Wir müssen Standards zur Altersfeststellung unbegleiteter minderjähriger Ausländer bundesweit vereinheitlichen

Wir müssen Standards zur Altersfeststellung unbegleiteter minderjähriger Ausländer bundesweit vereinheitlichen

Nach Expertenschätzungen sind viele unbegleitete junge Flüchtlinge, die von der Jugendhilfe betreut werden, gar nicht minderjährig.

Wir brauchen daher bundeseinheitliche Standards für die Altersfeststellung von jugendlichen Ausländern, die ohne Papiere nach Deutschland einreisen. Betreuung durch die Kinder- und Jugendhilfe darf nur wirklich Schutzbedürftigen zukommen – im Bedarfsfall auch jungen Volljährigen bis 21 Jahren. Es ist aber nicht länger hinnehmbar, dass durch die laxe Handhabung vieler Jugendämter nach Schätzungen von Experten mindestens ein Drittel bis zur Hälfte der in Obhut genommenen Jugendlichen deutlich älter ist – eine große Anzahl sogar Mitte zwanzig. Sie werden in Heimen, Wohngruppen oder von Pflegeeltern betreut. Das ist nicht nur kostenintensiv, sondern bindet auch Kapazitäten der Jugendhilfe, die für wirklich Hilfsbedürftige dann nicht mehr zur Verfügung stehen. Dabei bietet das Kinder- und Jugendhilferecht durch § 42f SGB VIII schon jetzt den rechtlichen Rahmen, in welchen Fällen und wie eine medizinische Altersfeststellung zu erfolgen hat. Maßstäbe hierfür sind selbstverständlich das Kindeswohl, die Achtung der Menschenwürde und die körperliche Integrität.

Derzeit kann jedes der rund 600 Jugendämter in Deutschland eigenständig entscheiden, wie das Alter unbegleiteter Minderjähriger festgestellt wird. Röntgen der Handknochen oder der Zähne werden von vielen Jugendämtern nur selten angewandt. Die vorläufige Inobhutnahme beruht meist auf der sogenannten qualifizierten Inaugenscheinnahme durch Behördenmitarbeiter. In Zweifelsfällen kann aber auf Antrag des unbegleiteten minderjährigen Ausländers (oder seines Vertreters) oder aber von Amts wegen eine ärztliche Untersuchung zur Altersfeststellung veranlasst werden. Dabei ist selbstverständlich eine Genitaluntersuchung gänzlich ausgeschlossen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter hat in ihren Handlungsempfehlungen zum Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen das Verfahren der Altersfeststellung genau beschrieben.

Wir sollten uns an unseren Nachbarländern Österreich, Dänemark und Schweden orientieren und zusammen mit den Ländern ein geregeltes Verfahren festschreiben: Wenn durch bloße Inaugenscheinnahme eines unbegleiteten jugendlichen Ausländers durch Behördenmitarbeiter nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, ob er noch minderjährig ist, sollten zwingend Mediziner zur Begutachtung hinzugezogen werden. Lässt sich auch durch die ärztliche Begutachtung der körperlichen Reife das Alter nicht eindeutig ermitteln, dürfen Röntgenuntersuchungen der Handknochen, des Schlüsselbeins oder der Zähne kein Tabu sein. Durch diese Untersuchungen kann zumindest ein Mindestalter diagnostiziert werden, was für die Entscheidung, ob eine Betreuung durch die Jugendhilfe erfolgen muss, ausreicht.

Im Saarland wird schon jetzt bei der Altersfeststellung konsequent das Verfahren der Handwurzelbestimmung durch Röntgen angewandt. Bestehen weiterhin Zweifel über das Alter erfolgt eine ärztliche Untersuchung bei der Rechtsmedizin am Klinikum Saarbrücken. Von Februar 2016 bis November 2017 wurden bei 701 Untersuchungen 243 unbegleitete minderjährige Ausländer als volljährig erkannt.

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Für uns gilt auch weiter: Erst das Land, dann die Partei!

Für uns gilt auch weiter: Erst das Land, dann die Partei!

Am Montag dieser Woche sind wir zu unserer ersten Fraktionssitzung zusammengekommen, nachdem die FDP die Sondierungsgespräche auf der Zielgeraden verlassen hat.

