Digitales Saarland

Digitales Saarland

Die Digitalisierung erfasst nicht nur die Arbeitswelt in einem atemberaubenden Tempo, sondern zunehmend viele Bereiche unseres alltäglichen Lebens.

Was müssen wir tun, damit die Menschen im Saarland von der Digitalisierung profitieren? Wie kann dieser Prozess gelingen und den Menschen im Alltag helfen und nützlich sein?

Diese Fragen wurden gestern beim zweiten Digitalisierungsforum Saar in der Staatskanzlei diskutiert. Im Mittelpunkt standen dabei neben Wirtschaft und Infrastruktur vor allem Bildung und Lebensqualität. Gerade bei digitaler Bildung haben wir noch viel zu tun. Daher freut es mich besonders, dass wir mit den beiden Professorinnen Silke Ladel und Julia Knopf zwei Vorkämpferinnen auf diesem Gebiet haben!

Es gibt bereits sehr viele tolle Initiativen und innovative Ideen. Diese müssen wir als Politik gerade im Bereich Bildung übergreifend bündeln und in einem umfassenden Bildungskonzept noch stärker miteinander verknüpfen. Das Digitalisierungsforum Saar ist eine ideale Plattform, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft zu vernetzen, um gemeinsam an der Zukunft unseres Landes und der Menschen zu arbeiten!

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Mutterschutzgeld für PKV-Versicherte

Mutterschutzgeld für PKV-Versicherte

Morgen verabschiedet der Deutsche Bundestag eine Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes, die es selbständig tätigen und privat krankenversicherten Frauen ermöglicht, sich während der gesetzlichen Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz abzusichern und Mutterschaftsleistungen in Höhe des Krankengeldes zu erhalten.

Diese Änderung war überfällig. Wir begrüßen, dass künftig alle privat krankenversicherten, selbständigen Frauen den gesetzlich Versicherten gleichgestellt werden.

Damit können auch sie eine Krankentagegeldversicherung abschließen, um den Verdienstausfall in der Zeit des Mutterschutzes auszugleichen. Sie haben künftig die Möglichkeit, unabhängig von finanziellen Erwägungen zu entscheiden, ob sie während der letzten Wochen vor und den ersten Wochen nach einer Entbindung ihrer beruflichen Tätigkeit gar nicht oder nur eingeschränkt nachgehen wollen.

Bislang haben viele jungen Frauen vor der Familienphase den Schritt in die Selbständigkeit auch deswegen gescheut, weil es ihnen in der Anfangsphase finanziell nicht möglich gewesen wäre, aus eigenen Mitteln eine Auszeit aus ihrer beruflichen Tätigkeit zu finanzieren. Dieses Hindernis haben wir aus dem Weg geräumt.

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Mehr Unterstützung für Alleinerziehende!

Mehr Unterstützung für Alleinerziehende!

Der Deutsche Bundestag debattiert morgen in 1. Lesung die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes.

Endlich wird der Unterhaltsvorschuss an die Lebensumstände der alleinerziehenden Familien angepasst. Mit der Aufhebung der Bezugsdauer und der Anhebung der Altersgrenze der Kinder auf 18 Jahre tragen wir dem Umstand Rechnung, dass auch Unterhaltspflichtige von Kindern, die älter sind als 12 Jahre, ihrer Zahlungsverpflichtung oft nicht nachkommen.

Die Reform ist ein wichtiger Schritt zur Armutsvermeidung von Alleinerziehenden, die oft nur aufgrund der ausbleibenden Unterhaltszahlungen auf zusätzliche SGB II-Leistungen angewiesen sind.

Es ist und bleibt ein Skandal, dass viele Unterhaltspflichtige ihrer Verantwortung für den Unterhalt der gemeinsamen Kinder nicht nachkommen und ihre ehemaligen Partner im Stich lassen. Daher stellen wir im Gesetz klar, dass Jugendämter bei säumigen Unterhaltszahlungen im Mahnverfahren erwirkte Titel vor anderen Gläubigern vollstrecken können. Den Unterhaltspflichtigen bleibt lediglich der notwendige Selbstbehalt.

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