Die Digitalpolitik hat in dieser Legislaturperiode geboomt. Es ist gelungen, ein funktionierendes digitales Ökosystem aufzubauen, das die Basis für alle weiteren notwendigen digitalpolitischen Maßnahmen bietet. Dazu gehört der Aufbau eines modernen Wettbewerbsrechts und flächendeckenden Mobilfunks ebenso wie die Förderung von Start-ups durch den Zukunftsfonds von 10 Milliarden Euro. Damit setzen wir den Benchmark in Europa. Und wir legen nach, beispielsweise mit dem Auf- und Ausbau von Datensouveränität durch eine leistungs- und vertrauenswürdige Dateninfrastruktur für Europa mit Gaia-X oder durch die Bereitstellung von Daten der öffentlichen Hand in Echtzeit und maschinenlesbar mit dem gerade verabschiedeten Zweiten Open-Data-Gesetz. Auf diese Weise stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Unternehmen. In der Gesellschaft hat sich in den letzten Monaten eine hohe Akzeptanz für digitale Maßnahmen gezeigt. Umso besser, dass wir mit der NEUSTAAT-Initiative rechtzeitig die Weichen gestellt haben. Wir haben sichere und komfortable Verwaltungsservices geschaffen – vom Identitäts- und Impfnachweis auf dem Handy bis zum Online-Antrag für den Parkausweis. Agil und ambitioniert – so wollen wir auch in der nächsten Legislatur weitermachen.
Meine Rede im Deutschen Bundestag zur digitalpolitischen Bilanz können Sie sich hier anschauen.
heute möchte ich mich mit einem großen Dankeschön einsteigen. Vergangenen Samstag haben mich die Delegierten meines Wahlkreises als Kandidatin für St. Wendel für die kommende Legislaturperiode nominiert. Ich freue mich über das große Vertrauen und bedanke mich bei allen, die sich vor Ort engagieren und mich bei meiner Kandidatur unterstützen.
Damit beginnt für mich jetzt auch offiziell die Vorbereitung des Wahlkampfs. Aufgrund der deutlich besseren Corona-Lage und immer mehr Impfungen bin ich auch guter Dinge, viele Menschen im persönlichen Gespräch treffen und mich zu den Themen, die im Wahlkreis unter den Nägeln brennen, austauschen zu können. Dabei gilt natürlich weiterhin, was schon immer galt: Kommen Sie mit Ihren Anliegen gerne auf mich zu, ich freue mich auf den Austausch.
Grundsätzlich hoffe ich auf einen fairen Wahlkampf, der sich um Sachthemen und die besten Ideen drehen wird. In der Bundespolitik beobachte ich in den letzten Wochen und Monaten mit Sorge, wie oberflächlich, unsachlich und attackierend die Diskussionen aktuell geführt werden. Die Wahl sollte von dem gewonnen werden, der die besten Ideen hat und dem die meiste Kompetenz bei der Umsetzung der Ideen zugetraut wird. Ich gehe mit meiner Politik der vergangenen Jahre dabei selbstbewusst, aber keineswegs übermütig ins Rennen. Ich bin überzeugt, dass meine Bilanz der letzten Jahre für sich spricht und mir gute Argumente gibt, warum wir den eingeschlagenen Kurs mit viel Energie weiterführen wollen.
Wir haben in dieser Legislatur vieles erreicht – gerade auch mit Blick auf meinen Wahlkreis. Aber wir haben auch für die Zukunft noch viel vor! Den engen Austausch mit vielen von Ihnen möchte ich gerne fortsetzen – am liebsten auch für vier weitere Jahre.
Ihre Nadine Schön
Zum Jahrestag kommt neuer Schwung ins Neustaat-Projekt
Kaum zu glauben, aber das Projekt Neustaat rund um das gleichnamige Buch von Thomas Heilmann und mir wurde letzte Woche bereits ein Jahr alt. Zum Jubiläum gab es eine große Veranstaltung mit der Bundeskanzlerin, unserem Fraktionsvorsitzenden Ralph Brinkhaus und vielen weiteren Expertinnen und Experten. Die Kanzlerin zeigte in ihren Bemerkungen, genau wie die anderen Teilnehmer, große Sympathie für die Initiative, Politik und Staat fit für die Zukunft zu machen. Und es bleibt weiterhin viel zu tun, das hat nicht erst Corona mehr als deutlich gezeigt.
