Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung: gut gemeint ist nicht gut gemacht

Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung: gut gemeint ist nicht gut gemacht

Der Bundestag hat am Freitag abschließend über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung beraten.

Fakt ist, dass wir in Deutschland auf die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften angewiesen sind. Die geburtenstarken Jahrgänge verabschieden sich vom Arbeitsmarkt und gehen allmählich in den Ruhestand. Das hinterlässt eine Lücke, die geschlossen werden muss: der Fachkräftemangel wird ein immer größeres Problem. Um unseren Bedarf an Fachkräften zu decken und Talente nach Deutschland zu lotsen, müssen wir Strukturen, Verfahren und Gesetze ändern.
Allerdings ist das Gesetz der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, das im Bundestag verabschiedet wurde, nicht zielführend. Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht.

So versucht die Bundesregierung zwar mit dem Gesetz das Problem zu lösen, sie lässt aber einige entscheidende Aspekte unberücksichtigt. Statt eines Punktesystems oder einer Chancenkarte brauchen wir praktische Verbesserungen. Beispielsweise muss die schleppende Erteilung von Visa durch Botschaften und Konsulate beschleunigt werden. Die komplexen und bürokratischen Verfahren, an denen viele Akteure und Behörden beteiligt sind, müssen vereinfacht werden, um die Einwanderung für qualifizierte Fachkräfte attraktiver zu machen.

Wir als CDU/CSU-Fraktion fordern daher eine klare Trennung von Asyl- und Arbeitszuwanderung durch die Schaffung einer “Work-and-Stay”-Agentur, die die qualifizierte Migration in unseren Arbeitsmarkt vereinfacht und beschleunigt. Außerdem fordern wir, dass fachliche Qualifikation im Mittelpunkt der Erwerbsmigration bleibt, denn diese Erhöht die Chancen auf dauerhafte Beschäftigung. Außerdem möchten wir, dass internationale Studentinnen und Studenten in Deutschland nach erfolgreichem Abschluss, längerfristige Aufenthalte erleichtert werden, damit der Arbeitsmarkt für sie leichter zugänglich ist. Wir kritisieren den Gesetzentwurf der Bundesregierung, weil er nicht auf die qualifizierte Einwanderung abzielt. Stattdessen setzt er Anreize für die Einwanderung in den Bereich der niedrigen Qualifikation, für den wir in Deutschland noch unausgeschöpfte Potenziale haben. Dazu schafft es neue Bürokratie. Außerdem findet mit diesem Gesetz eine Vermischung von Asyl- und Erwerbszuwanderung, die vor dem Hintergrund unserer ohnehin angespannten Migrationslage das falsche Signal sendet. Auch wir stehen zu unserer humanitären Verpflichtung. Die Formen von Zuwanderung zu vermischen hilft aber niemandem. Sie müssen klar voneinander getrennt werden. Darauf habe ich auch in meiner Rede im Deutschen Bundestag hingeweisen.

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