Infektionsschutzgesetz + Hardrock, nicht Mozart! + HIL

Infektionsschutzgesetz + Hardrock, nicht Mozart! + HIL

Liebe Leserinnen und Leser,

Im Laufe der vergangenen Woche hat mich und meine Kollegen im Bundestag eine Vielzahl von Zuschriften zum 3. Bevölkerungsschutzgesetz erreicht, welches oft einfach Infektionsschutzgesetz genannt wird. Die Reaktionen darauf reichen von ehrlicher Besorgnis auf der einen Seite bis hin zu höchst spekulativen und  zum Teil unwahren Behauptungen auf der anderen Seite. Viele Menschen befürchten einen Angriff auf unsere Demokratie und dauerhafte Grundrechtsbeschränkungen.

Um es gleich vorneweg zu sagen: Diese Sorge ist unbegründet. Stattdessen stärken wir die Rolle des Parlaments gegenüber der Bundesregierung. In dem Gesetz werden Maßnahmen zum Gesundheitsschutz in dieser Ausnahmesituation der Corona-Pandemie konkretisiert und klare zusätzliche Grenzen für besonders grundrechtssensible Verbote festgeschrieben. Bund und Länder erhalten mit diesem Gesetz einen klaren Rahmen für Corona-Schutzmaßnahmen, die sie per Rechtsverordnung erlassen können. Diese Maßnahmen werden damit auf eine noch solidere rechtliche Grundlage gestellt und darauf lege auch ich persönlich großen Wert. Denn auch ich lebe mit meiner Familie und meinen Freunden in diesem Land und muss mich ebenso an die aktuellen Einschränkungen und neuen Regeln halten, wie jeder andere Bürger auch.

Wichtig ist mir in diesem Zusammenhang auch deutlich zu machen, dass es sich bei diesem Gesetz nicht um ein „Ermächtigungsgesetz“ handelt, wie oftmals behauptet wurde; ein im Übrigen unsäglich geschichtsvergessener Vergleich, wie ich finde. Die Tatsache, dass die Bundesregierung unter gesetzlich definierten Bedingungen zum Erlass von Rechtsverordnungen „ermächtigt“ wird, bedeutet nicht, dass Grundrechte dauerhaft ausgehebelt werden oder der Bundestag seine Macht an die Bundesregierung abgibt. Tatsächlich gibt es seit jeher in vielen Gesetzestexten sogenannte Verordnungsermächtigungen, die den gesetzlichen Rahmen für weitere Rechtsverordnungen der Bundesregierung legen. Ein ganz normaler Vorgang also, bei dem der Deutsche Bundestag die Spielregeln bestimmt, nach denen die Bundesregierung spielen darf und die der Bundestag jederzeit auch wieder ändern kann.

Eine Bemerkung noch zum Schluss: Die Coronakrise und ihre Auswirkungen bereitet vielen Menschen Angst und Sorgen. Einige dieser Sorgen sind auch für mich gut nachvollziehbar, gerade wenn es um wirtschaftliche, existenzielle Sorgen geht. Wir arbeiten hier mit Hochdruck daran, für die unterschiedlichen Berufsgruppen Hilfspakete und weitere finanzielle Schutzmaßnahmen zu erarbeiten und weiterzuentwickeln.

Doch andere Sorgen sind schlichtweg irrational, unbegründet und rühren häufig von Falschinformationen her, die sich schnell im Netz verbreitet haben. Vor diesem Hintergrund möchte ich Ihnen die Einzelheiten des Gesetzentwurfes heute in meinem Newsletter noch etwas näher erläutern und hoffe, dass ich Ihnen damit vielleicht auch die ein oder andere unbegründete Sorge nehmen kann.

Ihre Nadine Schön


3. Bevölkerungsschutzgesetz

Worum geht es jetzt also konkret im 3. Bevölkerungsschutzgesetz?

Das Gesetz bestimmt siebzehn konkrete staatliche Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung des Virus, die während der Corona-Krise zur Anwendung gebracht werden können, so etwa Pflichten zum Tragen einer Maske, zur Erstellung und Anwendung von Hygienekonzepten, die Untersagung oder Beschränkung von Kultur, Sport- oder Freizeitveranstaltungen, Abgabeverbote für Alkohol oder Sperrstunden und Schließungen von Gaststätten. Wir beschließen damit einen (nicht abschließenden) Instrumentenkasten für die Exekutive, ohne im Detail vorzuschreiben, welche Maßnahme wo genau die richtige ist. Denn dazu ist das Infektionsgeschehen zu unterschiedlich, dazu sind die Bedingungen zur Bekämpfung in Millionenstädten, in mittleren Städten, im ländlichen Raum zu unterschiedlich. Wir geben damit aber einen klaren und rechtssicheren Rahmen für das zentrale Mittel der Pandemiebekämpfung: die Beschränkung von Kontakten, um die weitere Übertragung des Virus zu verhindern.

Das Gesetz sieht für besonders grundrechtssensible Verbote wie etwa Versammlungen, Gottesdienste oder Besuche in Senioren- und Pflegeheimen klare zusätzliche Grenzen vor. Solche Verbote dürfen nur erlassen werden, wenn eine wirksame Eindämmung der Coronavirus-Infektionen trotz aller anderen Schutzmaßnahmen erheblich gefährdet wäre. In Seniorenheimen und Krankenhäusern muss zudem ein Mindestmaß an sozialen Kontakten gewährleistet bleiben.

