Liebe Leserinnen und Leser,
für uns alle ist diese Zeit nicht einfach und wir müssen uns alle an die neue Situation gewöhnen und anpassen. Deshalb ist dieser Newsletter auch kein gewöhnlicher „Meine Woche im Bundestag“-Newsletter, sondern ist als Info-Newsletter und als Serviceangebot für Sie gedacht. Mein Team und ich haben deshalb in diesem „Corona-Newsletter“ alle wichtigen Informationen rund um die Maßnahmen im Bund und im Saarland zusammengefasst.
Im Bund haben wir vorletzte Woche ein historisches Hilfspaket auf den Weg gebracht, das in vielen Bereichen Hilfe und Unterstützung sein wird. Bei mir standen die Telefone nicht still und ich bekam auch viele Anfragen per Mail. Ich habe Ihre Anliegen gerne aufgenommen und versucht einzubringen, wo es ging. Dabei sind uns sehr viele gute Maßnahmen gelungen. Ich möchte mich bei Ihnen für die vielen Anregungen bedanken und freue mich, dass wir gemeinsam so viel erreichen konnten.
Für Fragen stehen ich und mein Team natürlich weiterhin zur Verfügung. Sie erreichen uns per Mail oder telefonisch!
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien schon jetzt ein frohes Osterfest – auch wenn es in diesem Jahr wohl etwas anders ausfällt als gewöhnlich! Machen Sie das Beste draus und vor allem: Bleiben Sie gesund!
Ihre Nadine Schön
Unterstützung für Familien
Gerade Familien, die ohnehin schon ein kleines Einkommen haben, trifft die Krise besonders hart. Deshalb haben wir den Kinderzuschlag (bis zu 185 Euro pro Monat) zeitlich befristet umgestaltet: Statt an das Einkommen aus den letzten sechs Monaten vor Antragstellung, wird zur Berechnung ausnahmsweise an das reduzierte Einkommen im letzten Monat vor Antragstellung angeknüpft. Folgende Mindestgrenzen für Einkommen dürfen nicht unterschritten werden: Alleinerziehende 600€/ Paare 900€ brutto. Um die Familienkasse zu entlasten und Familien im Kinderzuschlag einfacher zu unterstützen, soll außerdem für Familien, die bereits den maximalen Kinderzuschlag beziehen und deren Bewilligung bald ausläuft, der Bezug des Kinderzuschlags automatisch für sechs weitere Monate verlängert werden. Die Beantragung geht ganz bequem online hier.
Diese Regelungen gelten ab 1.4. und voraussichtlich nur bis 30.9.2020.
Wer wegen Schul- oder Kitaschließung die eigenen Kinder betreuen muss und nicht zur Arbeit kann, soll gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert werden. Dafür wurde das Infektionsschutzgesetz angepasst. Eltern erhalten demnach eine Entschädigung von 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens (maximal 2.016 Euro) für bis zu sechs Wochen. Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann.
Voraussetzung dafür ist,
- dass die erwerbstätigen Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann,
- dass Gleitzeit- beziehungsweise Überstundenguthaben ausgeschöpft sind.
Weitere Informationen zu den arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammengestellt.
Aktuell arbeiten wir gerade an einem Gesetz, das Eltern in der Corona-Krise vor negativen Auswirkungen beim Bezug von Elterngeld schützen soll: Die Zeiten der Kurzarbeit wegen der Corona-Krise sollen nicht dazu führen, dass das Elterngeld niedriger ausfällt, als von den werdenden Eltern kalkuliert. Dazu kommt eine größere Flexibilität bei der Inanspruchnahme der Elterngeld- und der Partnerschaftsmonate für Eltern in systemrelevanten Berufen.
