Firmenbesuche in der Gemeinde Tholey

Firmenbesuche in der Gemeinde Tholey

Der Dienstag vergangene Woche war geprägt von Firmenbesuchen in der Gemeinde Tholey. Gemeinsam mit den Abgeordneten im Saarländischen Landtag, Hermann Scharf MdL und Ruth Meyer MdL, dem Tholeyer Bürgermeister Hermann Josef Schmidt sowie weiteren kommunalen Vertretern besuchte ich die Unternehmen und informierte mich über die aktuelle Situation, die Lage auf dem Arbeitsmarkt und besondere Fragestellungen, mit denen die Firmen konfrontiert sind.

Den Start bildete die Metall- und Stahlbau Scholl GmbH in Hasborn-Dautweiler. Geschäftsführer Christian Scholl, der kaufmännische Leiter Andreas Caryot und Johannes Ely informierten uns über die aktuellen Erfolge und Herausforderungen der GmbH. In der letzten Zeit hatte die Firma glücklicherweise keine großen Probleme, gute Auszubildende zu finden. Das Alltagsgeschäft des Unternehmens ist stark geprägt von vielen individuellen Aufträgen, die das große Know-how der Firma fordern.

Weiter ging es bei der Backes Gruppe in Theley. Die Backes AG wurde 2009 aus mehreren Unternehmen in der Baubranche gegründet. Als Komplettanbieter mit ca. 350 Mitarbeitern und einer Jahresbauleistung von ca. 60 Mio. € zählt die Backes AG zu einer der führenden Baugruppen im Saarland und den angrenzenden Regionen. Vorstandsvorsitzender Hermann Backes, der Aufsichtsratsvorsitzende Werner Backes, die Vorstände Dirk Emser und Stefan Klein sowie weitere führende Mitarbeiter und der Betriebsratsvorsitzende präsentierten uns außerdem die Planungen für die neue Firmenzentrale am alten Standort.

Insgesamt war der Nachmittag sehr spannend. Alle Besuche waren geprägt von guten Gesprächen und nettem Austausch zwischen allen Beteiligten. Solche mittelständigen Unternehmen sind für den ländlichen Raum und die Menschen von zentraler Bedeutung und prägen die gesamte Region und deren Lebensqualität. Dieser unmittelbare Dialog mit den Verantwortlichen vor Ort ist mir auch in Zukunft besonders wichtig.

 

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Offenes WLAN – Bundestag macht den Weg frei!

Offenes WLAN – Bundestag macht den Weg frei!

Nach langen und intensiven Verhandlungen hat der Deutsche Bundestag heute die Änderung des Telemediengesetzes beschlossen.

Wir haben damit den Durchbruch bei der WLAN-Störerhaftung geschafft und setzen eine weitere zentrale Forderung aus unserem Koalitionsvertrag um. Die beschlossene Rechtssicherheit ist wichtig, um der Verbreitung von offenem WLAN einen entscheidenden Schub zu geben. Bisher hatten die unklaren Rechtsverhältnisse die Verbreitung öffentlicher WLAN-Hotspots in Deutschland eher ausgebremst.

Mit der heutigen Entscheidung kann freies WLAN überall kommen – auch im Saarland: Ob Café-Besitzer, Einzelhändler, Hoteliers oder Vermieter von Ferienwohnungen – Sie sind nicht für Urheberrechtsverletzungen von Nutzern des WLANs verantwortlich zu machen. WLAN-Anbieter sind damit den klassischen Zugangsprovidern gleichgestellt und erhalten die gleichen Privilegien.

Gemeinsam mit dem Ende April überreichten Förderbescheid des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für das Breitband-Projekt „NGA-Netzausbau Saar“ kommt das Saarland damit beim Thema „Digitale Infrastruktur“ einen großen Schritt voran.

Offenes WLAN und schnelles Internet – Wir wollen die Chancen der Digitalisierung für alle Saarländer nutzbar machen.

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Fremdbestimmung und Ausbeutung in der Prostitution bekämpfen

Fremdbestimmung und Ausbeutung in der Prostitution bekämpfen

Der Deutsche Bundestag debattiert morgen in erster Lesung über die Gesetzentwürfe zum Schutz von Personen, die in der Prostitution tätig sind, sowie zur Bekämpfung des Menschenhandels.

Mit den vorgesehenen Maßnahmen beenden wir einen untragbaren Zustand und verbessern die Bedingungen für in der Prostitution tätige Personen nachhaltig. Wir unterbinden künftig, dass Menschenhändler und kriminelle Zuhälter in Deutschland ein Eldorado vorfinden. Stattdessen schützen wir endlich diejenigen wirksam vor Fremdbestimmung und schlechten Arbeitsbedingungen, die auf unseren Schutz besonders angewiesen sind: Frauen und Männer, die in der Prostitution tätig sind.

Viele von ihnen müssen bislang unter inakzeptablen Bedingungen arbeiten, und die Polizei- und Ordnungsbehörden haben gegen diese Zustände kaum eine Handhabe. Jetzt haben wir die Weichen dafür gestellt, dass das anders wird. Künftig sind alle Bordelle erlaubnispflichtig und die Bordellbetreiber müssen sich einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. Darüber hinaus werden wir besonders menschenverachtende Praktiken verbieten und stellen klar: Das Weisungsrecht des Bordellbetreibers erstreckt sich nicht auf Art und Ausmaß der sexuellen Handlungen.

Die wenigsten Personen, die in der Prostitution tätig sind, sind dies aus freien Stücken. Meist verdient ein krimineller Zuhälter, der ihre Notlage ausnutzt. Es ist bekannt, dass viele der Prostituierten aus südosteuropäischen und anderen Ländern unter falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt wurden. Deswegen ist es entscheidend, dass wir parallel weitere Regelungen auf den Weg bringen: Neben dem Schutz und den besseren Rahmenbedingungen in der legalen Prostitution, Verhütung und konsequente Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution.

Durch die verbindliche Anmeldung und Gesundheitsberatung stärken wir die Prostituierten. Die regelmäßige Erneuerung der Anmeldung garantiert ihnen den niedrigschwelligen Kontakt zu Personen außerhalb des Milieus – ohne den Zuhälter im Hintergrund. Damit entsteht die Möglichkeit, Hinweise auf weiterführende Beratungsangebote zu erhalten und vertrauensvolle Erstkontakte zu Ärzten und Behörden herzustellen. Besonders für junge Frauen und Männer ist das wichtig. Deswegen gilt für Personen unter 21 Jahren die jährliche Anmeldung mit sechsmonatiger Gesundheitsberatung.

Gleichzeitig ergänzen wir das Strafrecht zur Bekämpfung des Menschenhandels. Auch hier stärken wir den Schutz des Opfers. Besonders wichtig ist, dass auch die Freier zur Verantwortung gezogen werden: Wer wissentlich und willentlich die Dienste von Zwangsprostituierten in Anspruch nimmt, macht sich künftig strafbar. Diese Strafe entfällt, wenn der Betreffende den Verdacht oder Anzeichen auf Zwangsprostitution selbst bei der Polizei anzeigt.

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