Offenes WLAN – Bundestag macht den Weg frei!

Offenes WLAN – Bundestag macht den Weg frei!

Nach langen und intensiven Verhandlungen hat der Deutsche Bundestag heute die Änderung des Telemediengesetzes beschlossen.

Wir haben damit den Durchbruch bei der WLAN-Störerhaftung geschafft und setzen eine weitere zentrale Forderung aus unserem Koalitionsvertrag um. Die beschlossene Rechtssicherheit ist wichtig, um der Verbreitung von offenem WLAN einen entscheidenden Schub zu geben. Bisher hatten die unklaren Rechtsverhältnisse die Verbreitung öffentlicher WLAN-Hotspots in Deutschland eher ausgebremst.

Mit der heutigen Entscheidung kann freies WLAN überall kommen – auch im Saarland: Ob Café-Besitzer, Einzelhändler, Hoteliers oder Vermieter von Ferienwohnungen – Sie sind nicht für Urheberrechtsverletzungen von Nutzern des WLANs verantwortlich zu machen. WLAN-Anbieter sind damit den klassischen Zugangsprovidern gleichgestellt und erhalten die gleichen Privilegien.

Gemeinsam mit dem Ende April überreichten Förderbescheid des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für das Breitband-Projekt „NGA-Netzausbau Saar“ kommt das Saarland damit beim Thema „Digitale Infrastruktur“ einen großen Schritt voran.

Offenes WLAN und schnelles Internet – Wir wollen die Chancen der Digitalisierung für alle Saarländer nutzbar machen.

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