Schließlich ist bei den zu treffenden Schutzmaßnahmen durch die Bundesländer entscheidend, wie intensiv sich die Pandemie an einem Ort ausbreitet. Orientierung bieten dabei die sog. „Inzidenzwerte“ mit den Schwellen von unter 35, bis 50 und über 50 neuer Infektionsfälle pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen. Diese Schwellen stellen ein Frühwarnsystem dar, um den Schutz von Leib und Leben und die Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitssystems weiterhin gewährleisten zu können.

Außerdem schaffen wir mehr Rechtsklarheit, indem wir in § 5 Infektionsschutzgesetz die Kriterien formulieren, unter denen der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellen kann. Voraussetzung ist entweder, dass die Weltgesundheitsorganisation eine solche Notlage ausruft und die Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit nach Deutschland droht. Oder es ist Voraussetzung, dass sich eine bedrohliche übertragbare Krankheit in Deutschland dynamisch auszubreiten droht oder ausbreitet. Beides war der Fall, als wir am 25. März 2020 das Vorliegen der epidemischen Lage im Bundestag beschlossen haben.

Weil wir diese Lage auch weiterhin für gegeben halten, haben wir im Bundestag auch das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite festgestellt. Wichtig hierbei ist, dass der Bundestag jederzeit auch das Ende der epidemischen Lage beschließen kann. Dann treten Maßnahmen der Bundesregierung sofort außer Kraft. Ansonsten spätestens mit Ablauf des 31. März 2021. Maßnahmen der Länder gelten grundsätzlich vier Wochen.

Neben all diesen Aspekten, mit denen wir die Rolle des Bundestages gegenüber der Bundesregierung stärken, führen wir aber auch noch weitere Verbesserungen für den Gesundheitsschutz in Deutschland ein.

So sorgen wir dafür, dass die Gesundheitsämter vor Ort entlastet werden. Deshalb schaffen wir die Voraussetzung für ein Förderprogramm zur Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Einige weitere Beispiele möchte ich hier kurz erwähnen:

Wir erweitern die Testkapazitäten und sorgen dafür, dass auch Nichtversicherte einen Anspruch auf Schutzimpfungen gegen das Coronavirus haben werden. Die Einzelheiten etwa zu der Frage, wer bei Vorliegen eines Impfstoffes zuerst geimpft werden soll oder wo die Impfung durchgeführt werden kann, wird das Bundesgesundheitsministerium in einer Rechtsverordnung regeln. Eine Impfpflicht, wie oftmals behauptet wurde, führen wir nicht ein.

Darüber hinaus schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass Bürgerinnen und Bürger künftig in bestimmten Fällen auch einen Anspruch auf Schutzmasken erhalten. Ziel soll dabei sein, das Ansteckungsrisiko für Personen zu vermindern, für die ein besonders hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf mit SARS-CoV-2 besteht. Auch hier ist eine Rechtsverordnung vorgesehen, in der unter anderem festgelegt werden soll, welche besonders gefährdeten Risikogruppen einen solchen Anspruch haben werden. Auch kann die Art der Schutzmaske, wie beispielsweise FFP-2- Schutzmasken, sowie die Anzahl der vom Anspruch umfassten Schutzmasken in der Rechtsverordnung bestimmt werden.

Mit dem Gesetz sehen wir außerdem eine erneut angepasste Schutzschirmregelung für Kliniken sowie Vorsorge- und Rehakliniken vor. Bestimmte Kliniken sollen künftig einen Ausgleich für Einnahmenausfälle erhalten, wenn sie für die Behandlung von COVID-19-Patientinnen und – Patienten planbare Operationen verschieben. Hier setzen wir aber nicht auf das Gießkannenprinzip, sondern wollen gezielt diejenigen Kliniken unterstützen, die in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit hohen Infektionszahlen besonders von intensivmedizinischen Engpässen bedroht sind. Auch sollen diese Kliniken bestimmte Versorgungsstrukturen aufweisen, die für eine möglichst gute Behandlung von COVID-19- Patientinnen und -Patienten sinnvoll sind. Das ist insbesondere deshalb notwendig, da diese Patientinnen und Patienten häufig eine besonders intensive Behandlung benötigen, etwa im Falle eines Multiorgan-Versagens. Krankenhäuser, die keine oder nur wenige COVID-19-Patienten behandeln, stehen so auch weiterhin uneingeschränkt für die stationäre Regelversorgung von Patientinnen und Patienten zur Verfügung.

Das gilt auch für Rehakliniken, die künftig wieder Patientinnen und Patienten in besonders belasteten Regionen aufnehmen können. Aufgrund der absehbar weiterbestehenden Pandemie werden im Übrigen auch die Ausgleichszahlungen an Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen aufgrund von Einnahmeausfällen durch das Coronavirus mit Wirkung vom 18. November 2020 bis zum 31. Januar 2021 weitergeführt. Ausdrücklich einbezogen werden die Einrichtungen des Müttergenesungswerks oder gleichartige Einrichtungen.

Außerdem verlängern wir für Eltern die Regelung zur Entschädigung eines Verdienstausfalls bis zum 31. März 2021, wenn ihre Kinder wegen Schulschließung nicht zur Schule gehen können und von den Eltern zu Hause betreut werden müssen. Zusätzlich erweitern wir diese Regelung auf Fälle, dass Kinder in Quarantäne geschickt werden, die Schule aber offenbleibt. Eine Entschädigung wird es hingegen nicht mehr geben, wenn jemand eine vermeidbare Reise in ein Risikogebiet unternimmt und danach deswegen in Quarantäne muss.


