Deutschland bietet wie kaum ein anderes Land der Welt eine staatliche Absicherung für Lebenskrisen seiner Bürger. Auf dieses System können wir stolz sein. Heute haben wir im Deutschen Bundestag erneut über das Bürgergeld abgestimmt. Im Vergleich zum Urspungsgesetz gibt es massive Veränderungen, die im Rahmen des Vermittlungsausschusses zwischen Bund und Ländern verhandelt wurden. Das ist gut, denn die ursprünglichen Pläne der Ampel sind über das Ziel hinaus geschossen.
Unser wesentlicher Kritikpunkt am ursprünglichen Bürgergeld-Gesetz war der weitgehende Verzicht auf das Prinzip „Fördern und Fordern“. Beispiel Sanktionen: In den ersten sechs Monaten sollten zukünftig Leistungen nicht mehr gemindert werden können, wenn z. B. keine Bewerbungen geschrieben werden -obwohl das vereinbart war- oder man nicht zu Schulungen erscheint. Die ganz überwiegende Mehrheit hält sich auch an die Regeln und kommt gar nicht mit Sanktionen in Kontakt. Deshalb ist es nach meinem Befinden richtig, dass für die -wenigen- Verweigerer Sanktionen gerade auch in den ersten Monaten möglich bleiben müssen. In den Verhandlungen haben wir daher erreicht, dass die von der Ampel angestrebte, fast vollständig sanktionslose Vertrauenszeit von sechs Monaten gestrichen wird.
Was mich oftmals an der Diskussion störte, war, dass die Ampel meist so tat, als gehe es um Personen, die von heute auf morgen arbeitslos werden und plötzlich überhaupt nicht abgesichert sind. Die Realität ist aber, zumindest bei abhängig Beschäftigten, eine andere: Wenn man arbeitslos wird, erhält man zunächst 12 bis 24 Monate Arbeitslosengeld, danach greift erst das Arbeitslosengeld 2, das die Ampel durch das Bürgergeld ersetzen möchte. Und überhaupt: Wenn jemand nun aber schon ein oder zwei Jahre arbeitslos ist, sollte man demjenigen doch dabei helfen, so schnell wie möglich wieder in Arbeit zu kommen, anstatt durch eine Vertrauenszeit noch mehr Zeit zu verlieren.
Ein anderer Knackpunkt war für uns das Schonvermögen: Für uns war es völlig unverständlich, wie für die ersten 24 Monate ein Schonvermögen für eine vierköpfige Familie von 150.000 Euro vorhanden sein soll, zuzüglich zum Eigenheim, während andere nicht so viel Geld auf dem Konto haben und hart dafür arbeiten, dass dieses Bürgergeld finanziert werden kann. In den Verhandlungen haben wir erreicht, dass die Karenzzeit halbiert wird und die Vermögensfreigrenzen sinken.
Der Erhöhung des Regelsatzes haben wir von Anfang an begrüßt. Die Anhebung der Regelsätze ist gerade wegen der aktuellen Preisentwicklung notwendig und muss zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Unterm Strich bin ich froh, dass wir eine gute Lösung gefunden haben, die allen Bürgerinnen und Bürgern gerecht wird.
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