Aber natürlich war der Jahrestag nicht nur eine Gelegenheit, medienwirksam für das Projekt zu werben. Vielmehr bietet er auch die Möglichkeit, Bilanz zu ziehen. Und die kann sich sehen lassen: Zahlreiche Vorschläge konnten wir bereits umsetzen oder anstoßen. Vor allem im Bereich Verwaltungsmodernisierung (Onlinezugangsgesetz, Modernisierung der Verwaltungsregister, etc.) und in innovativen, neuen Wegen, Politik zu machen, tragen viele Projekte eine klare Neustaat Handschrift.
Vor allem aber hat die Debatte um einen effizienten, agilen Staat die Union vollständig durchdrungen. Die Ideen aus Neustaat sind Teil des Wahlversprechens der CDU und CSU geworden. Das zeigt nicht nur die Forderung von Armin Laschet nach einem Modernisierungsjahrzehnt, sondern auch das neue Positionspapier der Fraktion, das ausdrücklich einen Neustaat fordert und das Ralph Brinkhaus offensiv vertritt. Alles in allem: In die Frage, wie wir als Staat und Politik besser schneller und schneller besser werden können, ist richtig viel Bewegung gekommen – Neustaat sei Dank!
Unser Positionspapier zum NeuStaat findet ihr hier. Außerdem haben wir bei einem Fachgespräch in unserer Fraktion über die Maßnahmen gesprochen, mit denen wir das Modernisierungsjahrzehnt vorantreiben wollen. Das Fachgespräch könnt ihr euch hier anschauen.
Schiffweiler engagiert sich für den Klimaschutz
Es ist offiziell: Der Bund fördert ein Projekt der Gemeinde Schiffweiler mit insgesamt 252.000 Euro! Damit soll der Bachlauf renaturiert werden. Das bedeutet, dass das Flussbett wieder natürlich verlaufen kann ohne Rohre und Co. Das wirkt sich nicht nur positiv auf das Klima aus, sondern mindert auch die Hochwassergefahr!
Foto: Michael Wittig
Diskussion um Kinderrechte
In dieser Woche habe ich eine Pressekonferenz mit dem Fraktionsvorsitzenden Ralph Brinkhaus gegeben. Dabei haben wir uns insbesondere zum Thema Kinderrechte ins Grundgesetz geäußert. Denn dass die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz am Ende gescheitert ist, das hätte nicht sein müssen. Es gab bereits einen Kompromiss, der innerhalb der Bundesregierung von SPD und Union mühsam ausgehandelt wurde. Diesen Kompromiss hätten wir auch im Parlament mitgetragen. Doch indem SPD und Opposition nun darüber hinaus weitere Forderungen gestellt haben, war es unmöglich, noch zu einer Einigung zu kommen. Der mühevoll ausgehandelte Kompromiss hätte dafür gesorgt, dass Kinderrechte in der Verfassung sichtbar geworden wären. Das wäre ein wichtiges Zeichen gewesen. Das Ende der Verhandlungen in dieser Woche durch Koalitionspartner und Opposition ist schlichtweg enttäuschend. Man hat den Eindruck, dass es mehr um Wahlkampf geht als um Einigung in der Sache. Dennoch: viel wichtiger als die Änderung von Gesetzen sind tatsächliche Verbesserungen für Kinder. Mit der SGB VIII-Reform und dem Gesetzespaket gegen sexuellen Missbrauch haben wir tatsächliche Verbesserungen des Kindeswohls erreicht, nicht selten erst nach langem Ringen mit dem Koalitionspartner. Das ist entscheidend!
Wenn eine Vorständin ein Kind bekommt, hat sie keinen Anspruch auf Mutterschutz. Unfair? Finden ich und meine Kollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auch.
Deshalb haben wir das geändert: Auch Vorständinnen erhalten künftig einen Anspruch auf Mutterschutz nach den gesetzlichen Mutterschutzfristen. Während dieser Zeit „pausieren“ sie und können anschließend wieder dort weiter zu machen, wo sie aufgehört haben.
In den Fällen von Elternzeit, Pflege von Familienangehörigen oder Krankheit muss künftig ebenfalls eine Auszeit von bis zu drei Monaten gewährt werden, soweit nicht wichtige Unternehmensinteressen entgegenstehen. Insgesamt kann die Auszeit maximal zwölf Monate betragen.