Hardrock, nicht Mozart!

Im Bundestag habe ich diese Woche eine Rede zu einem Gesetz gehalten, das nicht so sexy klingt wie es eigentlich ist: das Registermodernisierungsgesetz. Doch der Anschein trügt! In diesem Gesetz ist richtig Musik. Hardrock, nicht Mozart!

Wer hat sich noch nicht darüber geärgert, bei Behördengängen Daten immer wieder von Neuem angeben zu müssen?  Name, Adresse, Geburtsdaten, Steuernummer, beim Befögantrag,  beim Kindergeld, beim Elterngeld, beim Anwohnerparkausweis – immer und immer wieder.

Unsere Daten liegen in vielen kleinen Gefängnissen, Register genannt – und kommen nicht raus. Mehr als 200 verschiedene Register – vom Melderegister über das Fahreignungsregister bis hin zu Handels- und Gewerberegistern. Die Art und Qualität der Daten ist unterschiedlich und die einzelnen Register sind nicht miteinander verknüpft. Das müssen wir ändern!

Verwaltungen müssen sich untereinander austauschen können, damit ich als Bürger die gleichen Angaben nicht jedes Mal aufs Neue machen muss. Das spart beiden Seiten Zeit und macht den Prozess effizienter. Das Problem an der Sache ist, dass die Register, in denen die wichtigen Informationen zu Antragsverfahren abgespeichert sind, untereinander häufig nicht kompatibel sind. Das Datensystem der Kommune A versteht das Datensystem aus Kommune B nicht und muss deshalb die Daten erneut abfragen. Das ist lästig und vermeidbar. Wollen wir die Verwaltung digitalisieren, brauchen wir also moderne Verwaltungsregister. Das soll dieses Gesetz schaffen.

Andere Länder sind da schon wesentlich weiter, wir müssen jetzt nachziehen. Auch auf meine Initiative und die meiner Neustaat-Kollegen hin wurden die Mittel für die digitale Verwaltung im Zuge des Corona-Konjunkturpakets aufgestockt und das jetzt diskutierte Gesetz angestoßen. Datenschutz steht dabei an vorderer Stelle, Transparenz wird gestärkt und ein Meilenstein auf dem Weg zur digitalen Verwaltung unternommen. Gut, dass das Gesetz bald kommt!


HIL Werk in St. Wendel 

Ich freue mich sehr, dass Bund und Land sowie der Landkreis und die Stadt St. Wendel nun mit vereinter Kraft auf den Standort St. Wendel setzen.

Bestandteil der neuen Eigentümerstrategie ist unter anderem eine Konzentration der HIL-Tätigkeit auf die Standorte St. Wendel und Doberlug-Kirchhaim. Dadurch können die beiden Werke stärker ausgelastet und effizienter betrieben werden. Voraussetzung dafür ist, dass sowohl in neues Personal als auch neue Infrastruktur in den Werken investiert wird. Der Bund will dafür bis zu 25 Mio. Euro bereitstellen. Insgesamt sollen dadurch am Standort St. Wendel rund 40 Mio. Euro in die Infrastruktur investiert werden und bis zu 160 neue Arbeitsplätze entstehen.

Das ist eine tolle Nachricht für alle Beschäftigten im HIL-Werk St. Wendel. Der jahrelange Einsatz für den Standort, den wir über alle politischen Ebenen hinweg intensiv betrieben haben, zahlt sich nun aus.
Mein besonderer Dank gilt unserer Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer, die sich seit ihrer Zeit als Ministerpräsidentin für diesen Standort eingesetzt hat und Wort gehalten hat, den Standort zu stärken.


Ganztagsbetreuung

Diese Woche hat der Bundestag das Gesetz zur Einrichtung eines Sondervermögens für den Ausbau von Ganztagsbetreuung in der Grundschule beschlossen. Der Bund leistet damit erstmals einen Beitrag zur Finanzierung von ganztägigen Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter.

Viele Eltern wünschen sich, dass ihre Kinder auch in der Grundschule am Nachmittag gut, verlässlich und auf ihre Bedürfnisse angepasst betreut werden. Dafür schaffen wir mit diesem Gesetz den finanziellen Rahmen. Jetzt ist es an den Ländern, schnell Gespräche mit dem Bund zum Abrufen der Mittel zum Abschluss zu bringen, damit wir den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter schnell realisieren können.

Mir und der Fraktion ist es dabei besonders wichtig, dass wir die Vielfalt der Betreuungsangebote abbilden und erhalten. Deshalb unterstützen wir nicht nur Ganztagsschulen, sondern auch freiwillige Angebote.

Bisher gibt es nur für ungefähr die Hälfte der Grundschulkinder ein Ganztagsangebot, der Bedarf liegt aber bei ungefähr drei Vierteln aller Grundschulkinder. Die zusätzlichen Mittel von Bund sind daher ein wichtiges Zeichen, um dem Bedürfnis nach Betreuung gerecht zu werden.


