Kinderschutz erfordert schnelles Handeln

Kinderschutz erfordert schnelles Handeln

Der Gesetzentwurf muss zügig auf den Weg gebracht werden!

Straftaten im Bereich der Kinderpornografie haben laut der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), die am heutigen Mittwoch vorgestellt wurde, drastisch zugenommen. Gegenüber 2012 sind sie um 27,9 Prozent gestiegen.

Wir dürfen keine Zeit mehr verlieren. Wir müssen Kinder und Jugendliche besser vor sexueller Ausbeutung schützen. Der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Maas muss nun zügig in den Bundestag eingebracht werden. Bereits im März habe ich mit meinem Kollegen Thomas Strobl für die CDU/CSU-Fraktion ein Eckpunktepapier mit konkreten Maßnahmen für ein Opferschutzpaket vorgelegt.

Darin fordern wir unter anderem, dass unser Strafrecht und die Strafverfolgung in Bezug auf den Besitz von Film- und Fotoaufnahmen mit unbekleideten Kindern und Jugendlichen in Deutschland verschärft werden, damit Kinder besser geschützt sind. Ebenso gilt es, das Sexualstrafrecht an das digitale Zeitalter anzupassen – dies insbesondere mit Blick auf das sogenannte Cybergrooming. Wir freuen uns, dass das Bundesjustizministerium viele dieser Vorschläge im Referentenentwurf von Anfang April aufgegriffen hat. Es wird höchste Zeit, dass dieser nun im Deutschen Bundestag beraten und verabschiedet wird.

Bereits 2012 hat die unionsgeführte Regierung das Kinderschutzgesetz eingeführt, das maßgebliche Verbesserungen erbracht hat. Diesen Ansatz der Prävention und Intervention gilt es mit einer Verschärfung in Bezug auf strafrechtlich relevante Sachverhalte zu ergänzen.

Unser aller Ziel muss weiterhin ein konsequenter und nachhaltiger Kinder- und Jugendschutz sein. Wir müssen handeln: jetzt!

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Mehr Zeit und Partnerschaftlichkeit für junge Familien

Mehr Zeit und Partnerschaftlichkeit für junge Familien

Elterngeld Plus erweitert Wahlmöglichkeiten der Eltern!

Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Einführung des Elterngeld Plus beschlossen.

Mit dem Elterngeld Plus setzen wir ein wichtiges Ziel der Großen Koalition um. Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD auf das Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus verständigt.

Das Elterngeld Plus liegt gänzlich auf der familienpolitischen Linie der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und ist Ausdruck der Wahlfreiheit: junge Eltern haben die Möglichkeit und den Wunsch, noch flexibler Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Wir machen damit das erfolgreiche Elterngeld noch flexibler.

Immer mehr Mütter wollen früher nach der Geburt eines Kindes zumindest in Teilzeit in den Beruf zurückkehren und immer mehr Väter wollen mehr Zeit mit den Kindern verbringen. Das neue Elterngeld Plus ist die Antwort auf die Elternwünsche und eröffnet ihnen viele Wahlmöglichkeiten. Sie gewinnen mehr gemeinsame Zeit mit der Familie und größere Flexibilität bei der partnerschaftlichen Aufteilung der Familien- und Erwerbsarbeit. Künftig können Eltern aus verschiedenen Elterngeldoptionen wählen: Elterngeldbezug ohne Erwerbstätigkeit, Elterngeldbezug in Kombination mit einer Teilzeittätigkeit, gemeinsame Elternzeit beider Eltern oder abwechselnde Inanspruchnahme von Elterngeld – alles ist künftig möglich.

Dies entspricht den Bedürfnissen der Familien in Deutschland.

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Deutschland als Investitionsstandort fördern

Deutschland als Investitionsstandort fördern

Am heutigen Montag haben der Bundesverband Deutscher Kapitalgesellschaften, Bitkom und der Bundesverband Deutsche Startups stellvertretend für 16 Verbände und Organisationen die „Allianz für Venture Capital“ vorgestellt.

Ich begrüße diese Initiative der „Allianz für Venture Capital“, denn Deutschland muss durch politisches und wirtschaftliches Engagement zu einem starken Standort für Gründungen junger Unternehmen werden. Die CDU/CSU-Fraktion verfolgt einen umfassenden Startup-Ansatz, der auf Gründergeist, Wachstum und Internationalisierung setzt, damit sich gute Geschäftsideen am Markt etablieren können.
Wir wollen den regulatorischen Rahmen für Startups verbessern und durch ein Venture-Capital-Gesetz gezielt Anreize setzen, um Deutschland als Investitionsstandort für Wagniskapital attraktiv zu machen. Ansatzpunkte dafür sind, die Verlustvorträge nach Finanzierungsrunden zu erhalten; die Management-Fees bei Investoren von der Umsatzsteuer freizustellen; Erträge auf Ebene der Investoren zu besteuern sowie den Investitionszuschuss Wagniskapital von der Steuer zu befreien.
Zusätzlich können Wachstumsimpulse gesetzt werden, indem institutionellen Anlegern ein Investment in Startups mit bis zu 1 Prozent ihrer Anlagesumme ermöglicht wird und ein neues Börsensegment „Markt 2.0“ eingeführt wird. Zudem sollten bessere Schnittstellen zwischen großen Unternehmen und Startups geschaffen werden.
Mit diesen Entwicklungen soll ein nachhaltiges Ökosystem für die Finanzierung von Startups geschaffen werden, das erfolgreiche Gründer und Investoren zu neuen Investitionen anregt.

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