Rettungsschirm für Unternehmen und (Solo-)Selbstständige
Neben den Sofortmaßnahmen, die die Bundesregierung im Rahmen des Corona-Schutzschilds eingeleitet hat, dazu gehören der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld, die KfW-Unternehmerkredite und die Stundung von Steuerzahlungen und Sozialversicherungsbeiträgen haben wir in der vergangenen Woche auch ein Hilfsprogramm speziell für
(Solo-)Selbstständige und kleine Unternehmen beschlossen. Insgesamt 50 Milliarden Euro werden dafür zur Verfügung gestellt. Mit dem Programm erhalten die in Not geratenen Selbstständigen Zuschüsse, die sie nicht mehr zurückzahlen müssen:
- Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten: Einmalzahlung von bis zu 9.000 € für 3 Monate (nicht zurückzuzahlen)
- Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten: Einmalzahlung von bis zu 15.000 € für 3 Monate (nicht zurückzuzahlen)
Das soll insbesondere bei Miet- und Pachtkosten helfen sowie bei sonstigen Betriebskosten, z.B. Krediten für Betriebsräume oder Leasingraten. Sofern der Vermieter die Miete reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.
Die Bewilligung (Bearbeitung der Anträge, Auszahlung und ggfs. Rückforderung der Mittel) übernehmen nun die Länder bzw. die Kommunen. Hier haben wir im Vorfeld bereits dafür geworben, dass die Antragstellung möglichst elektronisch und unbürokratisch erfolgen kann.
Hier geht’s zu den Antragsunterlagen für die Soforthilfe von Bund und Land:
https://corona.saarland.de/DE/wirtschaft/soforthilfe/soforthilfe_node.html
Neben diesem Hilfspaket für Selbstständige hat die Bundesregierung auch einen Wirtschaftsstabilisierungsfonds in Höhe von 600 Milliarden Euro beschlossen. Davon werden 400 Milliarden Euro als Garantien zur Verfügung gestellt. Im Fokus stehen hier größere Unternehmen ab 250 Mitarbeitern, mit der Möglichkeit, auch kleinere Unternehmen im Bereich kritischer Infrastrukturen und Sektoren zu berücksichtigen.
Hier gibt es weitere Infos zu den KfW-Krediten, dem Kurzarbeitergeld und den Hilfen für große Unternehmen:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html#id1694894
Um diese und weitere Maßnahmen zu finanzieren, haben wir im Bundestag nicht nur die Schuldenbremse außer Kraft setzen müssen, sondern auch einen Nachtragshaushalt in Höhe von 156 Mrd. Euro verabschieden müssen. Zum Vergleich: In der letzten Finanz- und Wirtschaftskrise betrug der Nachtragshaushalt „nur“ 80 Mrd. Euro. Wir nutzen alle uns zur Verfügung stehenden Instrumente, um so vielen Menschen wie möglich bei der Bewältigung dieser Krise zu helfen!
Zusätzlicher KfW-Schnellkredit für den Mittelstand
Viele Selbstständige und Unternehmern haben sich in den letzten Wochen an mich und meine Kollegen gewandt mit Rückmeldungen zu den Hilfsinstrumenten des Bundes. Resultat dieser Rückmeldungen sind am Montag beschlossene KfW-Schnellkredit für kleine und mittlere Unternehmen. Alle wichtigen Infos dazu hier auf einen Blick:
Worum geht’s bei dem KfW-Schnellkredit?
Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
Wie hoch kann ein solcher Kredit sein?
Die Höhe des Schnellkredites beträgt maximal drei Monatsumsätze des Jahres 2019 und insgesamt bis zu 500.000 Euro bei Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern und bis zu 800.000 Euro bei Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern. Die Laufzeit des Schnellkredits kann bis zu 10 Jahre betragen.
Was ist neu?
Wichtigste Verbesserung ist, dass eine aufwendige Kreditrisikoprüfung durch die Hausbanken entfällt. Es muss keine „Fortführungsprognose“ für das eigene Unternehmen mehr vorgelegt werden, d.h. es muss nicht dargestellt werden, welche Umsatzentwicklung man in den nächsten Jahren erwartet. Auch dieser Punkt war von vielen kritisiert worden. Dadurch stellt der Bund eine schnellere Kreditvergabe an Unternehmen sicher. Zugleich übernimmt der Bund über die KfW 100% des Kreditrisikos, sodass die Hausbanken hier kein Risiko mehr tragen müssen.
Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um den Kredit beantragen zu können?
Es müssen im Wesentlichen nur drei Kriterien erfüllt sein, um den Kredit beantragen zu können:
- Das Unternehmen muss mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sein
- es muss einen Gewinn erwirtschaftet haben (darf also zum 31. Dezember 2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein) und
- es muss geordnete wirtschaftliche Verhältnisse vorweisen (darf sich also beispielsweise nicht gerade in einem Insolvenzverfahren befinden).
Unser Einsatz für die Grenzregion
Gemeinsam mit einigen Kollegen habe ich mich dem Thema Grenzpendler nach Luxemburg angenommen. Wer seinen Arbeitsplatz in Luxemburg hat, kann nach aktuellem Recht nur eine begrenzte Zeit im Home Office in Deutschland verbringen, um steuerlich und bei den Sozialversicherungsbeiträgen keine Nachteile zu erfahren. Dies ist in der aktuellen Situation nicht akzeptabel!
Bisher war es so, dass wer seinen Arbeitsplatz in Luxemburg hat, aber mehr als 25 % seiner Arbeitszeit in Deutschland leistet, also beispielsweise im Home Office, der muss nach EU-Recht auf seine Einkünfte normalerweise deutsche Sozialversicherungsbeiträge zahlen (sog. 50-Tage-Regelung). Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat jetzt dazu am Freitag mitgeteilt, dass im Bereich der Sozialversicherungspflicht bereits einvernehmliche Regelungen mit Luxemburg getroffen wurden.
Neben der Frage nach den Sozialversicherungsbeiträgen, gab es aber auch steuerrechtliche Probleme für die Grenzpendler. Denn hier gilt die 19-Tage-Regelung: Demnach besteuern deutsche Grenzpendler, die in Luxemburg beschäftigt sind, ihren Arbeitslohn grundsätzlich in Luxemburg. Nach einer Verständigungsvereinbarung zwischen Deutschland und Luxemburg bleibt es auch dann bei der Besteuerung in Luxemburg, wenn die Grenzpendler ihrer Tätigkeit an höchstens 19 Tagen in Deutschland, etwa im Homeoffice nachgehen. Überschreiten sie allerdings diese Grenze, besteuert Deutschland die Tage, an denen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Wohnort (z.B. im Homeoffice) tätig waren. Dies ist in der Corona-Krise natürlich ein Problem, da die 19 Tage nun von vielen überschritten werden.
Daher habe ich mich mit meinem Kollegen Markus Uhl und anderen Abgeordneten aus der Grenzregion in einem Schreiben an Bundesfinanzminister Olaf Scholz gewandt. Darin haben wir Verlässlichkeit und steuerliche Verbesserungen für die Grenzpendler bei „Home Office“-Tätigkeiten gefordert. Insbesondere die 19-Tage-Regelung musste eine Ausnahmeregelung gefunden werden.
Wie sich jetzt herausstellt, hat sich auch hier unser Einsatz auf allen Ebenen gelohnt: Wie das saarländische Finanzministerium mitteilt, werden die Arbeitstage, die die Grenzpendler jetzt in Zeiten von Corona von zu Hause aus arbeiten, als Arbeitstage in Luxemburg gezählt- auch über die 19 Tage-Regelung hinaus. Das Bundesfinanzministerium prüft gerade die entsprechenden rechtlichen Regelungen. Ich freue mich, dass wir hier auf allen Ebenen an einem Strang gezogen haben und schnell eine gute Lösung gefunden haben.