Die Pflegereform kommt!
Das Thema Pflege ist ein politisches Dauerthema in unserer älter werdenden Gesellschaft. Denn wir alle wollen uns oder unsere Angehörigen in guten Händen wissen, wenn ein Pflegefall eintreten sollte. Die Versorgung in der stationären Pflege durch mehr Personal zu verbessern, das ist eines der Hauptanliegen der geplanten Pflegereform, die nun im Bundestag in Erster Lesung beraten wurde. Einen ersten Schritt auf diesem Weg sind wir bereits gegangen: Seit dem 1. Januar 2020 können die Pflegeheime bis zu 20.000 zusätzliche Pflegehilfskräfte einstellen.
Diesen Weg wollen wir jetzt systematisch weitergehen: Deshalb sorgen wir mit der Reform dafür, dass Pflegekräfte besser bezahlt werden. Ab dem 1. September 2022 sollen nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif oder kirchenarbeitsrechtlichen Regelungen bezahlen oder mindestens in Höhe eines Tarifvertrags oder einer kirchenarbeitsrechtlichen Regelung entlohnen. Um prüfen zu können, ob die in den Pflegesatzvereinbarungen angegebenen Löhne auch tatsächlich bezahlt werden, erhalten Pflegekassen erweiterte Nachweisrechte.
Darüber hinaus werden ab dem 1. Juli 2023 bundeseinheitliche Personalstandards eingeführt, die die personellen Ausstattung der Heime verbessern sollen. Zur Verbesserung der Versorgung sollen die Pflegekräfte aber auch mehr Kompetenzen bekommen und bestimmte Pflegehilfsmittel selbst verordnen können. Das ist nicht nur ein wichtiges Zeichen des Vertrauens in die Kompetenzen unsere Pflegekräfte, sondern entlastet auch ärztliches Personal, das dann an anderer Stelle eingesetzt werden kann.
Daneben wollen wir die Pflegebedürftigen finanziell entlasten: Das wollen wir erreichen durch eine zielgenaue Begrenzung der Eigenanteile im Pflegeheim und Anhebung der ambulanten Sachleistungsbeträge. Dazu soll die Pflegeversicherung in der stationären Pflege künftig einen gestaffelten Zuschlag zu den Pflegekosten tragen, der mit der Dauer der Pflege ansteigt. Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse 5 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent. Damit entlasten wir die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen spürbar – z. B. nach mehr als 24 Monaten Pflege um durchschnittlich rund 410 Euro im Monat, nach mehr als 36 Monaten Pflege sogar um rund 638 Euro im Monat. Dies entlastet vor allem die Familien, die durch eine länger andauernde Pflegebedürftigkeit im Pflegeheim – etwa bei Demenz – ganz besonders belastet sind.
Und nicht zuletzt wollen wir auch die Kurzzeitpflege und die Anschlussversorgung nach Krankenhausbehandlung verbessern. Wir schaffen mehr Anreize für die Anbieter von Kurzzeitpflege, neue Plätze zu schaffen und sorgen durch eine Anpassung der Pflegeversicherung dafür, dass die Betroffenen nicht auf möglichen höheren Kosten sitzen bleiben.
Was Lieferketten mit Menschenrechten zu tun haben
Nach einer sehr langen und kontroversen Debatte ist es heute endlich soweit: Der Bundestag verabschiedet das Lieferkettengesetz. Ich habe die Einführung eines Lieferkettengesetzes von Anfang an unterstützt. Wenn Produzenten wissentlich grobe Menschenrechtsverletzungen begehen, wie Kinder- und Zwangsarbeit, dann müssen wir etwas dagegen tun. Ich halte ein solches Gesetz für eine geeignete Maßnahme, um solche Menschrechtsverletzungen zu bekämpfen.
Durch das Gesetz sollen in Deutschland ansässige Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtet werden, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte durch die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten besser nachzukommen. Dadurch wollen wir die Rechte der von Unternehmensaktivitäten betroffenen Menschen in den Lieferketten gezielt stärken.
In dem Gesetz ist aber auch der Umweltschutz erfasst, soweit Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen führen können. Es werden z.B. umweltbezogene Pflichten etabliert, die sich aus zwei internationalen Abkommen zum Schutz vor den Gesundheits- und Umweltgefahren durch Quecksilber und langlebige organische Schadstoffe ergeben.