Wir als CDU/CSU haben unsere Verantwortung wahrgenommen und ernsthafte Sondierungsgespräche mit Grünen und FDP geführt. Dabei haben wir einerseits wichtige Anliegen durchsetzen können, sind aber andererseits auch in einigen Punkten Grünen und FDP weit entgegengekommen.

So haben wir uns etwa auf ein Paket für Familien geeinigt, welches die Erhöhung des Kindergeldes um 25 Euro pro Monat und eine entsprechende Anpassung des Kinderfreibetrages vorgesehen hatte. Auch beim Thema Pflege hatten wir uns auf ein Sofortprogramm verständigt, um eine bessere Bezahlung in der Alten- und Krankenpflege zu erreichen. Beides waren wichtige Anliegen von CDU und CSU. Daneben gab es auch bei den Themen Digitales und Bildung bereits ein gutes Programm, das klar die Handschrift der Union getragen hat.

Der FDP sind wir beim Solidaritätszuschlag entgegengekommen, und haben angeboten, dass am Ende der Legislaturperiode rund 3/4 aller Bürger keinen Soli mehr bezahlen müssen.  Gegenüber Grünen und FDP hatten wir auch ein Einwanderungsgesetz samt Punktesystem akzeptiert, was beiden Partnern wichtig war. Außerdem waren wir – was den Grünen wichtig war – beim Thema Klima und Energie zu Kompromissen und zu einer Reduktion der Kohleverstromung um 7 GW bis 2020 bereit.

Wir hatten also in zahlreichen Punkten Einigungen erzielt, die gut für unser Land gewesen wären. Nun ist es aber anders gekommen. Und weil wir um unsere Verantwortung wissen, sind wir als Union weiterhin bereit, unserem Land eine gute Regierung unter Führung unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel zu stellen. Sie hat in den vergangenen vier Wochen erneut bewiesen, warum sie zu Recht seit zwölf Jahren an der Spitze der Bundesregierung steht und warum sie das Land weiter gut führen kann.

Jetzt kommt es darauf an, dass sich alle politischen Parteien ihrer besonderen Verantwortung bewusst werden und zuerst an das Land und erst viel später an sich selbst denken. Hier ist nun auch die SPD gefragt, ihre Position noch einmal zu überdenken. Neuwahlen sind im Grundgesetz nur als allerletztes Mittel vorgesehen, wenn eine Regierungsbildung durch die Parteien scheitert. Wir als Union sind jedenfalls bereit, den Grundsatz „erst das Land, dann die Partei“ ernst zu nehmen. Aber das bedeutet eben auch, Gesprächs- und Kompromissbereitschaft an den Tag zu legen und Verhandlungen über eine Regierungsbildung nicht im Vorhinein auszuschließen.

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Kompetenzzentrum „Mittelstand 4.0“ endlich auch im Saarland

Kompetenzzentrum „Mittelstand 4.0“ endlich auch im Saarland

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie finanziert ein Kompetenzzentrum „Mittelstand 4.0“ mit Sitz in Saarbrücken. Dazu erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Digitale Agenda Nadine Schön:

„Eine exzellente Informatik in Forschung und Lehre, innovative Unternehmen, ein starker Mittelstand – das Saarland hat gute Voraussetzungen, den digitalen Wandel gut zu meistern. Um die mittelständische Wirtschaft bei der Digitalisierung und Vernetzung sowie Anwendung von Industrie 4.0 zu unterstützen und zu begleiten, gibt es nun endlich auch das dazu passende Kompetenzzentrum des Bundes.

Bisher hatte das SPD-geführte Wirtschaftsministerium verschlafen, ein Kompetenzzentrum für die digitale Wirtschaft ins Saarland zu holen. Bereits bei der ersten Ausschreibung 2015 hatte ich Ministerin Rehlinger empfohlen, sich um eines der ersten fünf Zentren zu bewerben und bei ihrem Amts- und Parteikollegen in Berlin dafür zu werben. Bisher passierte nichts.

Aber besser spät als nie: Jetzt endlich kann das Saarland von einem Kompetenzzentrum für den Mittelstand profitieren. Das hätten wir schon früher haben können!“

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