Corona-Newsletter

Corona-Newsletter

Liebe Leserinnen und Leser,

für uns alle ist diese Zeit nicht einfach und wir müssen uns alle an die neue Situation gewöhnen und anpassen. Deshalb ist dieser Newsletter auch kein gewöhnlicher „Meine Woche im Bundestag“-Newsletter, sondern ist als Info-Newsletter und als Serviceangebot für Sie gedacht. Mein Team und ich haben deshalb in diesem „Corona-Newsletter“ alle wichtigen Informationen rund um die Maßnahmen im Bund und im Saarland zusammengefasst.

Im Bund haben wir vorletzte Woche ein historisches Hilfspaket auf den Weg gebracht, das in vielen Bereichen Hilfe und Unterstützung sein wird. Bei mir standen die Telefone nicht still und ich bekam auch viele Anfragen per Mail. Ich habe Ihre Anliegen gerne aufgenommen und versucht einzubringen, wo es ging. Dabei sind uns sehr viele gute Maßnahmen gelungen. Ich möchte mich bei Ihnen für die vielen Anregungen bedanken und freue mich, dass wir gemeinsam so viel erreichen konnten.

Für Fragen stehen ich und mein Team natürlich weiterhin zur Verfügung. Sie erreichen uns per Mail oder telefonisch!

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien schon jetzt ein frohes Osterfest – auch wenn es in diesem Jahr wohl etwas anders ausfällt als gewöhnlich! Machen Sie das Beste draus und vor allem: Bleiben Sie gesund!

Ihre Nadine Schön


 

Unterstützung für Familien

Gerade Familien, die ohnehin schon ein kleines Einkommen haben, trifft die Krise besonders hart. Deshalb haben wir den Kinderzuschlag (bis zu 185 Euro pro Monat) zeitlich befristet umgestaltet: Statt an das Einkommen aus den letzten sechs Monaten vor Antragstellung, wird zur Berechnung ausnahmsweise an das reduzierte Einkommen im letzten Monat vor Antragstellung angeknüpft. Folgende Mindestgrenzen für Einkommen dürfen nicht unterschritten werden: Alleinerziehende 600€/ Paare 900€ brutto. Um die Familienkasse zu entlasten und Familien im Kinderzuschlag einfacher zu unterstützen, soll außerdem für Familien, die bereits den maximalen Kinderzuschlag beziehen und deren Bewilligung bald ausläuft, der Bezug des Kinderzuschlags automatisch für sechs weitere Monate verlängert werden. Die Beantragung geht ganz bequem online hier.

Diese Regelungen gelten ab 1.4. und voraussichtlich nur bis 30.9.2020.

Wer wegen Schul- oder Kitaschließung die eigenen Kinder betreuen muss und nicht zur Arbeit kann, soll gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert werden. Dafür wurde das Infektionsschutzgesetz angepasst. Eltern erhalten demnach eine Entschädigung von 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens (maximal 2.016 Euro) für bis zu sechs Wochen. Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann.
Voraussetzung dafür ist,

  • dass die erwerbstätigen Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann,
  • dass Gleitzeit- beziehungsweise Überstundenguthaben ausgeschöpft sind.

Weitere Informationen zu den arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammengestellt.

Aktuell arbeiten wir gerade an einem Gesetz, das Eltern in der Corona-Krise vor negativen Auswirkungen beim Bezug von Elterngeld schützen soll: Die Zeiten der Kurzarbeit wegen der Corona-Krise sollen nicht dazu führen, dass das Elterngeld niedriger ausfällt, als von den werdenden Eltern kalkuliert. Dazu kommt eine größere Flexibilität bei der Inanspruchnahme der Elterngeld- und der Partnerschaftsmonate für Eltern in systemrelevanten Berufen.


Rettungsschirm für Unternehmen und (Solo-)Selbstständige

Neben den Sofortmaßnahmen, die die Bundesregierung im Rahmen des Corona-Schutzschilds eingeleitet hat, dazu gehören der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld, die KfW-Unternehmerkredite und die Stundung von Steuerzahlungen und Sozialversicherungsbeiträgen haben wir in der vergangenen Woche auch ein Hilfsprogramm speziell für
(Solo-)Selbstständige und kleine Unternehmen
 beschlossen. Insgesamt 50 Milliarden Euro werden dafür zur Verfügung gestellt. Mit dem Programm erhalten die in Not geratenen Selbstständigen Zuschüsse, die sie nicht mehr zurückzahlen müssen:

  • Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten: Einmalzahlung von bis zu 9.000 € für 3 Monate (nicht zurückzuzahlen)
  • Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten: Einmalzahlung von bis zu 15.000 € für 3 Monate (nicht zurückzuzahlen)

Das soll insbesondere bei Miet- und Pachtkosten helfen sowie bei sonstigen Betriebskosten, z.B. Krediten für Betriebsräume oder Leasingraten. Sofern der Vermieter die Miete reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.
Die Bewilligung (Bearbeitung der Anträge, Auszahlung und ggfs. Rückforderung der Mittel) übernehmen nun die Länder bzw. die Kommunen. Hier haben wir im Vorfeld bereits dafür geworben, dass die Antragstellung möglichst elektronisch und unbürokratisch erfolgen kann.

Hier geht’s zu den Antragsunterlagen für die Soforthilfe von Bund und Land:
https://corona.saarland.de/DE/wirtschaft/soforthilfe/soforthilfe_node.html

Neben diesem Hilfspaket für Selbstständige hat die Bundesregierung auch einen Wirtschaftsstabilisierungsfonds in Höhe von 600 Milliarden Euro beschlossen. Davon werden 400 Milliarden Euro als Garantien zur Verfügung gestellt. Im Fokus stehen hier größere Unternehmen ab 250 Mitarbeitern, mit der Möglichkeit, auch kleinere Unternehmen im Bereich kritischer Infrastrukturen und Sektoren zu berücksichtigen.

