Ministerin Schwesig muss vertragstreu bleiben!

Ministerin Schwesig muss vertragstreu bleiben!

Nachdem das Bundesfrauenministerium die Vereinbarung zum Prostituiertenschutzgesetz jetzt zu Lasten schutzbedürftiger Prostituierter gebrochen hat, fordere ich Ministerin Manuela Schwesig auf, vertragstreu zu bleiben!

Wir erwarten, dass der Koalitionspartner zu den bereits vereinbarten Inhalten steht. Wir haben fast zwei Jahre lang mit der SPD-Fraktion und dem SPD-geführten Ministerium verhandelt und klare Ergebnisse erzielt. Es ist keine Art des konstruktiven und respektvollen Umgangs miteinander, bereits vereinbarte, für die Union wichtige Punkte, aus dem Gesetzentwurf zu streichen und das ganze Schutzsystem für die Prostituierten in die Zukunft zu schieben. Das ist mit uns nicht zu machen.

Die SPD will die bereits mit uns vereinbarten Standards zum Schutz von Prostituierten deutlich absenken. So will sie unter anderem die Anmeldegültigkeit auf vier Jahre verlängern und das Erfordernis abschaffen, dass sich die Prostituierte persönlich bei der Behörde vorstellen muss, wenn sie ihre Anmeldung nach vier Jahren verlängern will. Damit wird das eigentliche Ziel der Anmeldepflicht, dass fremdbestimmte Prostituierte die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme außerhalb des Milieus erhalten, konterkariert. Außerdem sollen auf Wunsch des SPD-Ministeriums Gesundheitsberatungen nur noch einmalig vor einer Anmeldung erfolgen. Dabei könnte gerade der regelmäßige Kontakt zur Beratungsstelle helfen, ein Vertrauensverhältnis zu den Prostituierten aufzubauen.

Wir sind mit Blick auf die aktuelle Situation der Kommunen bereit, über Maßnahmen der Entschleunigung bei der Umsetzung des Gesetzes sowie über Flexibilisierungen der Übergansfristen zu diskutieren. Aber die nun vorgeschlagenen Änderungen treffen wesentliche Schutzelemente und damit den Kern des Gesetzes. Hier mit der Sorge vor Bürokratiezuwachs zu argumentieren, ist befremdlich. Bei Gesetzen zu Mindestlohn, Frauenquote und Mietpreisbremse werden Bürokratiezuwächse von denselben Leuten ohne weiteres hingenommen.

Zudem sind wir davon überzeugt, dass gerade in diesen Zeiten, in denen Menschenhandel und Missbrauch von Flüchtlingsfrauen zunimmt, es eher ein Mehr an Schutz gegen Fremdbestimmung und Zwang zur Prostitution als ein Weniger braucht.

Die vom SPD-geführten Bundesfrauenministerium gewünschte Absenkung der Schutzstandards würde zu einer Aushöhlung des Schutzzwecks des Gesetzes führen. Menschenhändler, Zuhälter und Bordellbesitzer werden angesichts der neuen Vorschläge aus dem Ministerium in die Hände klatschen. Sie haben ja auch eine gut organisierte Lobby. Die betroffenen Zwangsprostituierten und anderweitig fremdbestimmten Frauen leider nicht. Gerade für diese Gruppe machen wir aber das Gesetz.
Noch am Montag wurde bei einem Empfang der Ministerin zum Thema ‚Gewalt gegen Frauen‘ von Hilfsorganisationen das Problem des Menschenhandels und der Prostitution angesprochen. Es reicht nicht, am Tag der Frauenrechte Plakate hochzuhalten. Als Politiker sollte man dann auch handeln.
Wenn es um das Ziel eines besseren Schutzes von Schwachen und Ausgebeuteten geht, muss der Staat seiner Verantwortung gerecht werden.

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Frauen vor Gewalt schützen!

Frauen vor Gewalt schützen!

Der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am heutigen Montag soll das Bewusstsein für das Thema in der Öffentlichkeit erhöhen.
Gewalt gegen Frauen hat viele Facetten. Neben sexueller und häuslicher Gewalt geht es dabei auch um Probleme wie sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Zwangsprostitution, Zwangsheirat oder auch den fehlenden Zugang für Frauen zu Bildung.
In diesem Jahr erhält der Tag für uns in Deutschland eine besondere Bedeutung durch die schutzbedürftigen, allein reisenden und oftmals auch traumatisierten Flüchtlingsfrauen. Viele von ihnen haben Gewalt in den Heimatländern und auf der Flucht erfahren und benötigen besondere Unterstützungsangebote.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat in der Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2016 durchgesetzt, dass insgesamt 3,75 Millionen Euro verteilt auf drei Jahre zur Unterstützung und Beratung von schwangeren und vergewaltigten Flüchtlingsfrauen und –mädchen zur Verfügung gestellt werden.
Hilfe und Beratung für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, bietet auch das bundesweite Hilfetelefon ‚Gewalt gegen Frauen‘, das aus dem Etat des Bundesfamilienministeriums finanziert wird. Qualifizierte Beraterinnen stehen unter der Nummer 08000 116 016 täglich rund um die Uhr zur Verfügung, um betroffenen Frauen anonym und kostenfrei zur Seite zu stehen. Bei Bedarf können auch Dolmetscherinnen hinzugezogen werden.
Wir werden Hilfe und Beratung für Betroffene weiter verbessern, um Frauen vor Gewalt zu schützen!
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Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug startet

Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug startet

Ab heute werden auf der Internetseite des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Bewerbungsunterlagen für den Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug freigeschaltet.

Die auf meinen Vorschlag vom Deutschen Bundestag bewilligten finanziellen Mittel für 10.000 zusätzliche Stellen im Bundesfreiwilligendienst sind ein Zeichen der Anerkennung für die ehrenamtlichen Helfer in der Flüchtlingshilfe und ein Dank für ihre wertvolle und aufopferungsvolle Arbeit.

Die Plätze aus diesem Sonderprogramm können an Helferinnen und Helfer in der Flüchtlingshilfe vergeben werden, aber auch an Flüchtlinge selbst, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist. Die Einbeziehung von Flüchtlingen in alle in einer anerkannten Einsatzstelle genehmigten Tätigkeiten ist ein wichtiger Schritt, um diese Menschen schnell in unsere Gesellschaft zu integrieren. Und sie gibt den Geflohenen das gute Gefühl, gebraucht zu werden.

Gleichzeitig senden wir mit den 10.000 zusätzlichen Stellen ein wichtiges Signal der Unterstützung an die Städte und Gemeinden. Denn diese sind Tag für Tag neu gefordert, den Flüchtlingsansturm zu bewältigen.

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