Morgen verabschiedet der Deutsche Bundestag eine Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes, die es selbständig tätigen und privat krankenversicherten Frauen ermöglicht, sich während der gesetzlichen Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz abzusichern und Mutterschaftsleistungen in Höhe des Krankengeldes zu erhalten.
Diese Änderung war überfällig. Wir begrüßen, dass künftig alle privat krankenversicherten, selbständigen Frauen den gesetzlich Versicherten gleichgestellt werden.
Damit können auch sie eine Krankentagegeldversicherung abschließen, um den Verdienstausfall in der Zeit des Mutterschutzes auszugleichen. Sie haben künftig die Möglichkeit, unabhängig von finanziellen Erwägungen zu entscheiden, ob sie während der letzten Wochen vor und den ersten Wochen nach einer Entbindung ihrer beruflichen Tätigkeit gar nicht oder nur eingeschränkt nachgehen wollen.
Bislang haben viele jungen Frauen vor der Familienphase den Schritt in die Selbständigkeit auch deswegen gescheut, weil es ihnen in der Anfangsphase finanziell nicht möglich gewesen wäre, aus eigenen Mitteln eine Auszeit aus ihrer beruflichen Tätigkeit zu finanzieren. Dieses Hindernis haben wir aus dem Weg geräumt.
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