Hier gibt es weitere Infos zu den KfW-Krediten, dem Kurzarbeitergeld und den Hilfen für große Unternehmen:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html#id1694894
Um diese und weitere Maßnahmen zu finanzieren, haben wir im Bundestag  nicht nur die Schuldenbremse außer Kraft setzen müssen, sondern auch einen Nachtragshaushalt in Höhe von 156 Mrd. Euro verabschieden müssen. Zum Vergleich: In der letzten Finanz- und Wirtschaftskrise betrug der Nachtragshaushalt „nur“ 80 Mrd. Euro. Wir nutzen alle uns zur Verfügung stehenden Instrumente, um so vielen Menschen wie möglich bei der Bewältigung dieser Krise zu helfen!


Zusätzlicher KfW-Schnellkredit für den Mittelstand

Viele Selbstständige und Unternehmern haben sich in den letzten Wochen an mich und meine Kollegen gewandt mit Rückmeldungen zu den Hilfsinstrumenten des Bundes. Resultat dieser Rückmeldungen sind am Montag beschlossene KfW-Schnellkredit für kleine und mittlere Unternehmen. Alle wichtigen Infos dazu hier auf einen Blick:

Worum geht’s bei dem KfW-Schnellkredit?
Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.

Wie hoch kann ein solcher Kredit sein?
Die Höhe des Schnellkredites beträgt maximal drei Monatsumsätze des Jahres 2019 und insgesamt bis zu 500.000 Euro bei Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern und bis zu 800.000 Euro bei Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern. Die Laufzeit des Schnellkredits kann bis zu 10 Jahre betragen.

Was ist neu?
Wichtigste Verbesserung ist, dass eine aufwendige Kreditrisikoprüfung durch die Hausbanken entfällt. Es muss keine „Fortführungsprognose“ für das eigene Unternehmen mehr vorgelegt werden, d.h. es muss nicht dargestellt werden, welche Umsatzentwicklung man in den nächsten Jahren erwartet. Auch dieser Punkt war von vielen kritisiert worden. Dadurch stellt der Bund eine schnellere Kreditvergabe an Unternehmen sicher. Zugleich übernimmt der Bund über die KfW 100% des Kreditrisikos, sodass die Hausbanken hier kein Risiko mehr tragen müssen.

Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um den Kredit beantragen zu können?
Es müssen im Wesentlichen nur drei Kriterien erfüllt sein, um den Kredit beantragen zu können:

  • Das Unternehmen muss mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sein
  • es muss einen Gewinn erwirtschaftet haben (darf also zum 31. Dezember 2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein) und
  • es muss geordnete wirtschaftliche Verhältnisse vorweisen (darf sich also beispielsweise nicht gerade in einem Insolvenzverfahren befinden).

Unser Einsatz für die Grenzregion

Gemeinsam mit einigen Kollegen habe ich mich dem Thema Grenzpendler nach Luxemburg angenommen. Wer seinen Arbeitsplatz in Luxemburg hat, kann nach aktuellem Recht nur eine begrenzte Zeit im Home Office in Deutschland verbringen, um steuerlich und bei den Sozialversicherungsbeiträgen keine Nachteile zu erfahren. Dies ist in der aktuellen Situation nicht akzeptabel!

Bisher war es so, dass wer seinen Arbeitsplatz in Luxemburg hat, aber mehr als 25 % seiner Arbeitszeit in Deutschland leistet, also beispielsweise im Home Office, der muss nach EU-Recht auf seine Einkünfte normalerweise deutsche Sozialversicherungsbeiträge zahlen (sog. 50-Tage-Regelung). Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat jetzt dazu am Freitag mitgeteilt, dass im Bereich der Sozialversicherungspflicht bereits einvernehmliche Regelungen mit Luxemburg getroffen wurden.

Neben der Frage nach den Sozialversicherungsbeiträgen, gab es aber auch steuerrechtliche Probleme für die Grenzpendler. Denn hier gilt die 19-Tage-Regelung: Demnach besteuern deutsche Grenzpendler, die in Luxemburg beschäftigt sind, ihren Arbeitslohn grundsätzlich in Luxemburg. Nach einer Verständigungsvereinbarung zwischen Deutschland und Luxemburg bleibt es auch dann bei der Besteuerung in Luxemburg, wenn die Grenzpendler ihrer Tätigkeit an höchstens 19 Tagen in Deutschland, etwa im Homeoffice nachgehen. Überschreiten sie allerdings diese Grenze, besteuert Deutschland die Tage, an denen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Wohnort (z.B. im Homeoffice) tätig waren.  Dies ist in der Corona-Krise natürlich ein Problem, da die 19 Tage nun von vielen überschritten werden.

Daher habe ich mich mit meinem Kollegen Markus Uhl und anderen Abgeordneten aus der Grenzregion in einem Schreiben an Bundesfinanzminister Olaf Scholz gewandt. Darin haben wir Verlässlichkeit und steuerliche Verbesserungen für die Grenzpendler bei „Home Office“-Tätigkeiten gefordert. Insbesondere die 19-Tage-Regelung musste eine Ausnahmeregelung gefunden werden. 

Wie sich jetzt herausstellt, hat sich auch hier unser Einsatz auf allen Ebenen gelohnt: Wie das saarländische Finanzministerium mitteilt, werden die Arbeitstage, die die Grenzpendler jetzt in Zeiten von Corona von zu Hause aus arbeiten, als Arbeitstage in Luxemburg gezählt- auch über die 19 Tage-Regelung hinaus. Das Bundesfinanzministerium prüft gerade die entsprechenden rechtlichen Regelungen. Ich freue mich, dass wir hier auf allen Ebenen an einem Strang gezogen haben und schnell eine gute Lösung gefunden haben.

