“Recht auf Vergessen im Internet”

“Recht auf Vergessen im Internet”

Am Dienstag hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Recht auf „Vergessen im Internet“ betont. Im aktuellen Urteil gegen Google muss der Konzern unter bestimmten Umständen Verweise auf Internetseiten mit sensiblen persönlichen Daten aus der Ergebnisliste seiner Suchmaschine löschen.

Das Urteil des EuGH kam überraschend, umso wichtiger ist es, denn es räumt dem Grundrecht auf Datenschutz einen hohen Stellenwert ein. Insbesondere ist hervorzuheben, dass in Europa das Datenschutzrecht des Landes gelten soll, in dem das Unternehmen am Markt tätig ist und sein Geld verdient. Globale Internetkonzerne können demnach nicht einfach dadurch europäische Datenschutzstandards umgehen, dass sie die relevante Datenverarbeitung außerhalb der EU durchführen. Das sollte auch in der künftigen EU-Datenschutzverordnung verankert werden.

Das „Recht auf Vergessen“ ist ein seit Jahren diskutierter Ansatz, um Persönlichkeitsrechte zu stärken und einen aktiven Löschanspruch durchzusetzen. Ob das jetzt jedoch auf Grundlage der EuGH-Rechtsprechung gelingen kann, ist noch offen. Von dem Urteil ist mitnichten Google alleine betroffen, wie es vielfach zu hören ist, sondern auch zahlreiche andere Anbieter werden ihre Konsequenzen daraus ziehen müssen.

Um Rechtssicherheit zu schaffen, müssen wir jetzt unserem Gestaltungsauftrag weiter nachkommen. Wichtig ist, dass bei einer zukünftigen Rechtsetzung nicht nur der vom EuGH zu Recht betonte Ausgleich zwischen der Privatsphäre betroffener Personen und dem Internetnutzer hergestellt wird. Geklärt werden muss auch, was mit den Daten selbst passiert. Nach der Entscheidung muss Google in den Ergebnislisten löschen, die Inhalte selbst verschwinden aber nicht aus dem Netz. Das ist kein wirkliches „Recht auf Vergessen“, sondern eher ein „Recht auf Verstecken“.

Und noch ein weiterer Aspekt ist wichtig: Datenschutz darf nicht zur Innovationsbremse werden. Darüber wird auch im Rahmen der weiteren Verhandlungen zur Datenschutzgrundverordnung zu sprechen sein.

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