Ausgewogene Debatte über Künstliche Intelligenz benötigt

Ausgewogene Debatte über Künstliche Intelligenz benötigt

Die Koalitionsfraktionen haben am heutigen Dienstag bei ihrer Klausurtagung in Murnau beschlossen, eine Enquete-Kommission des Bundestags zum Thema Künstliche Intelligenz einzuberufen.

Künstliche Intelligenz (KI) befeuert den technologischen Fortschritt und wird somit zu einem immer wichtigeren Wirtschaftsfaktor für Deutschland und Europa. Aber KI hat nicht nur einen wirtschaftlichen, sondern auch einen gesellschaftlichen Mehrwert. So führt beispielsweise autonomes Fahren zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Automatisierte Bilderkennung kann zur Früherkennung von Krebs beitragen. Damit sorgt KI für Fortschritte im medizinischen Bereich. Das Potenzial von KI ist enorm und die Vorteile der Technik liegen auf der Hand.

Gleichwohl müssen wir über die richtigen regulatorischen wie ethischen Standards für den Einsatz der Technologie sprechen. Deshalb ist es richtig, eine Enquete-Kommission einzusetzen und eine ausgewogene Debatte darüber zu führen, welche ethischen und gesellschaftlichen Grundsätze dem Einsatz von KI zugrunde liegen sollen. Wir müssen beispielsweise Antworten auf die Fragen finden: Wie und in welchem Umfang kann und soll der Staat KI regulieren? Wie können wir die Risiken der Technologie minimieren und ihre Möglichkeiten optimal nutzen? Wie wird sich unsere Arbeitswelt durch KI verändern und wie nehmen wir hier alle Menschen mit?

Mit Blick auf die immer größere Leistungsfähigkeit der Rechner und die stetig wachsenden Datenmengen sind in immer kürzeren Abständen weitere Durchbrüche im Bereich der KI zu erwarten. Damit diese Durchbrüche in Deutschland möglich sind, müssen wir die Weichen richtig stellen – auch oder gerade auf politischer Ebene. Dazu soll die Enquete-Kommission einen entscheidenden Beitrag leisten.

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Herzlichen Glückwunsch der Frauen Union der CDU

Herzlichen Glückwunsch der Frauen Union der CDU

Viele Errungenschaften, die für uns heute selbstverständlich sind, mussten in den vergangenen Jahrzehnten erkämpft werden. Es ist heute kaum noch vorstellbar, dass Frauen etwa bis 1977 nur mit Erlaubnis des Ehemannes arbeiten durften oder der Mann bis 1958 einen Anstellungsvertrag der Frau kündigen konnte. Ebenso befremdlich aus heutiger Sicht wie die Tatsache, dass verheiratete Frauen erst 1962 ein eigenes Konto führen durften oder 1969 erst als geschäftsfähig angesehen wurden.

Wir sind mittlerweile in Deutschland Gott sei Dank ein großes Stück weiter, wenn es um Frauenpolitik und Gleichberechtigung geht. Und immer dabei, mittendrin im Kampf um die Rechte und Anliegen der Frauen, war und ist die Frauen Union!

Ich bin stolz und dankbar, dass ich im Bundesvorstand diese wichtige Arbeit begleiten darf. Wir werden uns weiter einsetzen für die Belange von Frauen und bleiben dran! Wir sind noch lange nicht am Ziel angekommen!

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Unbürokratische Hilfe – schnell und kompetent

Unbürokratische Hilfe – schnell und kompetent

Eine tolle Sache, wenn man sieht, dass die eigene Arbeit sich gelohnt und zu einem guten Ergebnis geführt hat – wie die Kinderschutzhotline! Seit 1. Juli 2017 bereitgestellt, zeigt sich bereits jetzt, dass sie gut angenommen wird. Es war eine Idee von uns Familienpolitikern, eine Initiative unserer Fraktion und wir haben dafür gesorgt, dass die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt wurden.

Kinderärzte können sich jetzt direkt an die „Medizinische Kinderschutz-Hotline“ wenden. Sie gehören oft zu den ersten, zu denen Eltern mit einem misshandelten, vernachlässigten oder missbrauchten Kind kommen. Wobei Eltern die Verletzungen nicht selten als Unfall darstellen. Bei vielen Kinderärzten bestehen große Unsicherheiten beim Umgang mit Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdungen. Nach der medizinischen Versorgung des Kindes bleiben Fragen: Gibt es Anhaltspunkte, dass es sich tatsächlich um eine Kindeswohlgefährdung handelt? Falls ja, welche sind das? Erlaubt es die ärztliche Schweigepflicht, den Vorfall zu melden? An wen soll man sich wenden?

Unter der Nummer 0800 19 210 00 beantworten an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr Assistenzärzte kostenfrei mit einschlägigem Wissen in Kinderschutzbelangen Fragen von (Kinder)Ärzten, Psychotherapeuten und auch von Hebammen. Sie erhalten eine praxisnahe und kollegiale Beratung und Fallbesprechung. Jedes Gespräch bleibt vertraulich. Die Falldarstellung erfolgt anonymisiert. Die Ärzte am Ende der Hotline haben zusätzlich zu ihrer medizinischen Aus- und Weiterbildung einen Kurs besucht, der sich üblicherweise an Mitarbeiter der Jugendhilfe richtet. So verbinden sie die Herangehensweisen des Gesundheitswesens mit der der Kinder- und Jugendhilfe.

Wenn Ärzte unsicher sind in der Diagnose sowie hinsichtlich ihrer Befugnisse und der möglichen Maßnahmen bei einem Verdachtsfall von Kindeswohlgefährdung, können sie sich an diese Hotline zu wenden. So können Misshandlungen und Missbrauch an Kindern aufgedeckt und Lücken im Kinderschutz geschlossen werden.

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