Auch hinsichtlich der geschlossenen Grenzübergänge zu Frankreich und Luxemburg bin ich gemeinsam mit meinem Kollegen Markus Uhl tätig geworden. Noch am Wochenende haben wir uns in einem Schreiben an Bundesinnenminister Horst Seehofer gewandt, um ihn auf die schwierige Lage der Grenzpendler im Saarland aufmerksam zu machen. In de letzten Woche sind dann die Drähte zwischen dem Saarland und Berlin heiß gelaufen und wir haben viele Telefonate geführt, aber am Donnerstag gab es dann die Erfolgsmeldung: Der Bundesinnenminister hat entschieden, dass ein zusätzlicher Grenzübergang in Großrosseln geöffnet wird! Es ist vor allem eine Entlastung für viele Berufspendler und insbesondere das Klinikpersonal, welches im Saarland oft über die Grenze von und nach Luxemburg und Frankreich pendelt. Es war ein unhaltbarer Zustand, dass wir beispielsweise den Krankenpflegern hier Umwege von bis zu 60 Km zugemutet haben. Mit dem zusätzlich geöffnet Grenzübergang gibt es jetzt eine spürbare Entlastung für alle Grenzpendler. Dabei geht es uns nicht darum, die Grenzkontrollen zu beenden, sondern nur darum, dass die größten Härten für „systemrelevante Pendler“ abgemildert werden.
Sozialschutz-Paket
Um die Menschen in Deutschland so weit wie möglich vor den sozialen Folgen der Corona-Krise zu schützen, hat die Koalition weitreichende Maßnahmen auf den Weg gebracht. Hier ein Überblick:
Besonderer Schutz für Mieter
Kein Mieter soll seine Wohnung verlieren, weil er wegen der Corona-Pandemie seine Miete nicht mehr zahlen kann. Derzeit kann ein Vermieter das Mietverhältnis kündigen, wenn zwei Monate in Folge keine Miete gezahlt wird. Nun soll Mietern wegen Mietschulden nicht gekündigt werden dürfen – gelten soll dies für Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibe aber im Grundsatz bestehen. Auch weiteren Schuldnern, die vertraglichen Pflichten nicht erfüllen können, sollen keine Folgen drohen. Zudem sollen die Zugangsbeschränkungen für Hartz IV gelockert werden – u.a. werden die für den Antrag auf Grundsicherung notwendige Vermögensprüfung und die Überprüfung der Wohnungsgröße ab dem 1. April für sechs Monate wegfallen.
Sicherstellungsauftrag für Wohlfahrtsverbände
Auch an die Wohlfahrtsverbände und sozialen Dienste denken wir mit unserem Sozialschutz-Paket. Da die Wohlfahrtsverbände im Vergleich zu anderen Unternehmen keine oder nur geringe Rücklagen bilden dürfen und auch keine Kredite aufnehmen können, sichern wir auch deren Zukunft. Durch einen sogenannten Sicherstellungsauftrag bekommen die Wohlfahrtsverbände bis September weiterhin Geld der öffentlichen Hand, auch wenn sie nicht wie gewohnt arbeiten können.
Regelung für Verbraucherkredite
Das gilt auch für die Regelung, dass Verbraucher, die wegen Corona finanziell in Not geraten sind, die Rückzahlung eines Verbraucherdarlehens für maximal drei Monate aussetzen können. Die Betroffenen müssen ihre Zahlungsunfähigkeit glaubhaft machen und die Rückstände müssen nach Ende der Corona-Krise vollständig ausgeglichen werden.
Erleichterter Zugang zu Hartz IV
Generell soll Schuldnern, die wegen der Corona-Pandemie ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen können, keine Folgen drohen. Zudem sollen die Prüfvorschriften für den Zugang zum Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und zur Sozialhilfe (SGB XII) für befristete Zeit gelockert werden. So wird die Vermögensprüfung und die Überprüfung der Wohnungsgröße ab dem 1. März für vier Monate vereinfacht.
Unterstützung für Studierende
Auch Studenten, die BAföG beziehen, sollen keine finanziellen Nachteile erleiden, wenn ihre Ausbildungsstätte wegen der Corona-Pandemie vorübergehend geschlossen oder der Semesterbeginn verschoben wird. BAföG wird bis auf Weiteres weiter gewährt. Weitere Informationen hierzu hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung zusammengestellt.
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) informiert zum Thema Coronavirus und Ausbildung. Fragen zu Ihrer konkreten regionalen Situation beantwortet Ihre IHK vor Ort.
