Viel erreicht, noch viel zu tun

Viel erreicht, noch viel zu tun

Seit Ende 2015 arbeiten wir mit Hochdruck daran, Asylverfahren zu beschleunigen und Migration besser zu steuern und zu ordnen. Mit zahlreichen Gesetzen und umfangreichen Maßnahmenpaketen, die wir in der Vergangenheit bereits beschlossen haben, sind wir bereits Schritt für Schritt vorangekommen, dieser großen Herausforderung mit wirksamen Lösungen gerecht zu werden – sowohl international, europäisch, aber auch national.

Für uns als Union ist und bleibt ganz klar: wir helfen tatsächlich schutzbedürftigen Menschen in Not. Dazu sind wir nicht nur moralisch, sondern auch grundgesetzlich sowie nach der Genfer Flüchtlingskonvention verpflichtet. Diejenigen, die aus unterschiedlichen Gründen jedoch kein Bleiberecht genießen, müssen unser Land zügig wieder verlassen. Diese rechtsstaatlichen Asylverfahren zur Differenzierung müssen wir weiter beschleunigen, damit rasch Klarheit über den Verbleib herrscht. Bei abgelehnten Asylbewerbern müssen wir die Rückführungen allerdings erleichtern und die Ausreisepflicht auch konsequent durchsetzen.

Daher haben wir in einem erneuten Anlauf sowohl Georgien als auch die sogenannten Maghreb-Staaten (Tunesien, Algerien, Marokko) als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Dies erfolgt vor dem Hintergrund der sehr geringen Anerkennungsquoten von Antragstellern aus diesen Ländern. Algerier, Marokkaner, Tunesier und Georgier kommen fast ausschließlich aus asylfremden Motiven nach Deutschland. Durch diese Einstufung könnten die Asylverfahren schneller bearbeitet werden, weil man bei sicheren Herkunftsstaaten erstmal davon ausgeht, dass die Anträge dieser Menschen unbegründet sind. Wer jedoch nachweisen kann, dass ihm Verfolgung droht, obwohl das Land eigentlich als sicher gilt, kann dennoch mit seinem Antrag Erfolg haben. Wird sein Gesuch um Asyl allerdings abgelehnt, hat er weniger Zeit, dagegen rechtlich vorzugehen.

Zudem wäre diese Einstufung ein klares Zeichen an die Menschen in diesen Herkunftsländern, dass sich die – oft auch sehr gefährliche – illegale Migration nach Deutschland aus anderen als humanitären Gründen nicht lohnt. Das Beispiel der Westbalkan-Staaten, von wo die Zahl der Asylsuchenden nach der Einstufung 2015 auf einen Bruchteil zurückgegangen ist, zeigt: Die Einstufung von Ländern als sichere Herkunftsstaaten wirkt und dämmt den Missbrauch unseres Asylsystems durch illegale Migranten weiter ein.

Es liegt nun an Grünen und Linken, ihre Blockadehaltung im Bundesrat endlich aufzugeben und dieser sinnvollen Maßnahme nicht ein zweites Mal die Zustimmung zu verweigern. Ihre Bedenken sind vorgeschoben, denn auch nach der Einstufung wird jeder Asylantrag im Detail geprüft; eine Anerkennung als Flüchtling bleibt im Einzelfall weiterhin möglich.
Wer die Zuwanderung nach Deutschland aber ernsthaft vernünftig ordnen und steuern will, muss jetzt endlich seine ideologischen Scheuklappen ablegen und im Bundesrat den Weg für das Gesetz frei machen.

Die Herausforderungen der Asylpolitik erfordern rasches Handeln – besonnen, verantwortungsvoll und lösungsorientiert, aber eben auch konsequent. Das sind wir unserem Land und den Menschen schuldig; wir stehen gemeinsam in der Pflicht!

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Gutes Leben auf dem Land

Gutes Leben auf dem Land

Es ist nicht nur eine oft daher gesagte Floskel, sondern unsere absolute Überzeugung: Die ländlichen Regionen sind die Kraftzentren Deutschlands.

Innovative mittelständische Unternehmen, liebens- und lebenswerte Regionen sowie ein buntes, starkes Vereinsleben prägen den ländlichen Raum. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass einige Regionen vom strukturellen und demografischen Wandel besonders betroffen sind. Auch bei der Versorgung mit Mobilfunk und digitaler Infrastruktur gibt es vielerorts noch erheblichen Verbesserungsbedarf.

Die Menschen erwarten zurecht eine verlässliche Versorgung mit digitaler Infrastruktur in den ländlichen Regionen. Das ist für Unternehmen wie für Privatpersonen ein wesentlicher Standortfaktor und Teil der Daseinsvorsorge. Sie benötigen ein schnelles, verlässliches Internet, möglichst auf 5G-Standard, um die Potentiale auszuschöpfen.

Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, alles zu tun, damit ein zügiger und wirklich flächendeckender Ausbau von Glasfaser und modernster Mobilfunktechnik erfolgt. Hierzu muss das bis Mitte 2019 vorzulegende Mobilfunkkonzept einen entscheidenden Beitrag leisten.

Für uns sind ländliche Regionen kein Anhängsel der Ballungszentren, sondern Fundament unseres Landes. Mehr als die Hälfte der Deutschen lebt auf dem Land. Viele mittelständische Weltmarktführer in ihrer jeweiligen Sparte und technologieorientierte Zulieferer haben dort ihren Sitz. Für die Hälfte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (50,5 Prozent) liegt der Arbeitsort in ländlichen Räumen.

Einen besonderen Schwerpunkt legen wir zudem auf die Förderung des Ehrenamtes. Denn die ehrenamtlich engagierten Menschen sind das Herz und die Seele unserer Dörfer. Ohne sie ist auf dem Land kein Staat zu machen. Mehr als alles andere benötigt das Ehrenamt gerade auf dem Land eine Entbürokratisierungsoffensive: Für die Freiwillige Feuerwehr und andere Hilfskräfte ebenso wie für Sportvereine und andere.

Zudem fordern wir in unserem Antrag, die Förderinstrumente für die ländlichen Regionen weiterzuentwickeln und zu vereinfachen. Die Menschen im ländlichen Raum dürfen nicht aufgrund von zu komplizierten und zu unflexiblen Förderstrukturen um ihre Chancen gebracht werden. Auch kleinere Kommunalverwaltungen ohne eigene Rechtsabteilung müssen die Förderung unbürokratisch in Anspruch nehmen können.

Vor allem der Wald prägt das Gesicht unserer ländlichen Heimat. So erwirtschaftet das Cluster Holz/Forst rund 55 Milliarden Euro fast ausschließlich in ländlichen Regionen. Deshalb fordern wir die Bundesregierung im Antrag auf, die Forstwirtschaft weiter zu stärken und begrüßen die Einrichtung des Kompetenzzentrums Wald und Holz

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100 Jahre Frauenwahlrecht

100 Jahre Frauenwahlrecht

Über 900 interessierte Gäste – vor allem Frauen – im vollbesetzten Saal, der aus allen Nähten platzte. Das zeigt, dass die Frage, die im Mittelpunkt der Diskussion stand, den Menschen unter den Nägeln brennt. Die Frage, welche Stellung Frauen heute in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft haben.

Heute eine Selbstverständlichkeit, vor etwas mehr als 100 Jahren jedoch ein Meilenstein in der Geschichte der Demokratie: das allgemeine Wahlrecht für Frauen. Frauen durften zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919 erstmals wählen und auch gewählt werden. Diesem hundertsten Jahrestag der Einführung des Frauenwahlrechts haben wir am Donnerstag in einer Feierstunde im Deutschen Bundestag gedacht.

Dass die weitere Entwicklung der Gleichberechtigung dennoch eher zögerlich verlief, belegen folgende Fakten: So durften Frauen bis 1977 nur mit Erlaubnis des Ehemannes arbeiten und bis 1958 konnte sogar der Mann einen Anstellungsvertrag der Frau kündigen. Verheiratete Frauen durften erst 1962 ein eigenes Konto führen und wurden im Jahre 1969 als geschäftsfähig angesehen.

Dieser kleine Rückblick zeigt, dass wir in unserer heutigen modernen Gesellschaft Gott sei Dank ein gutes Stück weiter sind und in der Gleichstellung von Mann und Frau in Deutschland bereits sehr viel erreicht haben. Dennoch bleibt noch viel zu tun – nicht nur politisch, sondern auch gesellschaftlich.

Was konkret, diskutierten wir am Montag im Rahmen einer großen Abendveranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. In ihrer Keynote beklagte unsere Parteivorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer, dass Frauen in den Parlamenten nach wie vor nicht angemessen repräsentiert sind und hat daher die paritätische Verteilung bei der Listenaufstellung für kommende Wahlen angemahnt.

Auch in der anschließenden Diskussionsrunde zum Thema „Brauchen wir eine neue Politik für Frauen?“ war ich mir mit Annalena Baerbock einig, dass ein Frauenanteil von nur 31 Prozent im Deutschen Bundestag nicht akzeptabel ist. Daher habe ich auch den parteiübergreifenden Aufruf des Deutschen Frauenrates zur Parität unterschrieben. Für mich steht fest: Wenn wir über das Wahlrecht diskutieren, darf die Frage der angemessenen Repräsentanz von Frauen im Deutschen Bundestag nicht außen vor bleiben.

Eine tolle Veranstaltung und spannende Diskussion, die gezeigt hat, dass wir gemeinsam noch viel mehr erreichen können und auch müssen. Wir bleiben dran!

Foto: Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. / Marco Urban

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