Eine gute Nachricht für alle, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen: Der Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit wurde zum 1. Januar 2015 erweitert. Unser Gesetz verbessert somit die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf.
Dabei reicht die Bandbreite von Lohnersatzleistungen und finanzieller Unterstützung im Zuge einer (Familien-)pflegezeit bis hin zu Regelungen zur Betreuung pflegebedürftiger Kinder wie auch der Begleitung in der letzten Lebensphase.
Die wichtigsten Regelungsinhalte können Sie hier nachlesen
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