Corona-Hilfen – Auch für Soloselbstständige

Die Bundesregierung verlängert das KfW-Sonderprogramm, einschließlich des KfW-Schnellkredits bis zum 30.06.2021, um gewerbliche Unternehmen, Einzelunternehmer und Freiberufler weiterhin mit Liquidität zu versorgen.
Sobald die Europäische Kommission die Verlängerung der bisherigen beihilferechtlichen Grundlagen genehmigt hat, können die entsprechenden Hilfen auch im Jahr 2021 gewährt werden.
Seit dem 9. November 2020 steht der KfW-Schnellkredit zudem auch für Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten zur Verfügung. Über die Hausbanken können die Unternehmen diese KfW-Kredite mit einer Höhe von bis zu 300.000 Euro beantragen, abhängig von dem im Jahre 2019 erzielten Umsatz. Der Bund übernimmt dafür das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei.
Verbessert wurden auch die Regelungen zur Tilgung der KfW-Schnellkredite. Möglich ist ab dem 16. November 2020 nun auch die vorzeitige anteilige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Dies erleichtert die Kombination mit anderen Corona-Hilfsprogrammen.
Weitere Infos zu den Programmen gibt es hier.

Auch die Überbrückungshilfe geht in die dritte Runde, mit vielen Verbesserungen, gerade für Soloselbstständige und Künstler:

Die Überbrückungshilfe unterstützt Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind. Es handelt sich um unbürokratische und schnelle Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Überbrückungshilfe II läuft derzeit noch bis zum 31. Dezember 2020. 

Die Überbrückungshilfe III wird nun erhebliche Verbesserungen für Soloselbständige bringen. Betroffene, zum Beispiel aus dem Kunst- und Kulturbereich, sollen künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 5.000 Euro für den Zeitraum bis Ende Juni 2021 als steuerbaren Zuschuss erhalten können.

Dazu wird die bisherige Erstattung von Fixkosten ergänzt um eine einmalige Betriebskostenpauschale (Neustarthilfe). Damit können Soloselbständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III sonst keine Fixkosten geltend machen können, aber dennoch hohe Umsatzeinbrüche hinnehmen mussten, einmalig 25 Prozent des Umsatzes des entsprechenden Vorkrisenzeitraums 2019 erhalten. Die Neustarthilfe ist aufgrund ihrer Zweckbindung nicht auf Leistungen der Grundsicherung u.ä. anzurechnen.

Antragsberechtigt sind Soloselbständige, die ansonsten im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen bzw. geltend machen können und die ihr Einkommen im Referenzzeitraum (im Normalfall das Jahr 2019) zu mindestens 51 Prozent aus selbständiger Tätigkeit erzielt haben.

Hier geht es zur Antragstellung.


Bundeswaldprämie

Auch unserem Wald wird geholfen!

Die Wälder in Deutschland leiden seit einigen Jahren unter Dauerstress. Stürme, Dürre, und ein massiver Befall des Borkenkäfers haben ihm bedrohlich zugesetzt. Den Waldbesitzern auch. Ihre geschädigten Waldflächen müssen sie räumen und wiederbewalden, die Holzpreise sind – verstärkt auch durch die Corona-Pandemie – stark gesunken. Viele Waldeigentümer haben durch die Waldschäden und Verwerfungen auf dem Holzmarkt starke wirtschaftliche Schäden erlitten haben. Es fehlt ihnen an Liquidität.

Das Bundeswaldministerium hat daher mit der Großen Koalition erstmals eine Nachhaltigkeitsprämie für den Wald entwickelt: 500 Millionen Euro, um die Waldeigentümer direkt zu unterstützen. Diese Hilfen können ab heute abgerufen werden – die von Bundesministerin Julia Klöckner gezeichnete Förderrichtlinie wird am heutigen Freitag im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Voraussetzung für den Erhalt der Prämie ist eine Nachhaltigkeits-Zertifizierung der Waldfläche nach den Programmen PEFC oder FSC. Die Zertifizierung kann bis zum 30. September 2021 nachgereicht werden. Eine Auszahlung der Prämie erfolgt, wenn die Zertifizierung vorliegt.

Wer erhält die Hilfe?

  • Die Nachhaltigkeitsprämie beträgt 100 Euro pro Hektar und richtet sich an private und kommunale Waldbesitzer, die mindestens 1 Hektar Waldfläche besitzen.
  • Anträge können natürliche und juristische Personen bis zum 30. Oktober 2021 stellen.
  • Die Antragstellung erfolgt in einem Online-Formular auf der Webseite www.bundeswaldpraemie.de.
  • Die Auszahlung der Prämie muss bis Ende 2021 abgeschlossen sein, da es sich um Mittel aus dem Corona-Konjunkturprogramm handelt.

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Infektionsschutzgesetz + Digitale Familienleistungen + Bye bye Tegel!

Infektionsschutzgesetz + Digitale Familienleistungen + Bye bye Tegel!

Liebe Leserinnen und Leser,

seitdem die nächtlichen Bundestagssitzungen mit Tagesordnungen bis in die frühen Morgenstunden Geschichte sind, kam es nicht mehr oft vor, dass sich gefühlt das gesamte politische Berlin gemeinsam die Nacht um die Ohren schlug. In der Nacht auf Mittwoch blickten aber wieder viele gebannt die Nacht über auf ihre Bildschirme.

