Verbesserungen beim Datenschutz

Verbesserungen beim Datenschutz

Heute wird der Bundestag das zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU verabschieden. Dazu erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Nadine Schön:

„Heute werden wir in 2./3. Lesung das zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU beschließen. Mit diesem Gesetz werden Änderungen an mehr als 150 Bundesgesetzen durchgeführt, um diese an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzupassen.

Die DSGVO ist eine große bürokratische Herausforderung, gerade für kleine Betriebe. Deshalb ist es gut, dass wir bei der Umsetzung in deutsches Recht einen gewissen Spielraum durch sogenannte Öffnungsklauseln haben. Diesen haben wir genutzt, um gerade Vereine und kleine Unternehmen von Bürokratie zu entlasten.

Im parlamentarischen Verfahren konnten wir hier noch wichtige Unionsanliegen durchsetzen, so werden etwa die Voraussetzungen erleichtert, unter denen im Beschäftigungsverhältnis eine Einwilligung eingeholt werden kann – zukünftig ist das auch elektronisch möglich. Auch wurden unverhältnismäßige Belastungen insbesondere für kleine Unternehmen, Betriebe und Vereine abgewehrt, die sich durch den vorgesehenen betrieblichen Datenschutzbeauftragten ergeben. Künftig gelten entsprechende Regelungen erst für Unternehmen ab 20 Beschäftigten, die sich schwerpunktmäßig mit Datenverarbeitung beschäftigen. 90 Prozent unserer Unternehmen und Handwerksbetriebe müssen damit keinen Datenschutzbeauftragten mehr bestellen. Das ist eine gute Nachricht, für die vielen Vereine und kleinen Familienbetriebe bei uns im Saarland, die unter der überbordenden Bürokratiebelastung der DSGVO leiden. Hier haben wir ehebliche Erleichterungen durchgesetzt.“

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Mobilfunk auf dem Land verbessern

Mobilfunk auf dem Land verbessern

Heute wird der Bundestag das fünfte Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes verabschieden. Dazu erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Nadine Schön:

„Wir reformieren heute das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze in zweiter und dritter Lesung. Damit verschärfen wir die Transparenzpflichten für die Netzbetreiber: Mit den deutlich erweiterten Kompetenzen kann die Bundesnetzagentur künftig bis auf die einzelne Funkzelle genau bei jedem Netzbetreiber ermitteln, wie die tatsächliche Mobilfunknetzabdeckung vor Ort ist und dieses in Online-Karten veröffentlichen. Damit erhalten auch die Menschen im Saarland einen vergleichbaren, von einer öffentlichen Stelle zur Verfügung gestellten Überblick, über den aktuellen Mobilfunknetzausbau in ihrer Region.

Wir werden außerdem den Rahmen der Sanktionsmöglichkeiten der Bundesnetzagentur deutlich erweitern, und erhöhen damit auch den Druck auf die Mobilfunkunternehmen, die Versorgungsauflagen auch in ländlichen Regionen umzusetzen. Geldbußen sollen bis zu 2 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen können.

Mit diesen Maßnahmen setzen wir unsere Politik fort, den Mobilfunk auch auf dem Land gezielt zu verbessern.“

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Kinder überall schützen

Kinder überall schützen

Zu den sexuellen Übergriffen eines Arztes in einem saarländischen Krankenhaus erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Nadine Schön:

„Der aktuelle Fall des Verdachts auf sexuellen Missbrauch in einem Krankenhaus ist erschütternd. Wichtig ist jetzt vor allem, dass die betroffenen Kinder und deren Eltern nicht allein gelassen werden. Deshalb ist es gut, dass Staat, Weißer Ring und Hilfsnetzwerke hier Hand in Hand arbeiten.

Prävention, Hilfe und konsequente Strafverfolgung sind Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets, das wir als Unionsfraktion im Frühjahr auf den Weg gebracht haben. Einiges ist bereits umgesetzt. Der Fonds sexueller Missbrauch wächst im kommenden Jahr deutlich an, Traumatherapie wird künftig Teil der Psychotherapeutenausbildung, ein Modellprojekt für Beratung im ländlichen Raum ist kürzlich gestartet.

Der aktuelle Fall verdeutlicht die Bedeutung von Schutzkonzepten in allen Bereichen. Im Ehrenamt, wie hier im Sportverein, genauso wie in Einrichtungen, wie in diesem Fall im Krankenhaus. Hier haben alle eine Verantwortung.

Wir brauchen unbürokratische und niedrigschwellige Hilfe, auch dann, wenn die Fälle juristisch noch nicht aufgearbeitet sind. Deshalb appellieren wir an den Bundessozialminister, das längst überfällige Gesetz zum Sozialen Entschädigungsrecht schnellstmöglich auf den Weg zu bringen.“

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