Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwochabend dem Bundestag aufgegeben das Gebäudeenergiegesetz nicht innerhalb der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause zu verabschieden. Die von MdB Thomas Heilmann angestrebte einstweilige Anordnung hatte in der Sache Erfolg.
Die Bundesregierung und die Ampelfraktionen haben sich im Verfahren um dieses Gesetz in einem horrenden Maße von dem entfernt, was ich als Parlamentarierin unter gute Gesetzgebung verstehe. In meiner Zeit im Bundestag habe ich ein solch überstürztes Verfahren noch nie erlebt. Dieses Gebäudeenergiegesetz wird über tausende Haushalte entscheiden und finanzielle Konsequenzen für viele hart arbeitende Menschen mit sich ziehen. Deswegen ist das Einschreiten des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle umso wichtiger.
Anstatt eine Atmosphäre des Miteinanders zu schaffen, die Menschen mitzunehmen und die dringend notwendigen Maßnahmen angemessen zu beraten und zu durchdenken, wollte die Ampel das Gesetz mit dem Rammbock durchsetzen. Dies wäre ein fatales Zeichen gewesen, denn noch sind zu viele Fragen offen: Die angekündigten Förderprogramme sind weder abgestimmt noch finanziert. Das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung, das diesem GEG hätte vorausgehen müssen, liegt auch noch nicht vor. Darum haben wir als CDU/CSU-Fraktion uns für eine Absetzung der Beratung des GEG stark gemacht. Und mein Kollege Heilmann war so mutig, vor das Verfassungsgericht zu ziehen. Die schnelle Entscheidung aus Karlsruhe ist sehr zu begrüßen. Das Gebäudeenergiegesetz muss über den Sommer gewissenhaft überarbeitet und nachgebessert werden.
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