Für die Durchsetzung der gesetzlichen Anforderungen soll eine Kontrollbehörde sorgen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bekommt hierfür ein Mandat, die Wirtschaft mit konkreten Informationen für die Umsetzung zu unterstützen und gleichzeitig Kontrollinstanz zu sein. Sie wird entsprechend mit personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet. Die Behörde kann bei Verstößen geeignete Buß- und Zwangsgelder verhängen.
Ich bin zuversichtlich, dass wir mit all diesen Maßnahmen einen wirksamen Beitrag dazu leisten, Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten wirkungsvoll zu bekämpfen.
die Legislaturperiode begibt sich auf die Zielgrade. Es sind nur noch wenige Sitzungswochen bis zur sogenannten parlamentarischen Sommerpause, die in diesem Jahr auch die heiße Phase des Wahlkampfes einläutet. Eine Zielgrade hat die Eigenschaft, dass dort nochmal alles aufgeboten wird und die höchsten Geschwindigkeiten erzielt werden.
So ähnlich funktioniert auch der Bundestag: Die letzten Sitzungswochen einer Legislaturperiode sind fast schon traditionell die umtriebigsten und mitunter auch anstrengendsten. Ausstehende Projekte aus dem Koalitionsvertrag werden mit Nachdruck angegangen. Politische Projekte, die nicht bis nach der Wahl warten können, in die Wege geleitet. So ist es nicht unüblich, dass Plenarsitzungen bis in die Nacht stattfinden. Die Schlagzahl ist hoch.
Vermutlich auch deswegen beschränkt sich der Wahlkampf hierzulande noch auf erste Scharmützel und vorsichtiges Herantasten an die Wahlkampagnen. Die Abgeordneten, deren Mandate im Sommer neu vergeben werden, sind mit ihrer Kernarbeit beschäftigt und haben noch keine Zeit.
Auch ich selbst stecke noch tief in Detailfragen verschiedenster Gesetzgebungsprojekte und bin noch nicht richtig im Wahlkampfmodus angekommen. Aber auch ich beobachte das Herantasten der Kanzlerkandidaten natürlich aufmerksam.
Mein Eindruck ist, dass sich die kommende Wahl wesentlich stärker als die vorigen Wahlen mit dem Blick nach vorne beschäftigen wird. Zukunftsthemen werden im Mittelpunkt stehen. Dazu gehören aus meiner Sicht die Klimapolitik, die Digitalisierung, Bildung, aber auch die Modernisierung des Staates selbst. Das finde ich richtig und wichtig! Wir werden Ende des Jahres einen neuen Kanzler oder eine neue Kanzlerin haben.
Teil unserer Regierungsbilanz ist sicherlich auch das Pandemiemanagement sowie die Bilanz der letzten Jahre. Vor allem aber sollten wir die Lehren nutzen, um den Blick nach vorne zu richten: Wie können wir besser werden? Wo drückt der Schuh besonders? Wer hat die besten Ideen? Ich wünsche mir, dass es hier einen positiven und konstruktiven Wettstreit gibt.
Ihre Nadine Schön
Wir machen den Weg frei für den Perso auf dem Smartphone
Am Donnerstag haben wir im Bundestag ein Gesetz zur Einführung sogenannter elektronischer Identitäten, kurz eID, beschlossen. Die eID ist die digitale Version des Personalausweises, die in einer App auf dem Smartphone oder Tablet hinterlegt wird. Damit kann man sich fortan wesentlich leichter mit der Verwaltung austauschen oder Dienstleistungen online wahrnehmen.
Ein Beispiel: Will ich in Zukunft ein Konto bei einer Bank eröffnen, kann ich in der eID-App meine Daten hinterlegen. Bei der Bank weise ich mich dann über die App aus und muss nicht mehr vor Ort meinen Ausweis vorzeigen oder ein umständliches Verfahren per Videoanruf machen. Aus der App werden alle nötigen Informationen – und nur die nötigen Informationen – übermittelt und ich bestätige jede Übermittlung selbst per PIN. So bleiben meine Daten sicher und die Kontrolle, wer wann welche Informationen bekommt, immer bei mir.
Erste Apps, die die eID anbieten, sollen bereits im September zur Verfügung stehen. Viele Anwendungsfälle für die eID gibt es schon heute, von der Kontoeröffnung bis hin zu Behördenanträgen. Ich finde, die eID ist eine sehr praktische Neuerung und freue mich, dass wir den Weg dafür freimachen.