Auch hinsichtlich der geschlossenen Grenzübergänge zu Frankreich und Luxemburg bin ich gemeinsam mit meinem Kollegen Markus Uhl tätig geworden. Noch am Wochenende haben wir uns in einem Schreiben an Bundesinnenminister Horst Seehofer gewandt, um ihn auf die schwierige Lage der Grenzpendler im Saarland aufmerksam zu machen. In de letzten Woche sind dann die Drähte zwischen dem Saarland und Berlin heiß gelaufen und wir haben viele Telefonate geführt, aber am Donnerstag gab es dann die Erfolgsmeldung: Der Bundesinnenminister hat entschieden, dass ein zusätzlicher Grenzübergang in Großrosseln geöffnet wird! Es ist vor allem eine Entlastung für viele Berufspendler und insbesondere das Klinikpersonal, welches im Saarland oft über die Grenze von und nach Luxemburg und Frankreich pendelt. Es war ein unhaltbarer Zustand, dass wir beispielsweise den Krankenpflegern hier Umwege von bis zu 60 Km zugemutet haben. Mit dem zusätzlich geöffnet Grenzübergang gibt es jetzt eine spürbare Entlastung für alle Grenzpendler. Dabei geht es uns nicht darum, die Grenzkontrollen zu beenden, sondern nur darum, dass die größten Härten für „systemrelevante Pendler“ abgemildert werden.


Sozialschutz-Paket 

Um die Menschen in Deutschland so weit wie möglich vor den sozialen Folgen der Corona-Krise zu schützen, hat die Koalition weitreichende Maßnahmen auf den Weg gebracht.  Hier ein Überblick:

Besonderer Schutz für Mieter
Kein Mieter soll seine Wohnung verlieren, weil er wegen der Corona-Pandemie seine Miete nicht mehr zahlen kann. Derzeit kann ein Vermieter das Mietverhältnis kündigen, wenn zwei Monate in Folge keine Miete gezahlt wird. Nun soll Mietern wegen Mietschulden nicht gekündigt werden dürfen – gelten soll dies für Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibe aber im Grundsatz bestehen. Auch weiteren Schuldnern, die vertraglichen Pflichten nicht erfüllen können, sollen keine Folgen drohen. Zudem sollen die Zugangsbeschränkungen für Hartz IV gelockert werden – u.a. werden die für den Antrag auf Grundsicherung notwendige Vermögensprüfung und die Überprüfung der Wohnungsgröße ab dem 1. April für sechs Monate wegfallen.

Sicherstellungsauftrag für Wohlfahrtsverbände
Auch an die Wohlfahrtsverbände und sozialen Dienste denken wir mit unserem Sozialschutz-Paket. Da die Wohlfahrtsverbände im Vergleich zu anderen Unternehmen keine oder nur geringe Rücklagen bilden dürfen und auch keine Kredite aufnehmen können, sichern wir auch deren Zukunft. Durch einen sogenannten Sicherstellungsauftrag bekommen die Wohlfahrtsverbände bis September weiterhin Geld der öffentlichen Hand, auch wenn sie nicht wie gewohnt arbeiten können.
Regelung für Verbraucherkredite
Das gilt auch für die Regelung, dass Verbraucher, die wegen Corona finanziell in Not geraten sind, die Rückzahlung eines Verbraucherdarlehens für maximal drei Monate aussetzen können. Die Betroffenen müssen ihre Zahlungsunfähigkeit glaubhaft machen und die Rückstände müssen nach Ende der Corona-Krise vollständig ausgeglichen werden.
Erleichterter Zugang zu Hartz IV
Generell soll Schuldnern, die wegen der Corona-Pandemie ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen können, keine Folgen drohen. Zudem sollen die Prüfvorschriften für den Zugang zum Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und zur Sozialhilfe (SGB XII) für befristete Zeit gelockert werden. So wird die Vermögensprüfung und die Überprüfung der Wohnungsgröße ab dem 1. März für vier Monate vereinfacht.

Unterstützung für Studierende
Auch Studenten, die BAföG beziehen, sollen keine finanziellen Nachteile erleiden, wenn ihre Ausbildungsstätte wegen der Corona-Pandemie vorübergehend geschlossen oder der Semesterbeginn verschoben wird. BAföG wird bis auf Weiteres weiter gewährt. Weitere Informationen hierzu hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung zusammengestellt.

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) informiert zum Thema Coronavirus und Ausbildung. Fragen zu Ihrer konkreten regionalen Situation beantwortet Ihre IHK vor Ort.

Kurzarbeitergeld ab 1. März
Nachdem der Bundestag bereits am 13. März 2020 im parlamentarischen Eilverfahren das Gesetz für befristete Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld verabschiedet hat, wurde nun auch die Rechtsverordnung erlassen, nach deren Voraussetzungen die von Arbeitsausfällen betroffenen Arbeitnehmer rückwirkend zum 1. März 2020 Kurzarbeitergeld erhalten. Die Bundesagentur für Arbeit erstattet den Unternehmen vollständig die Sozialversicherungsbeiträge, die für die Arbeitsausfälle zu zahlen gewesen wären.

Und: Um in der Corona-Krise Rentner aus dringend benötigten Berufen leichter zurückzuholen, wird die für sie geltende jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro auf 44.590 Euro angehoben – diese Regelung wird bis zum Jahresende 2020 befristet. Auch für die Bezieher von Kurzarbeitergeld werden Anreize geschaffen, wenn sie in der arbeitsfreien Zeit auf freiwilliger Basis vorübergehend Tätigkeiten leisten, die von besonderer Bedeutung für das öffentliche Leben oder die Lebensmittelversorgung sind, etwa in der Landwirtschaft.


Hilfspaket für Krankenhäuser

Viele Krankenhäuser, die bisher ohnehin in einer angespannten Situation waren, ist die Corona-Krise eine besonders schwierige Herausforderung, auch wirtschaftlich. Die Mitarbeiter dort, Ärzte wie Pflegepersonal, leisten gerade großartige Arbeit für uns alle.  Ich denke wir werden, wenn die Krise überstanden ist auch noch intensiver darüber nachdenken müssen, wie wir insbesondere die Arbeit der Menschen in Pflegeberufen besser vergüten können und diese Berufe insgesamt  attraktiver machen können. Für die jetzige Krisensituation haben wir im Bundestag ein breites Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, um der riesigen Herausforderung aufgrund der Corona-Pandemie zu begegnen.

Dazu haben wir im Bundestag das Krankenhausentlastungsgesetz verabschiedet. Es hat zum Ziel, die Kapazitäten in den Kliniken jetzt für die eintreffenden Corona-Fälle heraufzufahren und dabei gleichzeitig die finanziellen Engpässe zu kompensieren, die dadurch enstehen.

