Der Gesetzentwurf muss zügig auf den Weg gebracht werden!
Straftaten im Bereich der Kinderpornografie haben laut der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), die am heutigen Mittwoch vorgestellt wurde, drastisch zugenommen. Gegenüber 2012 sind sie um 27,9 Prozent gestiegen.
Wir dürfen keine Zeit mehr verlieren. Wir müssen Kinder und Jugendliche besser vor sexueller Ausbeutung schützen. Der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Maas muss nun zügig in den Bundestag eingebracht werden. Bereits im März habe ich mit meinem Kollegen Thomas Strobl für die CDU/CSU-Fraktion ein Eckpunktepapier mit konkreten Maßnahmen für ein Opferschutzpaket vorgelegt.
Darin fordern wir unter anderem, dass unser Strafrecht und die Strafverfolgung in Bezug auf den Besitz von Film- und Fotoaufnahmen mit unbekleideten Kindern und Jugendlichen in Deutschland verschärft werden, damit Kinder besser geschützt sind. Ebenso gilt es, das Sexualstrafrecht an das digitale Zeitalter anzupassen – dies insbesondere mit Blick auf das sogenannte Cybergrooming. Wir freuen uns, dass das Bundesjustizministerium viele dieser Vorschläge im Referentenentwurf von Anfang April aufgegriffen hat. Es wird höchste Zeit, dass dieser nun im Deutschen Bundestag beraten und verabschiedet wird.
Bereits 2012 hat die unionsgeführte Regierung das Kinderschutzgesetz eingeführt, das maßgebliche Verbesserungen erbracht hat. Diesen Ansatz der Prävention und Intervention gilt es mit einer Verschärfung in Bezug auf strafrechtlich relevante Sachverhalte zu ergänzen.
Unser aller Ziel muss weiterhin ein konsequenter und nachhaltiger Kinder- und Jugendschutz sein. Wir müssen handeln: jetzt!
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