Corona-Hilfen + Kindersexpuppen + ME/CFS

Corona-Hilfen + Kindersexpuppen + ME/CFS

Liebe Leserinnen und Leser,

dieses Wochenende steht mit Allerheiligen ein Tag an, der uns zum Innehalten einlädt, zum Gedenken an diejenigen, die nicht mehr unter uns weilen. Der Tag vor Allerheiligen ist in Form von Halloween in den letzten Jahren, vor allem unter den Jüngeren, eher ein Symbol für Feiern und Unbeschwertheit geworden. So stehen sich dieses Wochenende, wie jedes Jahr am 31. Oktober und 01. November, zwei Extreme gegenüber.

Dieses Jahr stehen die Gegensätze der beiden Tage sinnbildlich für ein weit verbreitetes Gefühl, einen inneren Konflikt von vielen. Zum einen ist da die Sehnsucht nach Nähe, nach Ausgelassenheit, nach Sorglosigkeit. Zum anderen ist da das Bewusstsein, dass unser aller Entscheidungen und Handeln die Gesundheit anderer beeinflussen, im schlimmsten Fall sogar stark gefährden können.

In den letzten Wochen ist das Pendel zwischen diesen Polen zu stark in eine Richtung ausgeschlagen. Das so wichtige Nachvollziehen von Infektionsketten ist nicht mehr überall möglich, Gesundheitsämter haben ihre Leistungsgrenze vielerorts erreicht. Steigen die Zahlen weiter wie bisher, drohen uns überfüllte Intensivstationen. Als Politik muss unsere oberste Aufgabe sein, das zu verhindern!

Sie haben die neuen Beschlüsse von Bund und Ländern, die ab Montag bundesweit gelten, sicher mitbekommen. Wer Einzelheiten nachlesen möchte, kann das hier tun: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bund-laender-beschluss-1804936. Ich weiß, dass uns allen im Moment enorm viel abverlangt wird. Vor allem für die Gastronomie oder das Veranstaltungs- und Freizeitgewerbe sind diese Maßnahmen eine Zumutung.

Für einen Monat heißt es nun innehalten. Das alles mit dem Ziel und der Hoffnung, den nächsten Feiertag dafür im Familienkreis begehen zu können. Denn in weniger als zwei Monaten ist bereits Weihnachten.

Ihre Nadine Schön


Sexuellen Kindesmissbrauch bekämpfen

Heute wurde im Plenum eine sehr emotionale Debatte zu unserem Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder geführt.

Mir sind dabei besonders 4 Punkte wichtig: Wir erhöhen das Strafmaß für sexuelle Gewalt gegen Kinder, um dem Unrecht, dass die Tat verursacht, besser gerecht zu werden. Zum einen verlängern wir die Löschfristen für den Eintrag in Führungszeugnisse. Es kann nämlich nicht sein, dass jemand mit 22 Jahren ein Kind missbraucht und dann noch mit 37 Jahren in eine Jugendfreizeit fahren oder sich als Erzieher im Kindergarten bewerben darf.

Außerdem verbieten wir Kindersexpuppen, denn es ist nachgewiesen, dass durch sie die Hemmschwelle gesenkt wird.  Und wir verpflichten Familienrichter dazu, sich zum Thema fortzubilden, um möglichst gut mit solchen sensiblen Fällen umzugehen.

Das Gesetz unterstreicht unseren ganzheitlichen Ansatz zu dem Thema. Wir begreifen den Kampf gegen sexuelle Gewalt gegen Kinder immer als Dreiklang aus Prävention, Betreuung und Hilfe für Opfer sowie Bestrafung und Verfolgung von Tätern. Das neue Gesetz ist hierfür ein weiterer wichtiger Fortschritt.

Wenn Sie sich meine Rede in Gänze anschauen wollen, schauen Sie doch mal hier vorbei.


Neue Corona-Hilfen

Zusammenhalt und gegenseitige Solidarität sind das Gebot der Stunde. Das gilt selbstverständlich auch für unsere Wirtschaft! Für den „Wellenbrecher-Lockdown“ jetzt im November legen wir deshalb eine außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes in Höhe von 10 Mrd. Euro auf. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, deren Geschäft aufgrund der staatlichen Anordnung untersagt ist bzw. wird.

Die neue Hilfe wird als einmalige Kostenpauschale ausbezahlt, damit sie schnell und unbürokratisch helfen kann. Bezugsgröße ist der Umsatz im November 2019, der bei einer Unternehmensgröße bis 50 Mitarbeitern zu 75% vergütet wird. Für größere Unternehmen fällt dieser Prozentsatz niedriger aus. Diese außerordentliche Wirtschaftshilfe wird mit bereits erhaltenen staatlichen Unterstützungsleistungen für den Zeitraum verrechnet, z.B. mit dem Kurzarbeitergeld oder den Überbrückungshilfen.

Auch junge Unternehmen werden unterstützt: Für nach November 2019 gegründete Unternehmen wird der Vergleich mit den Umsätzen von Oktober 2020 herangezogen. Soloselbstständige haben ein Wahlrecht, indem sie als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde legen können. Die Anträge sollen auf der Seite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden können. Die Bundesregierung arbeitet daran, dass es mit der Antragstellung dort so schnell wie möglich losgehen kann.