Eine sehr ungewöhnliche Präsidentschaftswahl in den USA ist vorbei. Ungewöhnlich nicht nur wegen der Kandidaten, die unterschiedlicher kaum sein könnten, und der aufgeladenen politischen Stimmung im Land, die sich auch in einer vergleichsweise sehr hohen Wahlbeteiligung ausdrückt. Ungewöhnlich auch, weil Corona den Wahlprozess stark beeinflusste. Eine Rekordzahl stimmte bereits vor dem Wahltag ab, in Person am Wahllokal oder per Briefwahl. Das machte den Auszählungsprozess auch sehr zäh, langwierig und voller Wendungen im komplizierten US-Wahlsystem.

Ich wage im Moment noch immer keine Prognose, welches Endergebnis wir am Ende sehen werden. Herausforderer Joe Biden hat laut den vorläufigen Berichten zwar gewonnen, doch zeigte die Vergangenheit bereits, dass ein offizielles Endergebnis wegen Neuauszählungen und juristischen Streitigkeiten lange auf sich warten lassen kann. Wenn wir in den bisher vier Jahren mit Präsident Trump eins gelernt haben, dann: Wir müssen mit allem rechnen.

Unabhängig davon, wer letztlich als Sieger hervorgeht, bleibt für uns als Union völlig klar: Amerika ist ein zentraler, wenn auch manchmal schwieriger Partner. Die USA sind entscheidend für unsere Sicherheit, unseren Außenhandel und wichtiger Austauschpunkt für Ideen, kluge Köpfe und kulturelle Errungenschaften. Auch wenn die US-Führung in den letzten Jahren weniger Interesse an internationaler Zusammenarbeit und Abstimmung hatte, bleibt das transatlantische Bündnis für uns Markenkern. Die USA sind mehr als das Bild, das ihre Führung derzeit abgibt, und wir werden sie für die großen globalen Herausforderungen wie den Klimawandel, die Beziehung zu China und internationale Konflikte brauchen. Bleiben wir deshalb ein verlässlicher, werteorientierter Partner!

Ihre Nadine Schön


Bundestag „auf dem Fahrersitz“

Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat sich der Bundestag in dieser Woche mit der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes beschäftigt. Unser Fraktionschef Ralph Brinkhaus hat zum Auftakt der Sitzungswoche klargemacht: Mit dieser Neufassung des Gesetzes zeigt der Bundestag, dass er in der Pandemiebekämpfung „auf dem Fahrersitz“ sitzt und die entsprechenden Vorgaben macht.

Der Bundestag war von Anfang an aktiv daran beteiligt, den rechtlichen Rahmen für den Kampf gegen die Ausbreitung von Covid-19 zu setzen. Und wenn man sich die Debatten im Bundestag anschaut, dann bestätigt sich das: Seit März hat sich der Bundestag bereits über 70 Mal mit dem Thema beschäftigt – von Debatten über Anträge bis zu Hilfspaketen.

Bei der dritten Neufassung des Infektionsschutzgesetzes geht es unter anderem um die Erweiterung der Testkapazitäten, um die Einbeziehung von veterinärmedizinischen Laboren und nichtmedizinischem Personal in die Auswertung von Tests sowie um die Vorbereitung von Schutzimpfungen in großem Maßstab. Es umfasst auch Entschädigungsregelungen etwa für Eltern, deren Kinder in Quarantäne müssen.

In das Infektionsschutzgesetz wird außerdem ein zusätzlicher Paragraf eingefügt, der den seit Montag geltenden Teil-Lockdown zur Pandemiebekämpfung gerichtsfest macht. In dem Paragrafen wird detailliert aufgelistet, womit Bund und Länder ermächtigt werden, um die schwierige Lage in den Griff zu bekommen. Zu den Maßnahmen gehören die Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum, das Abstandsgebot, die Maskenpflicht, Reisebeschränkungen sowie die Schließung von gastronomischen Betrieben, von Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen.

Gleichzeitig ist uns wichtig, dass wir die Zuständigkeit von Ländern und Kommunen bei diesem Thema grundsätzlich beibehalten wollen. Es ist eine große Stärke des Föderalismus, dass Länder und Kommunen dezentral agieren können, und dort stärker einschreiten können, wo es notwendig ist. An dieser föderalen Struktur wollen wir nicht rütteln!


Meet and Greet: Digitale Verwaltung

Die Idee eines „Meet and Greet“ ist eigentlich, wie der englische Titel nahelegt, das persönliche Kennenlernen und Kontakte knüpfen. Das ist in Zeiten von Corona und digitalen Veranstaltungen natürlich schwierig. Nichtsdestotrotz habe ich Mittwoch ein sehr gutes und erfolgreiches Meet and Greet zum Thema Digitale Verwaltung veranstaltet.

Dabei haben zwei sehr spannende Initiativen den über 70 Teilnehmern von ihrer Arbeit berichtet. Zum einen hat sich das Projekt Work4Germany vorgestellt. Bei dem Programm werden Experten in modernen Arbeitsmethoden und Projektarbeit für sechs Monate an Bundesministerien ausgeliehen und sollen dort frischen Wind in die Arbeit der Referate bringen, zum Beispiel über neue digitale Werkzeuge, eine Neuorganisation der Abstimmungsschleifen oder der Aufgabenverteilung untereinander.

Zum anderen hat sich die Initiative von Project Together vorgestellt, die die IT-Entwicklerszene mit der Verwaltung vernetzt und konkrete digitale Lösungen für Bedürfnisse der Verwaltung baut. Das ganze geschah im Rahmen des sogenannten Hackathons, der unter dem Namen #WirVsVirus lief und hunderte kleiner Programme für die Verwaltung, vor allem im Bereich Gesundheit und Pandemiebekämpfung geliefert hat.