Kurzarbeitergeld ab 1. März
Nachdem der Bundestag bereits am 13. März 2020 im parlamentarischen Eilverfahren das Gesetz für befristete Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld verabschiedet hat, wurde nun auch die Rechtsverordnung erlassen, nach deren Voraussetzungen die von Arbeitsausfällen betroffenen Arbeitnehmer rückwirkend zum 1. März 2020 Kurzarbeitergeld erhalten. Die Bundesagentur für Arbeit erstattet den Unternehmen vollständig die Sozialversicherungsbeiträge, die für die Arbeitsausfälle zu zahlen gewesen wären.
Und: Um in der Corona-Krise Rentner aus dringend benötigten Berufen leichter zurückzuholen, wird die für sie geltende jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro auf 44.590 Euro angehoben – diese Regelung wird bis zum Jahresende 2020 befristet. Auch für die Bezieher von Kurzarbeitergeld werden Anreize geschaffen, wenn sie in der arbeitsfreien Zeit auf freiwilliger Basis vorübergehend Tätigkeiten leisten, die von besonderer Bedeutung für das öffentliche Leben oder die Lebensmittelversorgung sind, etwa in der Landwirtschaft.
Hilfspaket für Krankenhäuser
Viele Krankenhäuser, die bisher ohnehin in einer angespannten Situation waren, ist die Corona-Krise eine besonders schwierige Herausforderung, auch wirtschaftlich. Die Mitarbeiter dort, Ärzte wie Pflegepersonal, leisten gerade großartige Arbeit für uns alle. Ich denke wir werden, wenn die Krise überstanden ist auch noch intensiver darüber nachdenken müssen, wie wir insbesondere die Arbeit der Menschen in Pflegeberufen besser vergüten können und diese Berufe insgesamt attraktiver machen können. Für die jetzige Krisensituation haben wir im Bundestag ein breites Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, um der riesigen Herausforderung aufgrund der Corona-Pandemie zu begegnen.
Dazu haben wir im Bundestag das Krankenhausentlastungsgesetz verabschiedet. Es hat zum Ziel, die Kapazitäten in den Kliniken jetzt für die eintreffenden Corona-Fälle heraufzufahren und dabei gleichzeitig die finanziellen Engpässe zu kompensieren, die dadurch enstehen.
Für Krankenhäuser, die planbare Aufnahmen, Operationen und Eingriffe verschieben oder aussetzen, um Kapazitäten zu schaffen, haben wir rückwirkend zum 16. März Pauschalzahlungen von täglich 560 Euro für jedes im Vergleich zum Durchschnitt des Vorjahres freie Krankenhausbett beschlossen. Diese Höhe halte ich für angemessen, da sie die Liquidität von Krankenhäusern sicherstellt und für die allermeisten Krankenhäuser keinerlei Einbußen bedeuten sollten.
Für jedes neu geschaffene Intensivbett mit Beatmungsmöglichkeit erhalten Krankenhäuser eine Zahlung von 50.000 Euro. Hier möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass unabhängig von dieser Pauschale die Bundesländer jeweils nach eignen Konzepten weitere erforderliche Investitionskosten finanzieren sollen.
Für jeden voll- oder teilstationären Fall, der im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 aufgenommen wird, erhält das Krankenhaus eine Pauschale von 50 Euro für den erhöhten Bedarf an Material – besonders Schutzausrüstung wie Mundschutz, Atemmasken, Schutzkittel und -brille und Handschuhe.
Damit haben wir sehr schnell einige Maßnahmen auf den Weg gebracht. Wenn wir aber nun im Laufe der Zeit merken, dass diese Hilfe für die Krankenhäuser nicht ausreicht, werden wir auch an dieser Stelle nachsteuern.
