“Recht auf Vergessen im Internet”

“Recht auf Vergessen im Internet”

Am Dienstag hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Recht auf „Vergessen im Internet“ betont. Im aktuellen Urteil gegen Google muss der Konzern unter bestimmten Umständen Verweise auf Internetseiten mit sensiblen persönlichen Daten aus der Ergebnisliste seiner Suchmaschine löschen.

Das Urteil des EuGH kam überraschend, umso wichtiger ist es, denn es räumt dem Grundrecht auf Datenschutz einen hohen Stellenwert ein. Insbesondere ist hervorzuheben, dass in Europa das Datenschutzrecht des Landes gelten soll, in dem das Unternehmen am Markt tätig ist und sein Geld verdient. Globale Internetkonzerne können demnach nicht einfach dadurch europäische Datenschutzstandards umgehen, dass sie die relevante Datenverarbeitung außerhalb der EU durchführen. Das sollte auch in der künftigen EU-Datenschutzverordnung verankert werden.

Das „Recht auf Vergessen“ ist ein seit Jahren diskutierter Ansatz, um Persönlichkeitsrechte zu stärken und einen aktiven Löschanspruch durchzusetzen. Ob das jetzt jedoch auf Grundlage der EuGH-Rechtsprechung gelingen kann, ist noch offen. Von dem Urteil ist mitnichten Google alleine betroffen, wie es vielfach zu hören ist, sondern auch zahlreiche andere Anbieter werden ihre Konsequenzen daraus ziehen müssen.

Um Rechtssicherheit zu schaffen, müssen wir jetzt unserem Gestaltungsauftrag weiter nachkommen. Wichtig ist, dass bei einer zukünftigen Rechtsetzung nicht nur der vom EuGH zu Recht betonte Ausgleich zwischen der Privatsphäre betroffener Personen und dem Internetnutzer hergestellt wird. Geklärt werden muss auch, was mit den Daten selbst passiert. Nach der Entscheidung muss Google in den Ergebnislisten löschen, die Inhalte selbst verschwinden aber nicht aus dem Netz. Das ist kein wirkliches „Recht auf Vergessen“, sondern eher ein „Recht auf Verstecken“.

Und noch ein weiterer Aspekt ist wichtig: Datenschutz darf nicht zur Innovationsbremse werden. Darüber wird auch im Rahmen der weiteren Verhandlungen zur Datenschutzgrundverordnung zu sprechen sein.

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Breitbandfachtagung im Unternehmerzentrum St. Wendel

Breitbandfachtagung im Unternehmerzentrum St. Wendel

In Zusammenarbeit mit dem Landkreis St. Wendel fand vergangene Woche im Unternehmerzentrum St. Wendel die Fachtagung “Breitband im ländlichen Raum – Chancen und Perspektiven” statt. Hochkarätige Referenten aus Bund und Land informierten die Bürgermeister und Kommunalpolitiker im Rahmen dieser dreistündigen Fachveranstaltung.

Tim Brauckmüller, Geschäftsführer des Breitbandbüros des Bundes, und Thomas Haböck, Projektleiter der Breitbandberatungs- und Koordinierungsstelle eGo-Saar, berichteten zu Beginn über den aktuellen Stand des Breitbandausbaus im nördlichen Saarland. Letzterer betonte, dass es im Landkreis St. Wendel insbesondere im Vergleich mit anderen Regionen schon eine sehr gute Grundversorgung gibt.
Im Anschluss legte Jochen Krämer, Staatskanzlei des Saarlandes, dar, welche Beratungs- und Finanzierungsmöglichkeiten es seitens des Landes für die Gemeinden gibt.

Mit Landrat Manfred Schnur und dem hessischen Landtagsabgeordneten Michael Reul, folgten Vertreter zweier sogenannter “best-practise” Landkreise. Die beiden Landkreise Cochem-Zell und Main-Kinzig gelten deutschlandweit mit ihren Breitband-Konzepten als Vorbild in Sachen Breitbandausbau: innerhalb eines Zeitraums von 5 bis 6 Jahren sollen alle Orte im Landkreis mit einer Bandbreite von mindestens 16 Mbit/s, im Regelfall 50 Mbit/s, angeschlossen sein. Beide betonten allerdings, dass ihre Konzepte sich nicht 1:1 auf andere Gegebenheiten übertragen lassen. Jede Region muss die für sie passende Lösung finden.

Gemeinsam mit Landrat Udo Recktenwald und den Kommunen will ich den Breitbandausbau in unserer Region vorantreiben! Deshalb haben wir diese Veranstaltung organisiert.
Recktenwald und der Chef der Wirtschaftförderungsgesellschaft, Hans-Josef Scholl, wollen in den nächsten Wochen ein eigenes Konzept, angelehnt an das der “best-practise” Landkreise, erarbeiten und den Kommunen vorstellen.

Eine sehr informative Veranstaltung, die gezeigt hat, dass wir vergleichsweise schon ganz gut dastehen, was den Breitbandausbau angeht. Aber wir wollen besser werden. Wir brauchen flächendeckend mehr Bandbreiten, um den Anforderungen der Zukunft gerecht werden zu können. Wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen, kann der Breitbandausbau auch bei uns ebenfalls noch schneller und flächendeckend gelingen. Unsere Veranstaltung war ein guter Startpunkt dafür.

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Werdende Mütter in Not erhalten Beratung, Betreuung und Begleitung

Werdende Mütter in Not erhalten Beratung, Betreuung und Begleitung

Die vertrauliche Geburt bietet konkrete Hilfe und schafft Rechtssicherheit!

Am morgigen 1. Mai tritt das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt in Kraft.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich in der vergangenen Legislaturperiode intensiv und erfolgreich für die vertrauliche Geburt eingesetzt, die den Interessen der betroffenen Mütter, Kinder und auch Väter gerecht wird.

Mit dem neuen Gesetz erhalten Schwangere in Not die Möglichkeit, ihr Kind sicher und – auf Wunsch vertraulich – in einer Klinik oder bei einer Hebamme auf die Welt zu bringen. Schwangere Frauen, die ihre Identität nicht preisgeben möchten, erhalten Handlungssicherheit und umfassende Hilfen: sie werden von Schwangerschaftsberatungsstellen beraten, betreut und begleitet; die Gefahren und Risiken einer unbegleiteten Geburt werden vermieden. Gleichzeitig wird das Grundrecht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Herkunft abgesichert: dem Kind soll es möglich sein zu erfahren, wer seine Mutter ist.

Unter einer kostenlosen und 24 Stunden erreichbaren Telefonnummer ist das „Hilfetelefon – Schwangere in Not“ als eine erste Anlaufstelle erreichbar, die bei Bedarf auch eine mehrsprachige Beratung anbietet. Desweiteren erhalten betroffene Frauen im Internet Informationen und ab der zweiten Jahreshälfte 2014 das Angebot einer anonymen Online-Beratung.

Wir werden dafür arbeiten, diese Neuerungen bekannt zu machen, damit jede werdende Mutter in Deutschland Hilfe und Unterstützung erhält.

Hintergrund:
Telefonnummer „Hilfetelefon – Schwangere in Not“: 0800 40 40 020
Homepage für die Online-Angebote: www.geburt-vertraulich.de
Die Broschüre „Die vertrauliche Geburt – Informationen über das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt“ informiert ausführlich über die neuen Regelungen und Hilfen. Diese kann über den Publikationsversand der Bundesregierung bestellt werden:
Anschrift: Postfach 48 10 09, 18132 Rostock
E-Mail: puplikationen@bundesregierung.de
Tel: 030 18 272 2721
Fax: 030 18 10272 2721

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