Mein Fazit aus der Veranstaltung: Es ist zwar schade, dass man sich nicht treffen kann, aber der Funke und Schwung, der derzeit in der Digitalisierung der Verwaltung steckt, ist dennoch übergesprungen. Wir haben tolle Initiativen, unterstützt und gefördert durch unsere Bundestagsfraktion und die Bundesregierung.


Digitale Familienleistungen

Die Geburt eines Kindes wirbelt das Leben der Eltern heftig durcheinander. Glücksgefühle, aber auch viel Stress. Zumindest bei den notwendigen Behördengängen winkt allen Eltern bald Entlastung: In dieser Woche hat der Bundestag das „Gesetz zur Digitalisierung von Familienleistungen“ beschlossen.
Noch in diesem Jahr kann das Pilotverfahren starten: Namensbestimmung, Antrag auf Elterngeld und Kindergeld können dann in einem digitalen Kombi-Antrag beantragt werden. Oft entfällt der Gang zum Amt sogar komplett.
Bei diesen Familienleistungen wird mit Zustimmung des Antragsstellers der behördenübergreifende Datenaustausch ermöglicht, so dass die Erbringung von Nachweisen vereinfacht wird.
Damit gehen wir auch einen wichtigen Schritt hin zu einer moderneren und bürgerfreundlicheren Verwaltung!


Rede zum Abschlussbericht der KI-Enquete

Der Bundestag hat in dieser Woche den Abschlussbericht der Enquete-Kommission künstliche Intelligenz debattiert. 800 Seiten aus zwei Jahren Arbeit mit 38 Politikern und Experten aus der Praxis und Wissenschaft. Das zeigt schon, wie ganzheitlich und themenübergreifend das Thema angegangen wurde.

Meine Überzeugung dabei: Wir brauchen einen chancenorientierten Ansatz. Die Bevölkerung begreift KI immer mehr als positiver Treiber von Innovation und weniger als Risiko – das ist gut so! Als Politik müssen wir die Rahmen schaffen, dass die vielen klugen Köpfe, die KI in Deutschland entwickeln, mehr Beinfreiheit bekommen, um Anwendungen auszutesten. Dann bekommen wir die starken PS unserer Forschung auch auf die Straße.

Wenn Sie meine Rede im Ganzen nachhören möchten, schauen Sie hier vorbei.


Fotografen können aufatmen!

Mit dem „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen.“, das wir in dieser Woche verabschiedet haben, wollen wir das „Morphing“ verhindern. „Morphing“ ist eine Manipulation bei der Passbeantragung, bei der mehrere Bilder übereinander oder ineinander verarbeitet werden. Mit unserem Gesetz sollen anschließende unerlaubte Grenzübertritte mit einem auf diese Weise manipulierten Pass verhindert werden. Künftig wird das Passbild ausschließlich entweder digital in der Behörde erstellt oder von privaten Dienstleistern digital angefertigt und an die Behörde sicher übermittelt. Außerdem wird in Übereinstimmung mit europarechtlichen Vorgaben die Geltungsdauer von Kinderreisepässen auf ein Jahr verkürzt und künftig die Speicherung von zwei Fingerabdrücken im Speichermedium des Personalausweises verpflichtend.

Für mich war bei diesem Gesetzgebungsprozess besonders wichtig, dass wir den vielen selbstständigen Fotografen und kleinen Fotostudios nicht ihre Geschäftsgrundlage entziehen. Auch einige Fotografen aus meinem Wahlkreis haben mich in der Vergangenheit kontaktiert, weil sie Angst um ihr Geschäft hatten. Nun bekommen die Fotografen die Möglichkeit, auch weiterhin Passfotos für Ihre Kunden zu machen, wenn sie einen sicheren Übertragungsweg zu den Behörden gewährleisten können. Die genauen Anforderungen dafür werden im Gesetz definiert. Da wir wissen, dass das niemand von heute auf morgen einrichten kann, haben wir den Fotografen dafür eine Übergangsfrist von fünf Jahren eingeräumt. Eine gute Nachricht für alle kleinen Fotostudios, für die das Herstellen von Passfotos überlebenswichtig ist!


Bye bye Tegel!

Stell Dir vor, der BER öffnet…und keiner geht hin: In normalen Zeiten wäre das wohl die Nachricht der Woche gewesen. Im Moment reicht es zumindest für eine Randnotiz: Der Flughafen Berlin-Brandenburg International, kurz: BER, hat letzten Samstag geöffnet – nach einer peinlich langen, wiederholten Verschiebung des Termins und einer Verdreifachung der Kosten.
Mit Pleiten, Pech und Pannen hat es der BER nicht nur in die Zeitungsschlagzeilen, sondern auch in viele Comedy-Programme geschafft. Deshalb finde ich es gut, dass die Eröffnung auch nicht groß gefeiert wurde, sondern man einfach die Arbeit aufnimmt. Das war – nicht nur wegen Corona – die richtige Entscheidung. Auf dass der BER in Zukunft keine Schlagzeilen mehr macht und einfach funktioniert. Ich bin auf einen ersten Flug vom BER und meine Erfahrung dort jedenfalls schon sehr gespannt!
Schade finde ich es allerdings um den Flughafen Tegel, der nun geschlossen wird. Ich persönlich bin oft und gerne von Tegel geflogen, meinen letzten Flug hab ich deswegen extra festgehalten.

