Einfacher Bluttest, schwierige Fragen

Einfacher Bluttest, schwierige Fragen

Im Sommer entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss aus Ärzten, Kliniken und Krankenkassen darüber, ob vorgeburtliche Bluttests bei Risikoschwangerschaften zur Früherkennung von Trisomien, wie dem Down-Syndrom, von den Krankenkassen bezahlt werden sollen. Weil mit diesen Tests fundamentale ethische Grundfragen unserer Werteordnung berührt werden, habe ich einen interfraktionellen Antrag unterstützt, der eine Orientierungsdebatte zu diesem Thema eingefordert hat. Am Donnerstag war es nun soweit.

In der Debatte wurde deutlich, dass die Meinungen quer durch die Fraktionen auseinander gehen. Befürworter argumentieren, dass ein Bluttest für die werdenden Mütter deutlich risikoärmer ist als die bisher eingesetzte, von den Kassen übernommene Fruchtwasseruntersuchung. Auch sind derartige Bluttests bereits seit 2012 zugelassen, müssen allerdings privat bezahlt werden. Richtig ist, dass die Diagnosemöglichkeit heute für werdende Eltern deshalb auch eine Frage des Geldes ist. Mehrere hundert Euro kostet der Test, mit dem das Blut der Mutter überprüft wird.

Genauso richtig ist aber, dass sich diese Debatte nicht nur auf die Geldfrage beschränkt. Befürchtet wird, dass eine mögliche Kostenübernahme des Bluttest zu einer zunehmenden Selbstverständlichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen bei Kindern mit Down-Syndrom führen könnte. Müssen sich Frauen also in Zukunft rechtfertigen, wenn sie ein behindertes Kind zur Welt bringen? Darf man andererseits Frauen Untersuchungen verwehren, durch die sie mehr über die Gesundheit ihres Kindes erfahren können? Und welche pränatalen Diagnoseverfahren werden womöglich zukünftig Standard sein?

Für mich ist klar, dass Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft willkommen sein müssen. Denn die Menschlichkeit einer Gesellschaft zeigt sich daran, wie sie mit Schwächeren umgeht. Und reich wird unsere Gesellschaft nur durch Vielfalt.

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850.000,- Euro für St. Wendel

850.000,- Euro für St. Wendel

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute die Mittel des Bundesprogramms für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur freigegeben. Davon profitiert auch die Kreisstadt Sankt Wendel, die mit Bundesmitteln in Höhe von 850.000,- Euro gefördert wird.

Ich freue mich riesig über diese Förderung für das Sport- und Kulturzentrum Winterbach, für die ich mich mit Erfolg eingesetzt habe. Da dieses Förderprogramm vielfach überzeichnet war, ist es umso erfreulicher, dass sich der Einsatz letztlich gelohnt hat.

Die Kreisstadt Sankt Wendel kann jetzt das Vorhaben in Winterbach endlich realisieren und das Sport- und Kulturzentrum sanieren. Der dabei geplante Funktionsbau ist für die einheimische Bevölkerung und die Vereine in der Umgebung außerordentlich wichtig. Er sichert das infrastrukturelle, kulturelle und sportliche Angebot für die Menschen vor Ort.

Eine leistungsfähige und zukunftsfähige soziale Infrastruktur mit vielfältigen Sport- und Kulturangeboten ist eine wesentliche Grundlage für das gesellschaftliche Miteinander und Zusammenleben in unseren Kommunen. Umso wichtiger ist diese finanzielle Unterstützung durch den Bund. Damit stärken wir den ländlichen Raum und tragen zu gleichwertigen Lebensverhältnissen bei.

Ein großartiger Tag für die Kreisstadt Sankt Wendel und die gesamte Region! Und ein klares Zeichen: gemeinsam können wir etwas bewegen auf kommunaler Ebene – im Schulterschluss mit Bund und Land! Dies ist umso erfreulicher, da nach dem Schaumbergbad Tholey bereits zum zweiten Mal in Folge Bundesmittel aus diesem Fördertopf in die Region fließen.

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Gemeinsam sind wir stark!

Gemeinsam sind wir stark!

So etwas hat die Republik sicher noch nicht gesehen! Da schließen sich die Bürgermeister aller Kommunen parteiübergreifend mit Landräten zusammen und fahren gemeinsam nach Berlin, um sich vereint für ihre Interessen einzusetzen.

Wir saarländischen Abgeordneten haben die Delegation in Berlin begrüßt und standen Rede und Antwort. Wir unterstützen das Anliegen, auf die Sondersituation der saarländischen Kommunen hinzuweisen und haben unser Engagement mit Blick auf Unterstützung durch den Bund zugesichert.

Fakt ist: Durch die Neuregelung des Bund-Länder-Finanzausgleichs, die maßgeblich von Annegret Kramp-Karrenbauer und Stephan Toscani verhandelt wurde, erhält das Saarland jährlich 500 Mio. Euro vom Bund und den Ländern. Durch den von Tobias Hans initiieren Saarland-Pakt wird ein Teil des Geldes wiederum an die Kommunen weitergegeben. Insgesamt werden sie in Höhe von 1 Milliarde Euro entlastet.

Fakt ist aber auch, dass im Saarland Bundesbehörden nach wie vor unterdurchschnittlich vertreten sind. Das Saarland hat großes Potential, den Strukturwandel positiv zu meistern. Die Ansiedlung des CISPA-Helmholtz-Instituts und der Milliardenauftrag für ZF sind nur zwei Beispiele.

Jetzt gilt es, gemeinsam mit ganzer Kraft dafür zu sorgen, dass diese Chancen genutzt werden und das Saarland als attraktiver Standort für Zukunftstechnologien und zukunftsfeste Arbeitsplätze gestärkt wird. Dafür brauchen wir auch die Unterstützung des Bundes – zielgerichtet für Investitionen u.a. in Künstliche Intelligenz, Gründungen und Mittelstand. Wir brauchen eine gemeinsame Vision, wie unser Land 2030 aussehen soll – und darauf aufbauende Projekte, für die wir die Unterstützung des Bundes einfordern. Für eine gute Zukunft des Saarlandes!

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