Für Krankenhäuser, die planbare Aufnahmen, Operationen und Eingriffe verschieben oder aussetzen, um Kapazitäten zu schaffen, haben wir rückwirkend zum 16. März Pauschalzahlungen von täglich 560 Euro für jedes im Vergleich zum Durchschnitt des Vorjahres freie Krankenhausbett beschlossen. Diese Höhe halte ich für angemessen, da sie die Liquidität von Krankenhäusern sicherstellt und für die allermeisten Krankenhäuser keinerlei Einbußen bedeuten sollten.

Für jedes neu geschaffene Intensivbett mit Beatmungsmöglichkeit erhalten Krankenhäuser eine Zahlung von 50.000 Euro. Hier möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass unabhängig von dieser Pauschale die Bundesländer jeweils nach eignen Konzepten weitere erforderliche Investitionskosten finanzieren sollen.

Für jeden voll- oder teilstationären Fall, der im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 aufgenommen wird, erhält das Krankenhaus eine Pauschale von 50 Euro für den erhöhten Bedarf an Material – besonders Schutzausrüstung wie Mundschutz, Atemmasken, Schutzkittel und -brille und Handschuhe.

Damit haben wir sehr schnell einige Maßnahmen auf den Weg gebracht. Wenn wir aber nun im Laufe der Zeit merken, dass diese Hilfe für die Krankenhäuser nicht ausreicht, werden wir auch an dieser Stelle nachsteuern.


Hilfetelefone

Mit der Familie zu Hause sein. Für viele ist das trotz der Umstände schön. Leider nicht für jeden. Für viele, insbesondere Frauen, kann diese Situation auch in häusliche oder sexualisierte Gewalt ausarten. Aber auch Eltern und Jugendliche, die nicht mehr weiter wissen, brauchen Unterstützung und Beratung. Gerade in diesen Zeiten sind telefonische oder Online-Beratungsangebote sehr hilfreich. Wir bemühen uns, das Angebot aufrecht zu erhalten. Mir ist wichtig: Auch in dieser Situation ist niemand allein! Alle Nummern im Überblick stehen oben im Bild. Rufen Sie an, wenn Sie Hilfe brauchen!

Alle Angebote des BMFSFJ können Sie hier auch nochmal nachlesen.


Hilfe auch für Startups!

Im Zuge der Beratungen im Bundestag wurde beschlossen, dass auch Unternehmen, die in Finanzierungsrunden von privaten Kapitalgebern mit einem Unternehmenswert von mindestens 50 Millionen Euro bewertet wurden, Anträge beim neuen Wirtschaftsstabilisierungsfonds stellen können. Damit können auch Startups in der Wachstumsphase vom Rettungsschirm profitieren.

Auf den letzten Metern war es uns damit im Bundestag gelungen, den Rettungsschirm für Startups in der Wachstumsphase zu öffnen. Das ist ein erster wichtiger Schritt, um unseren Mittelstand von morgen in dieser außerordentlichen Krise zu schützen. So sind Startups – wie viele andere Unternehmen – von der aktuellen Corona-Krise betroffen, ob Umsatzausfälle oder das Wegbrechen von nationalen wie internationalen Investoren führen zu Liquiditätsengpässen. Ziel muss es deshalb sein, dass das Geld aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds schnell und unbürokratisch bei den Startups ankommt

Doch nicht alle Startups sind bereits so stark gewachsen, dass sie mit 50 Mio. Euro bewertet werden. Deshalb hat die Bundesregierung speziell für junge Startups einen eigenen Rettungsschirm in Höhe von 2 Mrd. Euro aufgelegt und damit zugleich die erste Tranche aus dem neuen Zukunftsfonds an den Start gebracht. Wir helfen damit unseren Gründerinnen und Gründern schnell und unkompliziert. Sie brauchen eine tragfähige Perspektive für die Zukunft.

Dass der geplante Zukunftsfonds nun schnell realisiert wird, dafür habe ich mich gemeinsam mit meinen einigen Kollegen gegenüber Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz eingesetzt. Wir haben uns dafür ausgesprochen, dass der KfW-Verwaltungsrat möglichst bald den Weg frei macht für die weiteren Schritte zur Ausgestaltung des Zukunftsfonds. Das darf nicht auf die lange Bank verschoben werden. Gerade in der Krise ist es wichtig, den Gründern und Gründerinnen eine Perspektive für die Zukunft aufzuzeigen und neues Wagniskapital zu mobilisieren.

Wichtig ist zudem, bei der Umsetzung Gründerinnen besonders zu adressieren. Noch gründen viel zu wenige Frauen ein Unternehmen. Das wollen wir ändern. Denkbar wäre beispielsweise die begleitende Stärkung von Gründerinnen-Netzwerken oder von weiblichen Business-Angeles.


Aktuelle Infos aus dem Saarland

Alle wichtigen Informationen für das Saarland gibt es auf der extra eingerichteten Website der Landesregierung. Dazu gehören z.B. Infos für die Wirtschaft, für Schulen und vieles mehr.
Schauen Sie doch mal rein: Website Landesregierung zu Corona 

Darüber hinaus gibt es eine Hotline, die alle Fragen rund um das Thema Corona am Telefon beantworten kann. Sie erreichen die Hotline unter: 0681 501-4422
(Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 21:00 Uhr sowie Samstag bis Sonntag von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr.

Vergangene Woche hat die Landesregierung die Ausgangsbeschränkungen vorerst bis 20. April verlängert. Was erlaubt ist und was nicht, kann in der Verordnung vom 30. März nochmal ganz genau nachgelesen werden.

Darüber hinaus hat der saarländische Innenminister angekündigt, härter gegen Verstöße gegen die Verordnung vorzugehen. Dazu hat die Landesregierung einen Bußgeldkatalog erlassen. Den Corona-Bußgeld-Katalog kann man hier einsehen: Corona-Bußgeld-Katalog

Wichtige Informationen und Formulare zum Thema Wirtschaft bzw. Arbeit, beispielsweise Bescheinigung für Berufspendler, Antrag und FAQ’s zur Soforthilfe für KleinunternehmerKurzarbeit und Arbeitsrecht gibt es hier: Formulare zum Download

Die Arbeitskammer hat häufig gestellte Fragen zum Arbeitsrecht in Zeiten von Corona zusammengestellt. Hier können Sie sich informieren: FAQ Arbeitskammer


Schule zu Hause

In vielen Ländern ist nun die vierte Woche ohne Unterricht bzw. im „Homeschooling“. Zum Glück gibt es auch digtale Bildungsangebote. Im Saarland gibt es zum Beispiel die Lernwelt Saar.