Versprochen, Gehalten: Jetzt kommt die Ganztagsbetreuung
Mit der Einführung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder setzen wir eines unsere wichtigsten bildungs- und familienpolitisches Vorhaben für diese Legislaturperiode um. Wir erhöhen damit die Chancengerechtigkeit, stärken die individuelle Förderung der Kinder und unterstützen die Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Mit diesem Gesetzentwurf, der in dieser Woche von der Bundesregierung beschlossen wurde, soll ein Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder im Bundesrecht verankert werden. Der Anspruch tritt zum 1. August 2026 in Kraft. Er gilt zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden. Damit hat ab dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Dieser umfasst eine Förderung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Unterrichtszeit wird auf diesen Anspruch angerechnet. Eine Pflicht, das entsprechende Angebot in Anspruch zu nehmen, gibt es selbstverständlich nicht.
Darüber hinaus haben wir natürlich auch die Sorgen von Ländern und Kommunen sehr ernstgenommen. Deshalb sollen den Ländern mit diesem Gesetzentwurf weitere Finanzhilfen für Investitionen in den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote gewährt werden. Insgesamt stellt der Bund dafür 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Ab 2026 beteiligt sich der Bund auch an den Betriebskosten und finanziert diese ab dem Jahr 2030 dauerhaft mit 960 Mio. Euro jährlich mit.
Klar ist aber auch: Damit uns dieses gesellschafts- und bildungspolitisch wichtige Vorhaben gelingt, müssen Bund, Länder und Kommunen jetzt an einem Strang ziehen. Wir im Saarland haben in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, dass wir genau das können: ebenübergreifend zusammenarbeiten und gemeinsam ein Ziel erreichen.
Ich bin davon überzeugt, dass uns das auch bei der Ganztagsbetreuung gelingen wird und wir mit diesem Gesetz einen wichtigen Schritt hin zu mehr Chancengerechtigkeit und besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf machen.
Die Corona-Krise hat gezeigt, wo Staat und Verwaltung Defizite haben. Aber wie geht’s jetzt weiter? Darüber haben wir in unserer Fraktion in dieser Woche gleich in mehreren Veranstaltungen diskutiert. Gemeinsamen mit renommierten Experten haben wir mögliche Lösungen für die drängendsten Fragen aufgezeigt. Was sich zunächst abstrakt anhört, betrifft in der Realität jeden! Viele Verwaltungsprozesse sind immer noch viel zu langsam und aufwendig, sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Mitarbeiter in den Verwaltungen selbst. Für uns ist deshalb klar: Die Digitalisierung muss in der Verwaltung durchgängig realisiert und Entscheidungswege schlanker werden. Dazu müssen Prozesse in größerem Umfang standardisiert und miteinander verzahnt werden.
Wichtige Grundsteine dafür haben wir bereits in dieser Legislaturperiode gelegt: mit dem Onlinezugangsgesetz haben wir die Grundlage dafür bereitet, dass rund 570 Verwaltungsdienstleistungen digitalisiert werden, angefangen bei der Beantragung des Personalausweises bis hin zur Anmeldung eines neuen Fahrzeuges. Daneben haben wir mit dem Registermodernisierungsgesetz dafür gesorgt, dass die Bürger ihre persönlichen Daten nicht jedes Mal neu zur Verfügung stellen müssen und entsprechende Formulare ausfüllen müssen. In Zukunft reicht es aus, wenn man seine Daten einmal eingibt und den Datenaustausch zwischen den Behörden genehmigt. Alles Weitere erledigen dann die Behörden selbst. Das spart Zeit und Arbeit!
Über all das habe ich bei unserem Zukunfts-Talk gemeinsam mit meinen Kollegen Ralph Brinkhaus, Doro Bär und Hans-Jörg Durz sowie einigen spannenden Experten diskutiert. Mit dabei waren u.a. Verena Pausder (Gründerin und Expertin für digitale Bildung), Philip von der Wippel (Gründer „ProjectTogether“), Ulrike Heumer (CIO der Stadt Wien) sowie Prof. Thurid Hustedt (Verwaltungswissenschaftlerin). Hier können Sie sich die ganze Veranstaltung noch einmal anschauen.
