Eltern wünschen, dass ihre Kinder auch in der Grundschule am Nachmittag betreut werden – gut, verlässlich und angepasst an die Bedürfnisse der Familien. Bund, Länder und Kommunen wollen dafür gemeinsam sorgen. Denn verlässliche Betreuung auch in der Grundschule ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Mit dem Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ (Ganztagsfinanzierungsgesetz), das wir heute beschlossen haben, kommen wir diesem Ziel ein gutes Stück näher. Der Bund leistet damit erstmalig einen Beitrag für die Finanzierung von Ganztagsbetreuungsplätzen in der Grundschule. Er beteiligt sich mit einem bemerkenswerten Beitrag in Höhe von 3,5 Milliarden Euro. Jetzt sind die Länder am Zug, zügig mit dem Bund die Modalitäten auszuhandeln, damit der Rechtsanspruch schnell realisiert werden kann. Als CSU/CSU-Bundestagsfraktion ist uns wichtig, dass wir dabei die Vielfalt der Betreuungsmöglichkeiten erhalten. Unterstützt werden daher gebundene Ganztagsschulen ebenso wie freiwillige Angebote.
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