Weitere Angebote sind hier zusammengestellt:

SchoolToGo
„School to go“ ist innovativ, klug, und modern! „Schule zum Mitnehmen“ – im wahrsten Sinne des Wortes. Qualitativ hochwertige Angebote, die wie ein Social Media Kanal aufbereitet sind und bequem zu Hause eingesetzt werden können – wenn das nicht Lust auf lernen macht. Alles vielfältig und individuell einsetzbar – damit ermöglicht „School to go“ den Kindern und Jugendlichen in ihrem Tempo und nach ihren Bedürfnissen zu lernen. Toll, dass die Bildungsexperten um Prof. Julia Knopf so schnell die Initiative ergriffen haben und hier eine tolle, innovative Lernplattform entwickelt haben.
Link

Planet Schule (SWR, WDR)
Angebot: Filme, Multimedia-Angbeote, Bgelitmaterial
Zielgruppe: Grundschüler (verschiedene Fächer)
Kosten: kostenfrei
Link

Mediathek: „Schule daheim“ (BR) 
Angebot: Erklärvideos
Zielgruppe: Grundschule, weiterführende Schule (für alle Fächer)
Kosten: kostenfrei
Link

Sofatutor
Angebot: Lernvideos, Übungen, Arbeitsblätter
Zielgruppe: Grundschule, weiterführende Schule
Kosten: 30 Tage kostenlos testen, danach kostenpflichtig (spezielle Angebote wegen Corona auf Nachfrage)
Link

Für die Kleinen
Die Sendung mit der Maus kommt täglich im WDR-Fernsehn

Artikel von Verena Pausder
(Gründerin von Fox&Sheep, HABA Digitalwerkstatt), die „Homeschooling in Zeiten von Corona“ beschreibt und ganz viele tolle Tipps und Seiten empfiehlt. Unbedingt lesen/ausprobieren: Link

Buchtipp/Ratgeber
für Eltern von Béa Beste: „Gemeinsam schlau statt einsam büffeln. So lernen Kinder und Eltern zusammen.“ Mit 188 Spielen und Ideen. Für die Jahre 5 bis 10. Von Familien getestet
Link


Danke!

In diesen Tagen gibt es so viele Menschen, die den „Laden“ sprichwörtlich am Laufen halten: Seien es Ärzt/innen, Pfleger/innen, Mitarbeiter/innen in den Rettungsdiensten, Verkäufer/innen im Supermarkt, Bedienstete der Polizei und der Ordnungsämter, Bankangestellte und und und. Ich möchte mich bei ihnen allen ganz herzlich für ihren Dienst und ihren Einsatz von Herzen bedanken!

Danke sagen möchte ich aber auch an Sie alle: Danke dafür, dass sie die Ausgangsbeschränkungen akzeptieren und respektieren und sich auch beim Spaziergang bei diesem tollen Wetter an das Abstandsgebot halten. Nur gemeinsam können wir die Ausbreitung des Virus verlangsamen, hier sind wir alle gefragt.

Ich bin mir sicher, diese Krise fördert in ganz besonderem Maße den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft! Bleiben wir alle weiterhin so positiv und bleiben wir alle vor allem eines: gesund!


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Funklöcher + Weltfrauentag + Startup Awards

Funklöcher + Weltfrauentag + Startup Awards

Liebe Leserinnen und Leser,

Corona hat in dieser Woche nun auch das Saarland erreicht. Ein Oberarzt im Klinikum Homburg wurde positiv auf das Virus getestet. Bis auf Sachsen-Anhalt hat damit jedes Bundesland mindestens einen Infizierten entdeckt.
Auch in Berlin habe ich diese Woche die ersten kleinen Veränderungen durch Corona bemerkt. Größere Veranstaltung wurden vereinzelt abgesagt, einige meiner Gesprächspartner werden bei der Begrüßung derzeit kreativ, um Händeschütteln zu vermeiden.

Wir sollten weiterhin achtsam und sorgsam sein, aber dabei keine Panik verbreiten. Gründliches Händewaschen und Husten und Niesen in die Armkehle sollten wir auf alle Fälle tun. Aber wir sollten unseren Alltag nicht unnötig umstellen oder gar unsere Mitmenschen übermäßig beunruhigen. Die Bundesregierung, wie auch die Länder und Kommunen, leisten großartige Arbeit, um die Lage so gut es geht in den Griff zu bekommen. Falls Sie mehr über die derzeitige Lage zu Corona erfahren möchten, empfehle ich die Regierungserklärung von Gesundheitsminister Jens Spahn vom Mittwoch oder die jüngsten Informationen des Robert-Koch Instituts.

Welche Themen uns im Bundestag diese Woche sonst beschäftigt haben, können Sie in diesem Newsletter lesen.

Ihre Nadine Schön


 

Wir jagen Funklöcher!

Im Bundestag jagen wir die Funklöcher schon seit geraumer Zeit. Viele Gespräche habe ich bereits mit Vertretern aller Mobilfunknetzbetreiber geführt und dabei immer auch auf die noch gravierenden Mängel im Netzausbau in meinem Wahlkreis hingewiesen.

Mit „Wir jagen Funklöcher“ hat die Telekom nun für alle Kommunen in Deutschland einen Wettbewerb ausgeschrieben, der zusätzlich zum ohnehin geplanten Netzausbau durch neue LTE-Antennen weiße Flecken schließen will. Auch in meinem Gespräch mit dem Geschäftsführer der Telekom Deutschland, Dirk Wössner, hatte ich im vergangenen November auf die gravierenden weißen Flecken in saarländischen Kommunen hingewiesen. Deshalb freue ich mich jetzt ganz besonders, dass mit Nonnweiler und Nohfelden zwei Gemeinden aus meinem Wahlkreis beim Wettbewerb gewonnen haben und noch in diesem Jahr eine neue LTE-Antenne bekommen werden. Gut, dass sich die beiden Gemeinden beworben haben – Engagement zahlt sich aus! Hier gibt es weitere Infos zum Wettbewerb.