Ehrenamt wandelt sich durch Digitalisierung
Die Corona-Krise zeigt die Chancen digitaler Vereinsarbeit
Am Mittwoch hat das Bundeskabinett den Dritten Engagementbericht der Bundesregierung verabschiedet. Er befasst sich mit dem Engagement junger Menschen im digitalen Zeitalter.
Es ist erfreulich, welch hohen Stellenwert das gesellschaftliche Engagement für junge Menschen heute hat. 63,7 Prozent aller für den Bericht Befragten gaben an, sich in den letzten zwölf Monaten für einen gesellschaftlichen Zweck eingesetzt zu haben. Dabei sind 43,2 Prozent der Befragten in ihrem Engagement teilweise, überwiegend oder sogar vollständig mittels digitaler Medien unterwegs.
Spannend ist zu sehen, welchen Einfluss die Digitalisierung auf das Ehrenamt und das gesellschaftliche Engagement hat. Wir wissen, dass sich junge Menschen zwar noch in Vereinen und Verbänden organisieren, sich aber vermehrt auch außerhalb etablierter Strukturen engagieren. Civic Hackathons, Participatory Mapping oder Crowdfunding – junge Engagierte nutzen die Möglichkeiten digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien und erweitern so das Spektrum bürgerlichen Engagements.
Für etablierte Vereine, Verbände und Organisationen bedeutet das, dass sie moderne Beteiligungsangebote – auch digitale – schaffen müssen, um für junge Ehrenamtliche attraktiv zu bleiben. Die Corona-Krise zeigt die Chancen digitaler Vereinsarbeit. Videokonferenzen und digitale Tools machen die Zusammenarbeit und Vereinbarkeit mit Kindererziehung und Pflege möglich. Das bringt neue Chancen der Teilhabe für Menschen im ländlichen Raum, mit Familienverantwortung oder mit Einschränkungen und Behinderungen. Die Möglichkeiten dafür sollten nicht nur auf die Zeit der Krise beschränkt bleiben, sondern – im Gegenteil – noch ausgebaut werden.
Eine wichtige Unterstützer-Rolle kann hier die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt spielen, die der Deutsche Bundestag Anfang des Jahres auf den Weg gebracht hat. Als eine Aufgabe der Stiftung haben wir festgelegt, dass sie Innovationen im bürgerschaftlichen Engagement und Ehrenamt fördern soll – schwerpunktmäßig im Bereich der Digitalisierung.
photocredit.:Pixabay/geralt
HIL-Standort St.Wendel
Zweites Bevölkerungsschutzgesetz
Bereits am Freitag der vergangenen Woche war ich bei einem besonderen Termin: Der Vertragsunterzeichnung zur Zukunft der HIL. Damit ist es nun amtlich- Der HIL-Standort St. Wendel wird künftig wieder stärker ausgelastet. Bei der feierlichen Vertragsunterzeichnung mit Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer, Ministerpräsident Tobias Hans, Landrat Udo Recktenwald und Bürgermeister Peter Klär wurden die Weichen für die Zukunft des Standortes gestellt. Ich freue mich sehr, dass Bund und Land, sowie der Landkreis und die Stadt St. Wendel nun mit vereinter Kraft auf den Standort St. Wendel setzen.
Bestandteil der neuen Eigentümerstrategie der HIL ist unter anderem eine Konzentration der HIL-Tätigkeit auf die Standorte St. Wendel und Doberlug-Kirchhaim. Dadurch können die beiden Werke stärker ausgelastet und effizienter betrieben werden. Voraussetzung dafür ist, dass sowohl in neues Personal als auch neue Infrastruktur in den Werken investiert wird. Der Bund will dafür bis zu 25 Mio. Euro bereitstellen. Insgesamt sollen dadurch am Standort St. Wendel rund 40 Mio. Euro in die Infrastruktur investiert werden und bis zu 160 neue Arbeitsplätze sowie eine neue Ausbildungswerkstatt entstehen.
Das ist eine tolle Nachricht für alle Beschäftigten im HIL-Werk St. Wendel. Der jahrelange Einsatz für den Standort, den wir über alle politischen Ebenen hinweg intensiv betrieben haben, zahlt sich nun aus. Mein besonderer Dank gilt unserer Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer, die sich seit ihrer Zeit als Ministerpräsidentin für diesen Standort eingesetzt hat und Wort gehalten hat, den Standort zu stärken.