Aufgrund der Infektionsentwicklung werden auch bestehende Hilfen verlängert und weiterentwickelt. Der KfW-Schnellkredit hat sich  als Stütze bewährt und wird nun auch für Soloselbstständige und Unternehmen bis zu  10 Beschäftigten eröffnet. Die Unternehmen können ihn über die Hausbanken in einer Höhe von bis zu 300.000 Euro beantragen, abhängig vom im Jahr 2019 erzielten Umsatz. Der Bund übernimmt dafür das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei.

Und schließlich passen wir auch die bewährten Überbrückungshilfen mit einer Überbrückungshilfe III an die veränderte Situation an. Sie werden für den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 verlängert und erhalten verbesserte Konditionen.

Für uns steht fest: Wenn wir jetzt entschlossen handeln und als Gesellschaft zusammenhalten, um die zweite Infektionswelle zu brechen, dann sind wir auch in der Lage die wirtschaftlichen Herausforderungen dieser Krise zu meistern!


Beschäftigung sichern – Familien entlasten

Ein wesentliche Beitrag dazu, dass wir gut durch die Krise kommen, leistet das Kurzarbeitergeld. Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz, das wir in erster Lesung beraten haben, wollen wir diese Maßnahme jetzt verlängern. So kann auch im gesamten Jahr 2021 noch Kurzarbeitergeld beantragt werden. Damit sichern wir die Arbeitsplätze von vielen Beschäftigten und helfen, die Coronakrise im Winter und im Frühjahr durchzustehen.

Wichtige Änderung:  Ab dem 1. Juli 2021 erfolgt die 100%-ige Erstattung der Sozialversicherungsbeträge nur noch für Zeiten beruflicher Weiterbildung während der Kurzarbeit. In allen anderen Fällen erfolgt eine 50%-ige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge beim Bezug von Kurzarbeitergeld.

Aber nicht nur unsere Betriebe stehen in der Coronakrise vor großen Herausforderungen. Auch die Familien leisten gerade in der Corona-Krise unglaublich viel. Die steuerliche Entlastung von Familie, die wir ohnehin geplant hatten, haben wir nun trotz oder gerade wegen Corona umgesetzt. Der neue Kinderfreibetrag beträgt ab Januar 2021 insgesamt 8.388 Euro pro Kind. Auch das Kindergeld wird um 15 Euro erhöht und der Grundfreibetrag wird angehoben. Und: Wir haben die Möglichkeit, bei coronabedingtem Verdienstausfall Lohnersatz zu beantragen, bis März 2021 verlängert. Das hilft Eltern, wenn z.B. eine Kita oder Schule coronabedingt schließt und ein Elternteil deshalb zur Betreuung des Kindes zuhause bleiben muss und nicht arbeiten kann.


Eine gute Nachricht für ME/CFS-Patienten

MECFS – Diese Abkürzung ist vielen Menschen immer noch unbekannt. Doch hinter diesen 5 Buchstaben verbirgt sich eine schwere Krankheit an der rund 300.000 Menschen in Deutschland leiden. Es handelt sich dabei um das Chronische Erschöpfungssyndrom. Viele Patienten leiden zusätzlich darunter, dass die Krankheit selbst bei vielen Ärzten noch relativ unbekannt ist. Auch werden die Symptome häufig als psychische Probleme heruntergespielt. Deshalb bekommen viele Patienten keine adäquate Versorgung in Deutschland.  Dazu kommt noch, dass wir bis heute wenig über die Krankheit wissen, auch weil nur sehr wenig dazu geforscht wird. Viele Betroffene haben mich deshalb in der Vergangenheit kontaktiert und um Hilfe gebeten. Mich hat das Thema nicht losgelassen und deshalb habe ich auch den Bundesgesundheitsminister angeschrieben und ihn gefragt, ob wir etwas tun können um Forschung und Versorgung im Bereich MECFS zu verbessern.

Vor einigen Tagen habe ich eine Antwort von Jens Spahn bekommen und die hat mich sehr gefreut: Zum einen soll der aktuelle Wissensstand zu der Krankheit in einem Bericht zusammengefasst und online veröffentlicht werden. Zum anderen wurde eine neue Förderrichtlinie aufgelegt, um mehr finanzielle Forschungsförderung für MECFS bereitzustellen.

Außerdem hat mir der Gesundheitsminister mitgeteilt, dass Vertreter der Patientenorganisationen zu einem Gespräch auf Fachebene mit dem Gesundheitsministerium und dem Forschungsministerium eingeladen werden. Das ist ein meiner Meinung nach wichtiges Zeichen für die Betroffenen, dass sie von der Bundesregierung ernstgenommen und gehört werden.


Verabschiedung meiner Mitarbeiterin Caroline Collet

Zum Schluss möchte ich noch ein herzliches Dankeschön an Caroline Collet richten. Sie war bis Anfang des Monats Teil meines Berliner Abgeordnetenteams und widmet sich seit Oktober ihrer neuen Aufgabe als Pressesprecherin und stellvertretende Geschäftsführerin der CDU Saar.
Es freut mich, dass Sie dem Saarland verbunden bleibt und unser Landesverband kompetente Verstärkung bekommt. Die Arbeit wird auch bei den Freunden in der Landesgeschäftsstelle sicher nicht ausgehen. Auch auf diesem Wege wünsche ich für die neue Herausforderung viel Erfolg und alles Gute!


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