Neues Angebot für pflegende Angehörige

Neues Angebot für pflegende Angehörige

Durch das erste Pflegestärkungsgesetz, das wir im Deutschen Bundestag verabschiedet haben, werden zum 1. Januar 2015 die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbar ausgeweitet und die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen erhöht. Zudem soll ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet werden.

Damit setzen wir in einem ersten Schritt bereits deutliche Verbesserungen in der pflegerischen Versorgung um, die noch in dieser Wahlperiode mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz komplettiert werden. Dadurch soll dann ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff sowie ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt werden. Die bisherige Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen und Demenzkranken wird zukünftig wegfallen – maßgebend ist der individuelle Unterstützungsbedarf jedes Einzelnen. Im Ergebnis wird die Pflegeversicherung damit auf eine neue Grundlage gestellt.

Im Zuge dieser beiden Pflegestärkungsgesetze werden die Beiträge für die Pflegeversicherung in zwei Schritten um insgesamt 0,5 Beitragssatzpunkte angehoben. Dadurch stehen fünf Milliarden Euro mehr pro Jahr für Verbesserungen der Pflegeleistungen zur Verfügung, wobei 1,2 Milliarden Euro in einen Pflegevorsorgefonds fließen. Insgesamt können in Folge dieser Maßnahmen die Leistungen aus der Pflegeversicherung um 20 Prozent erhöht werden.

Ausführliche Informationen über die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten Sie unter Pflegeberatung.de, einem persönlichen Pflegeratgeber im Internet. Darüber hinaus finden Sie hier geeignete Pflegeanbieter in Ihrer Nähe, Checklisten zur optimalen Vorbereitung und Möglichkeiten zum Austausch mit anderen Betroffenen. Pflegeberatung.de bietet somit individuelle Unterstützung und hilfreiche Begleitung bei den ersten Schritten im Pflegefall.

Zurück

About the Author

Wordpress Social Share Plugin powered by Ultimatelysocial
Facebook
Twitter
Instagram