Heizungsgesetz: Die Wärmewende setzt man nicht mit dem Rammbock durch, sondern mit den Bürgern

Heizungsgesetz: Die Wärmewende setzt man nicht mit dem Rammbock durch, sondern mit den Bürgern

Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwochabend dem Bundestag aufgegeben das Gebäudeenergiegesetz nicht innerhalb der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause zu verabschieden. Die von MdB Thomas Heilmann angestrebte einstweilige Anordnung hatte in der Sache Erfolg.

Die Bundesregierung und die Ampelfraktionen haben sich im Verfahren um dieses Gesetz in einem horrenden Maße von dem entfernt, was ich als Parlamentarierin unter gute Gesetzgebung verstehe. In meiner Zeit im Bundestag habe ich ein solch überstürztes Verfahren noch nie erlebt. Dieses Gebäudeenergiegesetz wird über tausende Haushalte entscheiden und finanzielle Konsequenzen für viele hart arbeitende Menschen mit sich ziehen. Deswegen ist das Einschreiten des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle umso wichtiger.

Anstatt eine Atmosphäre des Miteinanders zu schaffen, die Menschen mitzunehmen und die dringend notwendigen Maßnahmen angemessen zu beraten und zu durchdenken, wollte die Ampel das Gesetz mit dem Rammbock durchsetzen. Dies wäre ein fatales Zeichen gewesen, denn noch sind zu viele Fragen offen: Die angekündigten Förderprogramme sind weder abgestimmt noch finanziert. Das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung, das diesem GEG hätte vorausgehen müssen, liegt auch noch nicht vor. Darum haben wir als CDU/CSU-Fraktion uns für eine Absetzung der Beratung des GEG stark gemacht. Und mein Kollege Heilmann war so mutig, vor das Verfassungsgericht zu ziehen. Die schnelle Entscheidung aus Karlsruhe ist sehr zu begrüßen. Das Gebäudeenergiegesetz muss über den Sommer gewissenhaft überarbeitet und nachgebessert werden.

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Long/Post-Covid, ME/CFS & Post-Vac: Ampel-Koalition lässt Patienten hängen

Long/Post-Covid, ME/CFS & Post-Vac: Ampel-Koalition lässt Patienten hängen

Es ist besorgniserregend, dass Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern wie England oder den USA bei der Anerkennung und Bewältigung der Folgen von Post-Covid und ME/CFS hinterherhinkt. Es wird Zeit, dass die Bundesregierung diesbezüglich handelt, denn eine große Anzahl an Menschen in Deutschland leidet an diesen sich ähnelnden Krankheitsbildern. Leider wissen wir noch nicht genug darüber und die Patienten und Angehörigen brauchen dringend Unterstützung.

Wir als CDU/CSU-Fraktion setzen uns daher für die Belange der Betroffenen und ihrer Angehörigen und für eine Verbesserung der Situation ein. Zu diesem Thema haben wir zwei Anträge eingereicht, die wir in dieser Woche debattiert haben. Wir haben darin eine langfristig und breit angelegte Forschungsstrategie gegen Long-COVID gefordert. Außerdem ist uns die Verbesserung der Versorgungslage und der Hilfe für ME/CFS-Patienten und deren Angehörige wichtig, deren Versorgungslage in vielen Fällen dramatisch ist. Ich bedauere die Entscheidung der Ampel-Fraktionen gegen unsere Anträge und muss feststellen, dass es versäumt wurde, entsprechende Mittel in den Bundeshaushalt 2024 einzustellen. Selbst wenn der Bundestag hier nachbessern wird: es ist ein wichtiges halbes Jahr verloren gegangen.

Hier können Sie die Debatte und unsere Anträge dazu nachschauen. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw27-de-long-covid-954914

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Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung: gut gemeint ist nicht gut gemacht

Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung: gut gemeint ist nicht gut gemacht

Der Bundestag hat am Freitag abschließend über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung beraten.

Fakt ist, dass wir in Deutschland auf die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften angewiesen sind. Die geburtenstarken Jahrgänge verabschieden sich vom Arbeitsmarkt und gehen allmählich in den Ruhestand. Das hinterlässt eine Lücke, die geschlossen werden muss: der Fachkräftemangel wird ein immer größeres Problem. Um unseren Bedarf an Fachkräften zu decken und Talente nach Deutschland zu lotsen, müssen wir Strukturen, Verfahren und Gesetze ändern.
Allerdings ist das Gesetz der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, das im Bundestag verabschiedet wurde, nicht zielführend. Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht.

So versucht die Bundesregierung zwar mit dem Gesetz das Problem zu lösen, sie lässt aber einige entscheidende Aspekte unberücksichtigt. Statt eines Punktesystems oder einer Chancenkarte brauchen wir praktische Verbesserungen. Beispielsweise muss die schleppende Erteilung von Visa durch Botschaften und Konsulate beschleunigt werden. Die komplexen und bürokratischen Verfahren, an denen viele Akteure und Behörden beteiligt sind, müssen vereinfacht werden, um die Einwanderung für qualifizierte Fachkräfte attraktiver zu machen.

Wir als CDU/CSU-Fraktion fordern daher eine klare Trennung von Asyl- und Arbeitszuwanderung durch die Schaffung einer “Work-and-Stay”-Agentur, die die qualifizierte Migration in unseren Arbeitsmarkt vereinfacht und beschleunigt. Außerdem fordern wir, dass fachliche Qualifikation im Mittelpunkt der Erwerbsmigration bleibt, denn diese Erhöht die Chancen auf dauerhafte Beschäftigung. Außerdem möchten wir, dass internationale Studentinnen und Studenten in Deutschland nach erfolgreichem Abschluss, längerfristige Aufenthalte erleichtert werden, damit der Arbeitsmarkt für sie leichter zugänglich ist. Wir kritisieren den Gesetzentwurf der Bundesregierung, weil er nicht auf die qualifizierte Einwanderung abzielt. Stattdessen setzt er Anreize für die Einwanderung in den Bereich der niedrigen Qualifikation, für den wir in Deutschland noch unausgeschöpfte Potenziale haben. Dazu schafft es neue Bürokratie. Außerdem findet mit diesem Gesetz eine Vermischung von Asyl- und Erwerbszuwanderung, die vor dem Hintergrund unserer ohnehin angespannten Migrationslage das falsche Signal sendet. Auch wir stehen zu unserer humanitären Verpflichtung. Die Formen von Zuwanderung zu vermischen hilft aber niemandem. Sie müssen klar voneinander getrennt werden. Darauf habe ich auch in meiner Rede im Deutschen Bundestag hingeweisen.

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