Weil wir aber längst nicht zufrieden sind und der Bedarf steigt, hat die Bundesregierung Ende 2019 die Eckpunkte einer Mobilfunkstrategie beschlossen. Als Fraktion begleiten wir das sehr kritisch-konstruktiv. Auch die Bundesnetzagentur überprüft die gemachten Auflagen für die Netzanbieter und erhöht den Druck.

Darüber hinaus gibt es auf www.breitbandmessung.de eine Abdeckungskarte mit Funkloch-Melde-App, wo jeder die Problembereiche melden kann. Wir werden die Funklöcher auch weiterhin jagen!


Internationaler Weltfrauentag

Am Sonntag findet der Internationale Frauentag statt. Dazu gab es am Freitag eine Debatte im Plenum, zu der auch ich gesprochen habe.

In meiner Rede habe ich deutlich gemacht: Wenn wir gemeinsam eine gute Zukunft gestalten wollen, brauchen wir mehr Frauen in der Politik, in Führungspositionen in der Arbeitswelt und beim digitalen Wandel!

Ein demokratisches Gemeinwesen kann sich nicht damit zufriedengeben, dass die eine Hälfte der Bevölkerung nicht angemessen in den Parlamenten auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene repräsentiert ist. Hier müssen sich alle Parteien, bei denen die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Mandaten nicht verwirklicht ist, auf den Weg machen.

Führen in der Arbeitswelt muss weiblicher werden! Es ist nicht zu akzeptieren, dass es etliche Unternehmen gibt, die beharrlich weiter ihre Zielvorgaben für Frauen in Leitungsfunktionen mit ‚Null‘ angeben und nicht einmal versuchen, dies zu begründen. Dabei wollen wir aber nicht nur mit dem Finger auf die Unternehmen zeigen. Auch in der Bundesverwaltung gilt es das Ziel zu realisieren, bis 2025 Frauen und Männer gleichberechtigt an Führungspositionen zu beteiligen.

Außerdem: Wir brauchen mehr Frauen in der digitalen Welt und als Gründerinnen von Startups. Das muss auch beim neuen Zukunftsfonds mitgedacht und angegangen werden.

Deshalb mein Appell: Frauen haben viele Fähigkeiten, die in der Welt von Morgen gebraucht werden: Verschenken wir dieses Potenzial nicht! Lasst uns Gestalterinnen der Zukunft sein! Machen wir die Zwanziger Jahre zum Jahrzehnt der Frauen!  

Hier können Sie die ganze Rede anschauen.


Ganztagsbetreuung in der Grundschule

Der Bundestag hat sich am Donnerstag in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ (Ganztagsfinanzierungsgesetz) beschäftigt. Dazu gibt’s alle wichtigen Informationen im kurzen 3 Frage- 3 Antworten-Format:

Worum geht es beim Ganztagsfinanzierungsgesetz?

Die Schulzeit endet für Grundschüler meist in der Mittagszeit – doch nur selten deckt sich das heutzutage mit den Arbeitszeiten der Eltern. Viele berufstätige Eltern wünschen sich, dass ihre Kinder auch am Nachmittag in guten Händen sind und sie gut betreut werden. Der Bund hat mit finanzieller Unterstützung dazu beigetragen, dass eine verlässliche Betreuung für die Kita gilt. Was für die Kita gilt, müssen wir auch für die Grundschule realisieren. Das hat die Union in ihrem Wahlprogramm versprochen – und das setzen wir jetzt um.

Was soll gefördert werden?

So vielfältig und unterschiedlich die Kinder sind, so vielfältig und unterschiedlich müssen auch die Nachmittags-Angebote in den Grundschulen sein. Es soll nicht nur ein Modell in ganz Deutschland geben. Wichtig ist uns, dass wir eine Verlässlichkeit haben und es flexible Angebote gibt, die den Bedürfnissen der Eltern gerecht werden. Wir wollen daher nicht nur gebundene Ganztagsschulen fördern, sondern auch andere Angebote – wie offene Grundschulen und Hortbetreuung. Dafür stellt der Bund Ländern und Kommunen in diesem und im nächsten Jahr insgesamt 2 Milliarden Euro zur Verfügung.

Welchen Mehrwert kann eine Ganztagsbetreuung Kindern und Eltern bringen?

Freiwillige Ganztagsbetreuung ermöglicht Kindern individuelle Unterstützung bei den Hausaufgaben und ein gutes Angebot an Freizeitmöglichkeiten. Gemeinsame Zeit mit Gleichaltrigen am Nachmittag fördert die sozialen Kompetenzen von Kindern und dem Umgang miteinander. Müttern und Vätern erlaubt eine verlässliche Betreuung in der Grundschule, ihre Arbeitszeit flexibel zu gestalten. Größtmögliche Vielfalt, größtmögliche Vereinbarkeit und größtmögliche Verlässlichkeit – das ist unser Anspruch als CDU/CSU-Bundestagsfraktion.


Reform des THW-Gesetzes

Häuser, die nach Explosionen einzustürzen drohen, umgestürzte Bäume, überflutete Keller: Ohne die Hilfe von Feuerwehr und THW würden wir in stürmischen Zeiten und vielen anderen schwierigen Situationen ganz schön alt aussehen. Am Donnerstag haben wir deshalb in erster Lesung über eine Reform des THW-Gesetzes beraten. Das THW-Gesetz soll an aktuelle und künftige Anforderungen angepasst und zur Stärkung des THW-Ehrenamts überarbeitet werden. Dazu sollen insbesondere die Freistellungsregelungen moderat ausgedehnt werden, um die ehrenamtliche Mitarbeit im THW zu fördern.

