Mehr Unterstützung bei häuslicher Pflege!

Mehr Unterstützung bei häuslicher Pflege!

Eine gute Nachricht für alle, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen: Der Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit wurde zum 1. Januar 2015 erweitert. Unser Gesetz verbessert somit die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf.

Dabei reicht die Bandbreite von Lohnersatzleistungen und finanzieller Unterstützung im Zuge einer (Familien-)pflegezeit bis hin zu Regelungen zur Betreuung pflegebedürftiger Kinder wie auch der Begleitung in der letzten Lebensphase.

Die wichtigsten Regelungsinhalte können Sie hier nachlesen

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Friedvolle Weihnachten und alles Gute in 2015!

Friedvolle Weihnachten und alles Gute in 2015!

Liebe Leserinnen und Leser, liebe Freundinnen und Freunde,

ein ereignisreiches und spannendes Jahr neigt sich dem Ende zu. Politisch ein für uns erfolgreiches Jahr 2014, in dem wir bereits viele Vorhaben des Koalitionsvertrages für die Menschen umsetzen konnten.

Ebenso prägten tolle Erlebnisse sowie interessante Begegnungen mit vielen Menschen meine vergangenen 12 Monate als Abgeordnete. Privat war die Geburt unseres Sohnes Theo mein persönlicher Höhepunkt des Jahres.

Ich hoffe, dass auch Sie in diesen Tagen zufrieden auf ein glückliches und erfülltes Jahr mit vielen wertvollen Erinnerungen zurückblicken können.

Wir alle sollten aber auch die anstehenden besinnlichen Tage für eine erholsame „Auszeit“ nutzen und der Hektik des Alltags entfliehen, um neue Kraft zu schöpfen.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen persönlich sowie Ihren Familien und Freunden frohe und erholsame Feiertage sowie alles erdenklich Gute, Glück, Gesundheit und Zufriedenheit für 2015!

Dies gilt insbesondere auch für die Menschen, denen es nicht so gut geht, die durch Krankheit, Trauer oder Einsamkeit ein schwieriges Jahr erlebt haben. Auch und gerade ihnen wünsche ich von ganzem Herzen friedvolle Weihnachten sowie Mut, Hoffnung und Zuversicht für das neue Jahr!

Ihre Nadine Schön

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Neues Angebot für pflegende Angehörige

Neues Angebot für pflegende Angehörige

Durch das erste Pflegestärkungsgesetz, das wir im Deutschen Bundestag verabschiedet haben, werden zum 1. Januar 2015 die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbar ausgeweitet und die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen erhöht. Zudem soll ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet werden.

Damit setzen wir in einem ersten Schritt bereits deutliche Verbesserungen in der pflegerischen Versorgung um, die noch in dieser Wahlperiode mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz komplettiert werden. Dadurch soll dann ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff sowie ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt werden. Die bisherige Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen und Demenzkranken wird zukünftig wegfallen – maßgebend ist der individuelle Unterstützungsbedarf jedes Einzelnen. Im Ergebnis wird die Pflegeversicherung damit auf eine neue Grundlage gestellt.

Im Zuge dieser beiden Pflegestärkungsgesetze werden die Beiträge für die Pflegeversicherung in zwei Schritten um insgesamt 0,5 Beitragssatzpunkte angehoben. Dadurch stehen fünf Milliarden Euro mehr pro Jahr für Verbesserungen der Pflegeleistungen zur Verfügung, wobei 1,2 Milliarden Euro in einen Pflegevorsorgefonds fließen. Insgesamt können in Folge dieser Maßnahmen die Leistungen aus der Pflegeversicherung um 20 Prozent erhöht werden.

Ausführliche Informationen über die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten Sie unter Pflegeberatung.de, einem persönlichen Pflegeratgeber im Internet. Darüber hinaus finden Sie hier geeignete Pflegeanbieter in Ihrer Nähe, Checklisten zur optimalen Vorbereitung und Möglichkeiten zum Austausch mit anderen Betroffenen. Pflegeberatung.de bietet somit individuelle Unterstützung und hilfreiche Begleitung bei den ersten Schritten im Pflegefall.

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