Wenn Sie meine Rede im Ganzen nachhören möchten, schauen Sie hier vorbei.


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Corona-Hilfen + Kindersexpuppen + ME/CFS

Corona-Hilfen + Kindersexpuppen + ME/CFS

Liebe Leserinnen und Leser,

dieses Wochenende steht mit Allerheiligen ein Tag an, der uns zum Innehalten einlädt, zum Gedenken an diejenigen, die nicht mehr unter uns weilen. Der Tag vor Allerheiligen ist in Form von Halloween in den letzten Jahren, vor allem unter den Jüngeren, eher ein Symbol für Feiern und Unbeschwertheit geworden. So stehen sich dieses Wochenende, wie jedes Jahr am 31. Oktober und 01. November, zwei Extreme gegenüber.

Dieses Jahr stehen die Gegensätze der beiden Tage sinnbildlich für ein weit verbreitetes Gefühl, einen inneren Konflikt von vielen. Zum einen ist da die Sehnsucht nach Nähe, nach Ausgelassenheit, nach Sorglosigkeit. Zum anderen ist da das Bewusstsein, dass unser aller Entscheidungen und Handeln die Gesundheit anderer beeinflussen, im schlimmsten Fall sogar stark gefährden können.

In den letzten Wochen ist das Pendel zwischen diesen Polen zu stark in eine Richtung ausgeschlagen. Das so wichtige Nachvollziehen von Infektionsketten ist nicht mehr überall möglich, Gesundheitsämter haben ihre Leistungsgrenze vielerorts erreicht. Steigen die Zahlen weiter wie bisher, drohen uns überfüllte Intensivstationen. Als Politik muss unsere oberste Aufgabe sein, das zu verhindern!

Sie haben die neuen Beschlüsse von Bund und Ländern, die ab Montag bundesweit gelten, sicher mitbekommen. Wer Einzelheiten nachlesen möchte, kann das hier tun: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bund-laender-beschluss-1804936. Ich weiß, dass uns allen im Moment enorm viel abverlangt wird. Vor allem für die Gastronomie oder das Veranstaltungs- und Freizeitgewerbe sind diese Maßnahmen eine Zumutung.

Für einen Monat heißt es nun innehalten. Das alles mit dem Ziel und der Hoffnung, den nächsten Feiertag dafür im Familienkreis begehen zu können. Denn in weniger als zwei Monaten ist bereits Weihnachten.

Ihre Nadine Schön


Sexuellen Kindesmissbrauch bekämpfen

Heute wurde im Plenum eine sehr emotionale Debatte zu unserem Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder geführt.

Mir sind dabei besonders 4 Punkte wichtig: Wir erhöhen das Strafmaß für sexuelle Gewalt gegen Kinder, um dem Unrecht, dass die Tat verursacht, besser gerecht zu werden. Zum einen verlängern wir die Löschfristen für den Eintrag in Führungszeugnisse. Es kann nämlich nicht sein, dass jemand mit 22 Jahren ein Kind missbraucht und dann noch mit 37 Jahren in eine Jugendfreizeit fahren oder sich als Erzieher im Kindergarten bewerben darf.

Außerdem verbieten wir Kindersexpuppen, denn es ist nachgewiesen, dass durch sie die Hemmschwelle gesenkt wird.  Und wir verpflichten Familienrichter dazu, sich zum Thema fortzubilden, um möglichst gut mit solchen sensiblen Fällen umzugehen.

Das Gesetz unterstreicht unseren ganzheitlichen Ansatz zu dem Thema. Wir begreifen den Kampf gegen sexuelle Gewalt gegen Kinder immer als Dreiklang aus Prävention, Betreuung und Hilfe für Opfer sowie Bestrafung und Verfolgung von Tätern. Das neue Gesetz ist hierfür ein weiterer wichtiger Fortschritt.

Wenn Sie sich meine Rede in Gänze anschauen wollen, schauen Sie doch mal hier vorbei.


Neue Corona-Hilfen

Zusammenhalt und gegenseitige Solidarität sind das Gebot der Stunde. Das gilt selbstverständlich auch für unsere Wirtschaft! Für den „Wellenbrecher-Lockdown“ jetzt im November legen wir deshalb eine außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes in Höhe von 10 Mrd. Euro auf. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, deren Geschäft aufgrund der staatlichen Anordnung untersagt ist bzw. wird.

Die neue Hilfe wird als einmalige Kostenpauschale ausbezahlt, damit sie schnell und unbürokratisch helfen kann. Bezugsgröße ist der Umsatz im November 2019, der bei einer Unternehmensgröße bis 50 Mitarbeitern zu 75% vergütet wird. Für größere Unternehmen fällt dieser Prozentsatz niedriger aus. Diese außerordentliche Wirtschaftshilfe wird mit bereits erhaltenen staatlichen Unterstützungsleistungen für den Zeitraum verrechnet, z.B. mit dem Kurzarbeitergeld oder den Überbrückungshilfen.

Auch junge Unternehmen werden unterstützt: Für nach November 2019 gegründete Unternehmen wird der Vergleich mit den Umsätzen von Oktober 2020 herangezogen. Soloselbstständige haben ein Wahlrecht, indem sie als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde legen können. Die Anträge sollen auf der Seite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden können. Die Bundesregierung arbeitet daran, dass es mit der Antragstellung dort so schnell wie möglich losgehen kann.