Hilfetelefone
Mit der Familie zu Hause sein. Für viele ist das trotz der Umstände schön. Leider nicht für jeden. Für viele, insbesondere Frauen, kann diese Situation auch in häusliche oder sexualisierte Gewalt ausarten. Aber auch Eltern und Jugendliche, die nicht mehr weiter wissen, brauchen Unterstützung und Beratung. Gerade in diesen Zeiten sind telefonische oder Online-Beratungsangebote sehr hilfreich. Wir bemühen uns, das Angebot aufrecht zu erhalten. Mir ist wichtig: Auch in dieser Situation ist niemand allein! Alle Nummern im Überblick stehen oben im Bild. Rufen Sie an, wenn Sie Hilfe brauchen!
Alle Angebote des BMFSFJ können Sie hier auch nochmal nachlesen.
Hilfe auch für Startups!
Im Zuge der Beratungen im Bundestag wurde beschlossen, dass auch Unternehmen, die in Finanzierungsrunden von privaten Kapitalgebern mit einem Unternehmenswert von mindestens 50 Millionen Euro bewertet wurden, Anträge beim neuen Wirtschaftsstabilisierungsfonds stellen können. Damit können auch Startups in der Wachstumsphase vom Rettungsschirm profitieren.
Auf den letzten Metern war es uns damit im Bundestag gelungen, den Rettungsschirm für Startups in der Wachstumsphase zu öffnen. Das ist ein erster wichtiger Schritt, um unseren Mittelstand von morgen in dieser außerordentlichen Krise zu schützen. So sind Startups – wie viele andere Unternehmen – von der aktuellen Corona-Krise betroffen, ob Umsatzausfälle oder das Wegbrechen von nationalen wie internationalen Investoren führen zu Liquiditätsengpässen. Ziel muss es deshalb sein, dass das Geld aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds schnell und unbürokratisch bei den Startups ankommt
Doch nicht alle Startups sind bereits so stark gewachsen, dass sie mit 50 Mio. Euro bewertet werden. Deshalb hat die Bundesregierung speziell für junge Startups einen eigenen Rettungsschirm in Höhe von 2 Mrd. Euro aufgelegt und damit zugleich die erste Tranche aus dem neuen Zukunftsfonds an den Start gebracht. Wir helfen damit unseren Gründerinnen und Gründern schnell und unkompliziert. Sie brauchen eine tragfähige Perspektive für die Zukunft.
Dass der geplante Zukunftsfonds nun schnell realisiert wird, dafür habe ich mich gemeinsam mit meinen einigen Kollegen gegenüber Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz eingesetzt. Wir haben uns dafür ausgesprochen, dass der KfW-Verwaltungsrat möglichst bald den Weg frei macht für die weiteren Schritte zur Ausgestaltung des Zukunftsfonds. Das darf nicht auf die lange Bank verschoben werden. Gerade in der Krise ist es wichtig, den Gründern und Gründerinnen eine Perspektive für die Zukunft aufzuzeigen und neues Wagniskapital zu mobilisieren.
Wichtig ist zudem, bei der Umsetzung Gründerinnen besonders zu adressieren. Noch gründen viel zu wenige Frauen ein Unternehmen. Das wollen wir ändern. Denkbar wäre beispielsweise die begleitende Stärkung von Gründerinnen-Netzwerken oder von weiblichen Business-Angeles.
Aktuelle Infos aus dem Saarland
Alle wichtigen Informationen für das Saarland gibt es auf der extra eingerichteten Website der Landesregierung. Dazu gehören z.B. Infos für die Wirtschaft, für Schulen und vieles mehr.
Schauen Sie doch mal rein: Website Landesregierung zu Corona
Darüber hinaus gibt es eine Hotline, die alle Fragen rund um das Thema Corona am Telefon beantworten kann. Sie erreichen die Hotline unter: 0681 501-4422
(Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 21:00 Uhr sowie Samstag bis Sonntag von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Vergangene Woche hat die Landesregierung die Ausgangsbeschränkungen vorerst bis 20. April verlängert. Was erlaubt ist und was nicht, kann in der Verordnung vom 30. März nochmal ganz genau nachgelesen werden.
