Verbot von Kinderehen in Deutschland

Verbot von Kinderehen in Deutschland

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen verabschiedet und damit die geltende Rechtslage deutlich verschärft.

Kinderehen verletzen Grundrechte der Kinder und Jugendlichen, vor allem das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, auf sexuelle Selbstbestimmung und auf Bildung. Sie sind mit unserem Verständnis von Ehe, die auf einer freien Willensentscheidung und gleichberechtigten Partnerschaft von Mann und Frau beruht, nicht zu vereinbaren.

Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen hat der Bundestag die geltende Rechtslage zum Schutz der Kinder und Jugendlichen erheblich verschärft. Dazu wird das Ehemündigkeitsalter von 16 auf 18 Jahre heraufsetzt und eheähnliche religiöse Rituale mit Kindern und Jugendlichen werden ausdrücklich verboten. Darüber hinaus werden Verstöße gegen das Gesetz künftig mit empfindlichen Bußgeldern geahndet.

Diese Gesetzesverschärfungen sind gute und richtige Maßnahmen für einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen. Ich hätte mir zwar gewünscht, dass auch Ehen von unter 16-jährigen nicht einfach nichtig sind, sondern auch solche Ehen sollten – wie die Ehen von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren – durch einen richterlichen Hoheitsakt aufgehoben werden müssen. Denn bei einem individuellen Aufhebungsverfahren können alle flankierenden Rechtsfragen geklärt werden, wie Unterhalts- und Erbrechtsfragen sowie Sorgerechtsregelungen für gemeinsame Kinder.

Fakt ist aber: Mit diesem Gesetz setzen wir ein klares Zeichen – junge Mädchen gehören in die Schule und nicht ins Ehebett!

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Erfolgsbilanz zur Digitalisierung Deutschlands

Erfolgsbilanz zur Digitalisierung Deutschlands

Heute haben wir im Deutschen Bundestag den Legislaturbericht Digitale Agenda 2014-2017 der Bundesregierung debattiert.

Mehr als drei Jahre Arbeit im Ausschuss Digitale Agenda haben gezeigt: Die Digitalisierung hat im jüngsten Bundestags-Ausschuss ein würdiges parlamentarisches Forum gefunden, das die Arbeit der Bundesregierung an der Digitalen Agenda 2014 – 2017 erfolgreich begleitet hat. Die Digitale Agenda weist einen erfolgreichen Weg in eine digitale Zukunft!

Digitale Verwaltung, Offene Daten und Digitale Bildung sind nur einige Beispiele, für die sich das Gremium in dieser Zeit zu einem Kompetenzzentrum entwickelt hat. Die Kompetenz der Digitalpolitiker ist ebenso bei den anderen Fachausschüsse gefragt. Auch Gesetzesvorhaben wie beispielsweise eHealth oder autonomes Fahren erfordern digitalpolitischen Sachverstand.

Wichtig ist es, die Digitalisierung als einen dynamischen und entwicklungsoffenen Prozess zu begreifen, bei dem alle mitgenommen werden müssen. Nur eine Gesellschaft, die bereit ist, diese Veränderungen aktiv zu gestalten, wird sie auch bewältigen und wettbewerbsfähig bleiben können. Dabei müssen wir die Risiken im Blick haben, aber vor allem die Chancen wahrnehmen.

Digitalisierung ist ein Querschnittsthema, welches immer mitgedacht werden muss, aber auch nach eigenen Ansätzen und Lösungen verlangt.

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Wanderausstellung des Bundestages: Das Parlament vor Ort erleben!

Wanderausstellung des Bundestages: Das Parlament vor Ort erleben!

Vom 6. bis 9. Juni 2017 präsentiert sich der Deutsche Bundestag auf meine Initiative mit einer Wanderausstellung im Kunstzentrum Bosener Mühle e.V., An der Bosener Mühle 1, 66625 Nohfelden-Bosen.

Was machen Abgeordnete eigentlich den ganzen Tag? Warum dauert ein Gesetzgebungsverfahren manchmal eine gefühlte Ewigkeit? Wie funktioniert eigentlich der Deutsche Bundestag und unsere Parlamentarische Demokratie?
Fragen, die ich gelegentlich höre, wenn ich in meinem Wahlkreis unterwegs bin. Und in der Tat: die Berliner Politik wirkt oftmals etwas beschwerlich und weit weg.

Mit dieser Ausstellung unterstützt der Deutsche Bundestag seit vielen Jahren erfolgreich den unmittelbaren Dialog zwischen der Politik und den Menschen in unserem Land. Die Wanderausstellung vermittelt dabei transparent, verständlich und nachvollziehbar die Aufgaben und Arbeitsweise des Parlaments und seiner Abgeordneten.

Auf einundzwanzig Schautafeln werden alle wesentlichen Informationen über den Deutschen Bundestag dargestellt. Auf einem Multitouchtisch und einem Computerterminal können darüber hinaus Filme, multimediale Anwendungen sowie der Internetauftritt des Deutschen Bundestages angeschaut werden. Weiterhin liegt zahlreiches Informationsmaterial zur Mitnahme bereit, wobei während der gesamten Ausstellungsdauer ein Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung steht.

Ich würde mich sehr freuen, wenn möglichst viele von diesem tollen Angebot Gebrauch machen und auch zur Ausstellungseröffnung am Dienstag, dem 6. Juni, 17 Uhr, vorbeischauen würden.

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