OZG-Umsetzung

OZG-Umsetzung

Mehr Tempo, mehr Gemeinsinn und immer den Nutzer im Blick habend. Darum muss es in den nächsten Monaten bei der OZG-Umsetzung gehen. Das Konjunkturpaket bietet die große Chance, hier mehr PS auf die Straße zu bringen. Diese Chance müssen Bund, Länder und Kommunen gemeinsam nutzen. Ob eine ‚Eine für alle‘-Lösung, die Registermodernisierung oder der einheitliche Identifier – am Geld wird es nicht scheitern. Wichtig ist bei der Entwicklung digitaler Verwaltungsdienstleistungen auch, den Nutzer in den Mittelpunkt zu stellen. Akzeptanz werden die Anwendungen nur finden, wenn sie einfach zu verstehen und einfach anzuwenden sind – das gilt für den digitalen Personalausweis genauso wie den digitalen Bauantrag. Deswegen sollten sich alle Beteiligten immer wieder selbst hinterfragen, ob es bei Entscheidungen um Einzelinteresse oder das große Ganze geht. Und: Bei aller Schnelligkeit – wichtig ist, dass alle Prozesse digitalisiert werden. Es reicht nicht, wenn der Bauantrag digital abrufbar ist, danach aber wieder in analoge Aktenform überführt wird. Auch die nachgelagerten Prozesse müssen digital abgewickelt werden. Dann wird es schneller und billiger werden. Dann schaffen wir den Neustaat.

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Digitalisierung für Beantragung von Familienleistungen

Digitalisierung für Beantragung von Familienleistungen

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass es das Bundesfamilienministerium endlich geschafft hat, den schon lange angekündigten Gesetzentwurf fertigzustellen. Das ist ein wichtiger Schritt, um Eltern nach der Geburt ihres Kindes von Behördengängen und Bürokratie zu entlasten.

Die angestrebten gesetzlichen Regelungen ermöglichen, dass noch in diesem Jahr ein Pilotverfahren starten kann: Namensbestimmung, Antrag auf Elterngeld und Kindergeld sollen in einem digitalen Kombi-Antrag beantragt werden können. Auch der Kinderzuschlag soll Teil des Kombi-Antrags werden. Wir wollen, dass alle Familien, die einen Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, ihn auch bekommen.

Dabei geht es um mehr, als nur das Papierformat einfach in eine digitale Form zu überführen. Die Potentiale der Digitalisierung sollen genutzt werden, um den Zugang zu den Familienleistungen so stark wie möglich zu vereinfachen. Wenn Eltern einverstanden sind, müssen die Daten nicht mehrfach eigegeben werden, tauschen die beteiligten Behörden die erforderlichen Daten untereinander aus, fragen die Entgeltdaten für die Berechnung der Höhe des Elterngeldes bei den Arbeitgebern ab und der Gang zu den Ämtern entfällt.

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Innovationen vorantreiben

Innovationen vorantreiben

Es ist absolut nachvollziehbar, dass es durch Corona zu Verzögerungen bei der Datenstrategie gekommen ist. Dennoch gilt es jetzt zügig voranzuschreiten – gerade mit Blick auf die EU-Ratspräsidentschaft. Wir brauchen kluge Antworten auf Themen wie Datenzugang und -nutzung, um uns auch gegenüber Staaten wie China oder USA zu behaupten. Wir von der CDU/CSU-Fraktion haben hier bereits im Mai 2020 eine Positionierung zur Datenstrategie vorgelegt. Wichtig ist, das unternehmerische Teilen von Daten zu verbessern. Datentreuhandmodelle können hier eine gute Möglichkeit sein, die gemeinschaftliche Nutzung über eine „neutrale“ Instanz zu erleichtern. Hier bedarf es mehr Rechtssicherheit mit Blick auf die DSGVO. Ein weiterer Fokus muss bei der Datenschutzaufsicht liegen. Sie muss stärker spezialisiert, zentralisiert und mit mehr personellen Ressourcen ausgestattet werden. Ein Scheitern von innovativen Geschäftsmodellen aufgrund der Vielzahl der Aufsichtsbehörden und der unterschiedlichen Rechtsauslegungen in den jeweiligen Ländern ist zu verhindern. Mit dem Instrument einer „rechtsverbindlichen Auskunft“, wie man es aus dem Steuerrecht kennt, könnte Rechtsunsicherheit deutschland- und im besten Fall europaweit beseitigt werden.

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