass Frauen und Männer ihren Lebensentwurf verwirklichen können, dass es ihnen ermöglicht wird, Familien- und Erwerbsarbeit partnerschaftlich und gleichberechtigt zu teilen.

In der Corona-Krise haben wir erlebt, dass die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit oft daran gescheitert ist, dass Frauen weniger verdienen als ihre Partner und daher den größeren Anteil an der Familienarbeit übernommen haben. Denn Frauen sind nach wie vor häufig in Berufen beschäftigt, die weniger gut bezahlt sind: in der Pflege und in der Dienstleistung. Wir müssen die Anerkennung, die diese Berufe in der Corona-Krise genießen, nutzen, um eine bessere Bezahlung der Frauen zu erreichen. Das ermöglicht auch in Krisenzeiten eine fairere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit. Auch Führen in Teilzeit muss stärker möglich sein und gelebte Praxis werden. Das wäre ein großer Schritt zu mehr Gleichberechtigung und zur Senkung der Lohnlücke.

Wichtige Instrumente zur Gleichstellung sind der Ausbau der Kitaplätze sowie der Ausbau der Ganztagsbetreuungsplätze an Grundschulen, die der Bund finanziell stark fördert. Was zur Gleichstellung ebenfalls beitragen würde, ist die im Koalitionsvertrag vereinbarte finanzielle Förderung der Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen. Damit würden erwerbstätige Mütter und Väter von Aufgaben entlastet. Hier prüft das Bundesfamilienministerium seit Jahren, wie das Vorhaben umgesetzt werden kann. Bundesministerin Giffey muss jetzt endlich Vorschläge auf den Tisch legen.

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OZG-Umsetzung

OZG-Umsetzung

Mehr Tempo, mehr Gemeinsinn und immer den Nutzer im Blick habend. Darum muss es in den nächsten Monaten bei der OZG-Umsetzung gehen. Das Konjunkturpaket bietet die große Chance, hier mehr PS auf die Straße zu bringen. Diese Chance müssen Bund, Länder und Kommunen gemeinsam nutzen. Ob eine ‚Eine für alle‘-Lösung, die Registermodernisierung oder der einheitliche Identifier – am Geld wird es nicht scheitern. Wichtig ist bei der Entwicklung digitaler Verwaltungsdienstleistungen auch, den Nutzer in den Mittelpunkt zu stellen. Akzeptanz werden die Anwendungen nur finden, wenn sie einfach zu verstehen und einfach anzuwenden sind – das gilt für den digitalen Personalausweis genauso wie den digitalen Bauantrag. Deswegen sollten sich alle Beteiligten immer wieder selbst hinterfragen, ob es bei Entscheidungen um Einzelinteresse oder das große Ganze geht. Und: Bei aller Schnelligkeit – wichtig ist, dass alle Prozesse digitalisiert werden. Es reicht nicht, wenn der Bauantrag digital abrufbar ist, danach aber wieder in analoge Aktenform überführt wird. Auch die nachgelagerten Prozesse müssen digital abgewickelt werden. Dann wird es schneller und billiger werden. Dann schaffen wir den Neustaat.

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Digitalisierung für Beantragung von Familienleistungen

Digitalisierung für Beantragung von Familienleistungen

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass es das Bundesfamilienministerium endlich geschafft hat, den schon lange angekündigten Gesetzentwurf fertigzustellen. Das ist ein wichtiger Schritt, um Eltern nach der Geburt ihres Kindes von Behördengängen und Bürokratie zu entlasten.

Die angestrebten gesetzlichen Regelungen ermöglichen, dass noch in diesem Jahr ein Pilotverfahren starten kann: Namensbestimmung, Antrag auf Elterngeld und Kindergeld sollen in einem digitalen Kombi-Antrag beantragt werden können. Auch der Kinderzuschlag soll Teil des Kombi-Antrags werden. Wir wollen, dass alle Familien, die einen Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, ihn auch bekommen.

Dabei geht es um mehr, als nur das Papierformat einfach in eine digitale Form zu überführen. Die Potentiale der Digitalisierung sollen genutzt werden, um den Zugang zu den Familienleistungen so stark wie möglich zu vereinfachen. Wenn Eltern einverstanden sind, müssen die Daten nicht mehrfach eigegeben werden, tauschen die beteiligten Behörden die erforderlichen Daten untereinander aus, fragen die Entgeltdaten für die Berechnung der Höhe des Elterngeldes bei den Arbeitgebern ab und der Gang zu den Ämtern entfällt.

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