Ein wichtiger Punkt für viele Kommunen ist auch das Thema Kostenverzicht. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass der Gesetzentwurf ganz eindeutig festlegt, dass den Kommunen keine ausufernden Kosten entstehen, wenn es keinen Dritten gibt, der für den THW-Einsatz verantwortlich ist. In Katastrophenlagen oder anderen schwierigen Situationen brauchen die Kommunen dann keine Angst zu haben, dass nach dem THW-Einsatz eine horrende Rechnung für sie anfällt. Hier soll das THW künftig auf die Erhebung von Gebühren und Auslagen sowie auf die Erstattung von Kosten verzichten.


 

Plenum: Migration und Flüchtlinge

Am Mittwochabend haben wir im Plenum das Thema Migration und Flüchtlinge debattiert. Anlass war die derzeitige Lage an der griechisch-türkischen Grenze. Eine Lösung der derzeitigen Situation kann nur eine europäische sein. Unverzichtbar ist ein neues EU-Türkei-Abkommen. Wenn wir jetzt allerdings nationale Kontingente bilden, wie es beispielsweise die Grünen fordern, senden wir ein falsches Signal und erzeugen womöglich gar einen Sog, der uns erneut vor riesige Herausforderungen stellt. Das Signal muss stattdessen für die Bevölkerung in Europa wie auch diejenigen, die nach Europa möchten, sein: Wir schützen unsere Grenzen und wir entscheiden, wer kommen darf und wer nicht.

Das alles darf uns aber unsere Menschlichkeit und unser freundliches Gesicht nicht vergessen lassen. Viele Kinder leben dort derzeit, teilweise ohne ihre Eltern, wenig geschützt und unter sehr schlechten Bedingungen. Das sind Zustände, die wir als Gemeinschaft der Werte, der Menschenwürde, der Freiheit nur sehr schwer ertragen können.  Kinder, Schwangere und andere dringend Schutzbedürftige müssen schnell aus den Lagern raus. Bundesinnenminister Seehofer war diese Woche in Brüssel, um für diese Gruppe eine Verteilung unter den EU-Mitgliedsstaaten zu erarbeiten. Ich halte das für den einzig richtigen Weg: Gemeinsam ein freundliches Gesicht für die dringend Schutzbedürftigen bei klarer Kante an der Grenze.


And the Winner Is…

…ich war zwar in dieser Woche nicht bei vorgezogenen Oscar-Verleihungen, aber eine tolle Feier war es trotzdem und Preise wurden auch verliehen. In dieser Woche wurde nämlich der erste German Startup Award verliehen, quasi der „Oscar der Gründerszene“. In verschiedenen Kategorien wurden herausragende Leistungen und besonderes Engagement innerhalb der deutschen Startup-Branche geehrt.  Als beste Gründerin wurde Ina Remmers, Co-Gründerin von nebenan.de ausgezeichnet, als bester Gründer Ferry Heilemann, Gründer von freighthub.com.

Vor allem das Projekt Nebenan.de finde ich wirklich spannend. Es bietet eine Onlineplattform für Menschen, die sich in ihrer Nachbarschaft vernetzen wollen und dadurch gegenseitig bei den kleinen und auch größeren Problemen des Alltags helfen können. Gerade in vielen größeren Städten eine wichtige Hilfe, in denen Nachbarschaftshilfe nicht mehr ganz so selbstverständlich ist wie bei uns im Saarland.

Eine tolle Auszeichnung für innovative Geschäftsmodelle und mutiges Unternehmertum in Deutschland. Davon brauchen wir mehr!

 


Ausgewählte Termine in dieser Sitzungswoche

Montag

Bürobesprechung, Öffentliche Anhörung zum Adoptionshilfe-Gesetz, Geschäftsführender Fraktionsvorstand, Fraktionsvorstand, Landesgruppensitzung und Treffen mit Bundesministerin Anja Karliczek im BMBF


Dienstag

Arbeitsgruppensitzungen FSFJ und Digitale Agenda, Fraktionssitzung, Projektgruppe Innovation #leben2030


Mittwoch

Bürozeit, Impuls bei der Landesfachkommission Digitalisierung des Wirtschaftsrats d. CDU e.V – LV Berlin-Branden, Plenum


Donnerstag

Plenum, Gespräch zu ME/CFS mit der Leiterin des Fatigue Centrums an der Charité Prof. Scheibenbogen, Fachgespräch der AG FSFJ zur Reform Jugendmedienschutz, Rede zum Ganztagsfinanzierungsgesetz, German Startup-Awards


Freitag

Rede zum Internationalen Weltfrauentag, Fraktionsrunde Digitale Agenda, Plenum

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Buchvorstellung + BaföG + Neuer Mitarbeiter

Buchvorstellung + BaföG + Neuer Mitarbeiter

Liebe Leserinnen und Leser,

Sicher ging es Ihnen diese Woche wie mir: Das große Thema war, dass unsere CDU-Parteivorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer angekündigt hat, sich nicht für die Kanzlerkandidatur zu bewerben und nach der Kandidatenfindung den CDU-Vorsitz abzugeben. Ich habe großen Respekt vor der Entscheidung, auch wenn es mich wirklich sehr traurig macht. Aber genauso kenne und schätze ich sie: Sie ist eine starke und mutige Frau, die das Persönliche hintenan und die Sache in den Vordergrund stellt. Ich bin froh, dass sie uns als Bundesverteidigungsministerin erhalten bleibt und so in der Bundesregierung ihre gute Arbeit fortsetzen kann – auch zum Wohle für unser Saarland.

Im Bundestag standen diese Woche auch einige spannende Termine an. Eine kleine Auswahl finden Sie wie immer in diesem Newsletter. Außerdem gab es einen personellen Wechsel in unserem Berliner Team –  unser neuer Mitarbeiter Timo Ehleringer stellt sich vor.

Viel Vergnügen beim Lesen,

Ihre Nadine Schön


 

Buchvorstellung „Eine Politik für morgen“

Die Junge Gruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, das sind alle Abgeordneten, die zu Beginn der Wahlperiode 35 Jahre alt oder jünger waren, hat diesen Mittwoch ein gemeinsames Buch vorgestellt. Im Buch geht es darum, wie wir uns als junge Unionspolitiker in zentralen Zukunftsbereichen aufstellen wollen.Themen sind dabei unter anderem Künstliche Intelligenz, Klimapolitik, Innovation für die Wirtschaft, oder auch die Zukunft des ländlichen Raumes.