Darüber hinaus hat der saarländische Innenminister angekündigt, härter gegen Verstöße gegen die Verordnung vorzugehen. Dazu hat die Landesregierung einen Bußgeldkatalog erlassen. Den Corona-Bußgeld-Katalog kann man hier einsehen: Corona-Bußgeld-Katalog
Wichtige Informationen und Formulare zum Thema Wirtschaft bzw. Arbeit, beispielsweise Bescheinigung für Berufspendler, Antrag und FAQ’s zur Soforthilfe für Kleinunternehmer, Kurzarbeit und Arbeitsrecht gibt es hier: Formulare zum Download
Die Arbeitskammer hat häufig gestellte Fragen zum Arbeitsrecht in Zeiten von Corona zusammengestellt. Hier können Sie sich informieren: FAQ Arbeitskammer
Schule zu Hause
In vielen Ländern ist nun die vierte Woche ohne Unterricht bzw. im „Homeschooling“. Zum Glück gibt es auch digtale Bildungsangebote. Im Saarland gibt es zum Beispiel die Lernwelt Saar.
Weitere Angebote sind hier zusammengestellt:
SchoolToGo
„School to go“ ist innovativ, klug, und modern! „Schule zum Mitnehmen“ – im wahrsten Sinne des Wortes. Qualitativ hochwertige Angebote, die wie ein Social Media Kanal aufbereitet sind und bequem zu Hause eingesetzt werden können – wenn das nicht Lust auf lernen macht. Alles vielfältig und individuell einsetzbar – damit ermöglicht „School to go“ den Kindern und Jugendlichen in ihrem Tempo und nach ihren Bedürfnissen zu lernen. Toll, dass die Bildungsexperten um Prof. Julia Knopf so schnell die Initiative ergriffen haben und hier eine tolle, innovative Lernplattform entwickelt haben.
Link
Planet Schule (SWR, WDR)
Angebot: Filme, Multimedia-Angbeote, Bgelitmaterial
Zielgruppe: Grundschüler (verschiedene Fächer)
Kosten: kostenfrei
Link
Mediathek: „Schule daheim“ (BR)
Angebot: Erklärvideos
Zielgruppe: Grundschule, weiterführende Schule (für alle Fächer)
Kosten: kostenfrei
Link
Sofatutor
Angebot: Lernvideos, Übungen, Arbeitsblätter
Zielgruppe: Grundschule, weiterführende Schule
Kosten: 30 Tage kostenlos testen, danach kostenpflichtig (spezielle Angebote wegen Corona auf Nachfrage)
Link
Für die Kleinen
Die Sendung mit der Maus kommt täglich im WDR-Fernsehn
Artikel von Verena Pausder
(Gründerin von Fox&Sheep, HABA Digitalwerkstatt), die „Homeschooling in Zeiten von Corona“ beschreibt und ganz viele tolle Tipps und Seiten empfiehlt. Unbedingt lesen/ausprobieren: Link
Buchtipp/Ratgeber
für Eltern von Béa Beste: „Gemeinsam schlau statt einsam büffeln. So lernen Kinder und Eltern zusammen.“ Mit 188 Spielen und Ideen. Für die Jahre 5 bis 10. Von Familien getestet
Link
Danke!
In diesen Tagen gibt es so viele Menschen, die den „Laden“ sprichwörtlich am Laufen halten: Seien es Ärzt/innen, Pfleger/innen, Mitarbeiter/innen in den Rettungsdiensten, Verkäufer/innen im Supermarkt, Bedienstete der Polizei und der Ordnungsämter, Bankangestellte und und und. Ich möchte mich bei ihnen allen ganz herzlich für ihren Dienst und ihren Einsatz von Herzen bedanken!
Danke sagen möchte ich aber auch an Sie alle: Danke dafür, dass sie die Ausgangsbeschränkungen akzeptieren und respektieren und sich auch beim Spaziergang bei diesem tollen Wetter an das Abstandsgebot halten. Nur gemeinsam können wir die Ausbreitung des Virus verlangsamen, hier sind wir alle gefragt.
Ich bin mir sicher, diese Krise fördert in ganz besonderem Maße den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft! Bleiben wir alle weiterhin so positiv und bleiben wir alle vor allem eines: gesund!