Gelder für Startups fließen endlich

Gelder für Startups fließen endlich

Dass in den nächsten Tagen und Wochen endlich erste Gelder für Startups und junge Unternehmen aus dem Unterstützungspaket für Startups fließen sollen, ist eine sehr gute Nachricht. Die Finanzierung der Hilfsmaßnahme ist endlich gesichert; die Details stehen. Es war die richtige Entscheidung der Bundesregierung, ein eigenes Programm für Startups und junge Technologieunternehmen auf die Beine zu stellen. Denn viele der bisherigen Maßnahmen laufen bei Startups leider ins Leere. So ist es für Startups häufig schwierig, einen Bankkredit zu bekommen. Jetzt können alle Startups, die durch Corona in Liquiditätsengpässen geraten sind, den Rettungsschirm wahrnehmen.

Es sind zwei Säulen geplant: für Startups mit und ohne Venture Capital. Und das ist wichtig: So sind Startups der Motor für unseren technischen wie wirtschaftlichen Fortschritt. Sie brauchen eine Perspektive und Wachstumschancen. Sie müssen auch jetzt ihre digitalen und innovativen Ideen voranbringen können. Es geht um unsere innovative Zukunft; es geht um unseren Technologie-Standort Deutschland. Deswegen muss auch der angekündigte Zukunftsfonds für die langfristige Perspektive schnell kommen.

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Pflegende Angehörige werden entlastet!

Pflegende Angehörige werden entlastet!

Die Corona-Pandemie trifft pflegende Angehörige besonders hart. Viele professionelle Unterstützungs- und Entlastungsangebote brechen weg: in fast allen Bundesländern wurden Tagespflegeeinrichtungen geschlossen oder bleiben lediglich für Angehörige systemrelevanter Berufe geöffnet, viele ambulante Pflegedienste kommen nicht mehr und osteuropäische Pflegekräfte brechen weg.

Viele Angehörige von pflegebedürftigen Menschen sind noch erwerbstätig und wissen nicht, wie sie ihren Beruf mit der Vollpflege ihrer Angehörigen in Einklang bringen sollen. Es besteht dringender Handlungsbedarf und daher werden wir in dieser Woche im Deutschen Bundestag ein Maßnahmenpaket verabschieden, das pflegende Angehörige unterstützt:

Die Voraussetzungen für den Bezug des Pflegeunterstützungsgeldes werden angepasst und ausgeweitet. Für bis zu 20 Tage können Beschäftigte Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz erhalten, die ihre Angehörigen in der Corona-Pandemie selbst pflegen oder für sie ein anderes Pflegearrangement organisieren müssen. Regelungen der Familienpflegezeit und der Pflegezeit werden flexibel auf die Bedürfnisse pflegender Angehöriger in der Corona-Krise angepasst. Bei der Berechnung der Höhe des zinslosen Darlehens während der Familienpflegezeit werden veränderte Einkommensbedingungen durch die Corona-Pandemie berücksichtigt.

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Bundesmittel für das St. Wendeler Land

Bundesmittel für das St. Wendeler Land

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute die Förderungen aus dem aktuellen Denkmalschutz-Sonderprogramm IX bewilligt.Ich freue mich sehr, dass ich zum wiederholten Mal die Verantwortlichen in Berlin von den Projekten in meinem Wahlkreis überzeugen konnte. Nachdem vor wenigen Wochen 600.000 Euro für die Sanierung des Hellbergbadkomplexes in Eppelborn bewilligt worden sind, werden nun aus dem Denkmalschutzprogramm insgesamt 200.000 Euro nach  Nohfelden, Tholey und St. Wendel gehen. Das ist nicht selbstverständlich – das Programm ist erneut vielfach überzeichnet.

Mit den jetzt gewährten insgesamt 200.000,- Euro können die jeweiligen Baumaßnahmen an der Burgruine in Nohfelden (30.000,-), am historischen Kreisständehaus in St. Wendel (100.000,-), am Schaumberg (40.000,-) und am historischen Besche-Haus in Tholey (30.000,-) umgesetzt werden. Darüber hinaus freut es mich auch, dass für die Friedenskirche der Alt-Katholischen Gemeinde in Saarbrücken rund 112.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Auch  dieses Projekt hatte ich auf die Bitte der Verantwortlichen hin unterstützt.

Ein wichtiges Signal für die Region und ein Beweis, dass man durch eine gute Zusammenarbeit von der kommunalen bis zur Bundesebene viel erreichen kann. Herzlichen Dank an die Bürgermeister und den Landrat sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungen und der Kirchengemeinde, die die Anträge vorbereitet haben.

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