Aufgrund der Infektionsentwicklung werden auch bestehende Hilfen verlängert und weiterentwickelt. Der KfW-Schnellkredit hat sich  als Stütze bewährt und wird nun auch für Soloselbstständige und Unternehmen bis zu  10 Beschäftigten eröffnet. Die Unternehmen können ihn über die Hausbanken in einer Höhe von bis zu 300.000 Euro beantragen, abhängig vom im Jahr 2019 erzielten Umsatz. Der Bund übernimmt dafür das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei.

Und schließlich passen wir auch die bewährten Überbrückungshilfen mit einer Überbrückungshilfe III an die veränderte Situation an. Sie werden für den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 verlängert und erhalten verbesserte Konditionen.

Für uns steht fest: Wenn wir jetzt entschlossen handeln und als Gesellschaft zusammenhalten, um die zweite Infektionswelle zu brechen, dann sind wir auch in der Lage die wirtschaftlichen Herausforderungen dieser Krise zu meistern!


Beschäftigung sichern – Familien entlasten

Ein wesentliche Beitrag dazu, dass wir gut durch die Krise kommen, leistet das Kurzarbeitergeld. Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz, das wir in erster Lesung beraten haben, wollen wir diese Maßnahme jetzt verlängern. So kann auch im gesamten Jahr 2021 noch Kurzarbeitergeld beantragt werden. Damit sichern wir die Arbeitsplätze von vielen Beschäftigten und helfen, die Coronakrise im Winter und im Frühjahr durchzustehen.

Wichtige Änderung:  Ab dem 1. Juli 2021 erfolgt die 100%-ige Erstattung der Sozialversicherungsbeträge nur noch für Zeiten beruflicher Weiterbildung während der Kurzarbeit. In allen anderen Fällen erfolgt eine 50%-ige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge beim Bezug von Kurzarbeitergeld.

Aber nicht nur unsere Betriebe stehen in der Coronakrise vor großen Herausforderungen. Auch die Familien leisten gerade in der Corona-Krise unglaublich viel. Die steuerliche Entlastung von Familie, die wir ohnehin geplant hatten, haben wir nun trotz oder gerade wegen Corona umgesetzt. Der neue Kinderfreibetrag beträgt ab Januar 2021 insgesamt 8.388 Euro pro Kind. Auch das Kindergeld wird um 15 Euro erhöht und der Grundfreibetrag wird angehoben. Und: Wir haben die Möglichkeit, bei coronabedingtem Verdienstausfall Lohnersatz zu beantragen, bis März 2021 verlängert. Das hilft Eltern, wenn z.B. eine Kita oder Schule coronabedingt schließt und ein Elternteil deshalb zur Betreuung des Kindes zuhause bleiben muss und nicht arbeiten kann.


Eine gute Nachricht für ME/CFS-Patienten

MECFS – Diese Abkürzung ist vielen Menschen immer noch unbekannt. Doch hinter diesen 5 Buchstaben verbirgt sich eine schwere Krankheit an der rund 300.000 Menschen in Deutschland leiden. Es handelt sich dabei um das Chronische Erschöpfungssyndrom. Viele Patienten leiden zusätzlich darunter, dass die Krankheit selbst bei vielen Ärzten noch relativ unbekannt ist. Auch werden die Symptome häufig als psychische Probleme heruntergespielt. Deshalb bekommen viele Patienten keine adäquate Versorgung in Deutschland.  Dazu kommt noch, dass wir bis heute wenig über die Krankheit wissen, auch weil nur sehr wenig dazu geforscht wird. Viele Betroffene haben mich deshalb in der Vergangenheit kontaktiert und um Hilfe gebeten. Mich hat das Thema nicht losgelassen und deshalb habe ich auch den Bundesgesundheitsminister angeschrieben und ihn gefragt, ob wir etwas tun können um Forschung und Versorgung im Bereich MECFS zu verbessern.

Vor einigen Tagen habe ich eine Antwort von Jens Spahn bekommen und die hat mich sehr gefreut: Zum einen soll der aktuelle Wissensstand zu der Krankheit in einem Bericht zusammengefasst und online veröffentlicht werden. Zum anderen wurde eine neue Förderrichtlinie aufgelegt, um mehr finanzielle Forschungsförderung für MECFS bereitzustellen.

Außerdem hat mir der Gesundheitsminister mitgeteilt, dass Vertreter der Patientenorganisationen zu einem Gespräch auf Fachebene mit dem Gesundheitsministerium und dem Forschungsministerium eingeladen werden. Das ist ein meiner Meinung nach wichtiges Zeichen für die Betroffenen, dass sie von der Bundesregierung ernstgenommen und gehört werden.


Verabschiedung meiner Mitarbeiterin Caroline Collet

Zum Schluss möchte ich noch ein herzliches Dankeschön an Caroline Collet richten. Sie war bis Anfang des Monats Teil meines Berliner Abgeordnetenteams und widmet sich seit Oktober ihrer neuen Aufgabe als Pressesprecherin und stellvertretende Geschäftsführerin der CDU Saar.
Es freut mich, dass Sie dem Saarland verbunden bleibt und unser Landesverband kompetente Verstärkung bekommt. Die Arbeit wird auch bei den Freunden in der Landesgeschäftsstelle sicher nicht ausgehen. Auch auf diesem Wege wünsche ich für die neue Herausforderung viel Erfolg und alles Gute!


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