Ich selbst habe mit einem Kapitel zum Thema Digitale Bildung beigetragen. Darin beschreibe ich, wie wir das Bildungssystem fit für die Herausforderungen der Zukunft und fit für das digitale Zeitalter machen können. Durch das Buch erhoffe ich mir einen Debattenanstoß und etwas mehr Aufmerksamkeit für Zukunftsthemen.

Das Buch gibt es in gut sortierten Buchhandlungen sowie online zu kaufen. Der Erste, der mir schreibt und ein Buch haben will, bekommt ein Freiexemplar. Über Feedback zu meinem, oder auch anderen Kapiteln würde ich mich sehr freuen.


Rote-Hand-Aktion

Kinder sind keine Soldaten!

Wie jedes Jahr habe ich mich an der Rote-Hand-Aktion der Kinderkommission des Deutschen Bundestages beteiligt.
In einer Vielzahl von Ländern werden Minderjährige als Kindersoldaten eingesetzt. Sie erfahren schon in jungen Jahren Unvorstellbares. Sie werden in den Kriegen der Erwachsenen in tödliche Kämpfe geschickt, müssen lebensgefährliche Botengänge übernehmen oder Sklavendienste leisten. Kindersoldaten werden häufig Opfer sexualisierter Gewalt. Gegen diese schrecklichen Formen der Gewalt gegen Kinder und Jugendliche haben wir auch in diesem Jahr mit dem roten Handabdruck ein Zeichen gesetzt.

Die gesammelten roten Handabdrücke werden der UN-Sonderbeauftragten für Kinder und bewaffnete Konflikte, Frau Virginia Gamba, als Signal des Deutschen Bundestages gegen den Einsatz von Kindersoldaten übersendet.


Aufstiegs-BAföG

Kosten für den Lehrgang, Geld für Unterrichtsmaterialien – berufliche Weiterbildung kann ganz schön teuer werden. Alle diejenigen, die sich etwa zum Handwerks- oder Industriemeister, zum Techniker, Betriebswirt oder staatlich geprüften Erzieher fortbilden wollen, werden bald noch besser unterstützt, denn die Förderleistungen werden ausgebaut – das haben wir in dieser Woche beschlossen.

Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – oft auch „Aufstiegs-BAföG“ genannt – unterstützen wir die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse. Diese Förderung wird teilweise als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, teilweise als zinsgünstiges Darlehen gewährt.

Die wichtigsten Verbesserungen im Überblick:

  • Der einkommensabhängige Zuschuss zum Unterhalt wird zu einem Vollzuschuss ausgebaut (bisher 50 Prozent).
  • Der Unterhaltsbeitrag pro Kind und Ehepartner (je 235 Euro) wird zu 100 Prozent als Zuschuss gewährt (bisher zu 45 beziehungsweise 50 Prozent als Darlehen).
  • Der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 130 auf 150 Euro pro Monat erhöht.
  • Lehrgangs- und Prüfungskosten werden künftig zu 50 Prozent vom Staat bezuschusst (bisher 40 Prozent), der Rest als Darlehen gewährt.
  • Mehrfache Förderung für jeden Einzelnen möglich
  • Aufstieg Schritt für Schritt: Einzelne können künftig auch mehrfach von der Förderung profitieren, nämlich auf allen drei Fortbildungsstufen (zum Beispiel vom Gesellen zum Techniker, vom Techniker zum Meister, vom Meister zum Betriebswirt).

Berufliche Weiterbildung und lebensbegleitendes Lernen sind im Zuge des digitalen Wandels so wichtig wie nie zuvor. Viele Berufsbilder entwickeln sich heute dynamisch und verlangen jedem Einzelnen ab, sich immer wieder fortzubilden und an neue technologische Entwicklungen anzupassen. Mit dem Aufstiegs-BAföG stellen wir sicher, dass alle Menschen auch die finanzielle Möglichkeit dazu erhalten.


Neuer Mitarbeiter im Bundestagsbüro

Anfang Februar habe ich Verstärkung für mein Bundestagsteam erhalten. Timo Ehleringer unterstützt meine Arbeit im Bereich Digitalpolitik und Bürgerkommunikation. Ich kenne Timo bereits von seiner vorigen Stelle bei meinem Bundestagskollegen Thomas Heilmann, mit dem ich eng zusammenarbeite.

Timo ist 26 Jahre alt und gebürtiger Rheinland-Pfälzer. Er hat in Bonn und Stockholm sein Bachelor-Studium der Politikwissenschaft absolviert und im Anschluss in Berlin und Washington internationale Beziehungen studiert. Im Bereich Digitalpolitik arbeitet Timo seit seinem Masterabschluss intensiv und kennt den Bundestag bereits gut von innen.

In seiner Freizeit spielt Timo Basketball und ist Teil einer Improvisations-Comedy Truppe in Berlin. Hier wohnt er seit mittlerweile knapp vier Jahren und ist Mitglied der Berliner Jungen Union sowie CDU.

Timo ist telefonisch erreichbar unter der 030-227 70041 oder per E-Mail an nadine.schoen.ma03@bundestag.de.
Herzlich willkommen im Team – ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit!


 

Ausgewählte Termine in dieser Sitzungswoche

Montag

Fachgespräch „Meet & Greet II“: Blockchain – Chancen nutzen! #leben2030, Geschäftsführender Fraktionsvorstand, Fraktionsvorstand, Landesgruppensitzung


Dienstag

Arbeitsgruppensitzungen FSFJ und Digitale Agenda, Rote-Hand-Aktion, Fraktionssitzung, Projektgruppe Innovation #leben2030


Mittwoch

Gespräch mit SAP, Regierungsbefragung mit Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey, Gespräch mit Staatsministerin Annette Widmann-Mauz , Buchvorstellung „Eine Politik für morgen“  der Jungen Gruppe


Donnerstag

Plenum, Gespräch zu ME/CFS mit der Patientenbeauftragten Fr. Prof. Dr. Schmidtke, Bürobesprechung


Freitag

Kaffee & IT(ee) zum Thema „Mobilität der Zukunft“ , Plenum

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