Neues Gesetz ist Kampfansage an Zuhälter und Ausbeuter!

Neues Gesetz ist Kampfansage an Zuhälter und Ausbeuter!

Gestern haben wir im Deutschen Bundestag das Prostituiertenschutzgesetz beschlossen. Damit geben wir den Ländern ein gutes Instrumentarium an die Hand, um mehr Licht, Transparenz und damit Schutz in das bisher kaum zugängliche und unregulierte Prostitutionsmilieu zu bringen. Nun müssen die Länder diese Instrumente auch nutzen.
Der Hartnäckigkeit der CDU/CSU-Fraktion in den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner ist es zu verdanken, dass Frauen und Männer, die in der Prostitution tätig sind, künftig wirksam vor Fremdbestimmung und Ausbeutung geschützt werden. Wir stellen sicher, dass sie bei der Anmeldung ihrer Tätigkeit und den Gesundheitsberatungen regemäßig Kontakte zu vertraulichen Stellen außerhalb des Milieus haben werden.
Das Betreiben einer Prostitutionsstätte ist künftig nur dann zulässig, wenn hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Behörde vorliegt. Dazu muss sich der Betreiber einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen und sein Betrieb umfassende räumliche, hygienische, gesundheitliche und sicherheitsbezogene Voraussetzungen erfüllen. Die Zeiten, in denen eine Pommesbude einer wesentlich strengeren Kontrolle unterlag als ein Bordell, sind damit endgültig vorbei.
Das neue Prostituiertenschutzgesetz ist eine Kampfansage an Zuhälter, Ausbeuter und Frauenhändler. Der kontrollfreie Zustand seit dem rot-grünen Prostitutionsgesetz von 2002 hat nur einer Seite gedient, den Vermietern von Laufhäusern, den Bordellbetreibern und den Zuhältern. Die Prostituierten dagegen wurden jünger, elender und hilfloser. Sie sind meist kaum der deutschen Sprache mächtig und werden als Frischfleisch von Stadt zu Stadt verbracht, angelockt über die Loverboy-Methode. Oft wissen sie nicht einmal, wo sie sich gerade aufhalten.
Stärkere Kontrollen, mehr Polizeipräsenz, restriktive Erlaubniserteilung für Betriebe und mehr Beratung über die Rechte, Pflichten und Hilfsangebote werden diese Frauen und Männer schützen. Den Vorteil von stärkeren Kontrollen wird man auch an den Preisen ablesen können. So liegt heute schon in bayerischen Städten, in denen die Polizei aktiv kontrolliert, das Preisniveau für die gleiche Dienstleistung deutlich höher als in laxen Bundesländern. In Augsburg zum Beispiel liegt der Preis bei 50 Euro. In Nordrhein-Westfalen bekommt ein Freier die gleiche ‚Dienstleistung‘ – dank der rot-grünen Ideologie, den Markt möglichst unbehelligt zu lassen – schon für die Hälfte.
Das neue Gesetz ist auch eine Kampfansage an diejenigen, die meinen, für Geld könnten sie mit der Prostituierten alles machen. Nein, können sie nicht. Betriebskonzepte und Veranstaltungen mit Gang-Bang-Partys, Flat-Rate-Angebote, Sex mit Schwangeren werden nicht genehmigungsfähig sein – auch nicht unverhältnismäßig hohe, ausbeuterische Mieten. Kondome zu benutzen ist Pflicht. Weisungen über das Ob, die Art oder die Weise der sexuellen Dienstleistung sind tabu. Die Prostituierten werden regelmäßig über ihre Rechte und Pflichten, Krankenversicherung, über Hilfsangebote und Gesundheitsschutz und Ausstiegsmöglichkeiten, insbesondere bei Schwangerschaft, aufgeklärt. Beratungseinrichtungen und Gesundheitsbehörden erhalten Zutrittsrechte zu den Prostitutionsstätten und Freier von Zwangsprostituierten werden bestraft.
Alle selbstbestimmt tätigen Prostituierten werden dagegen kaum behelligt. Vielmehr werden sie von höheren Preisen profitieren. Ein guter Tag für die Prostituierten – ein schlechter für die Ausbeuter.

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Die Woche im Bundestag – 04.07. – 08.07.16

Die Woche im Bundestag – 04.07. – 08.07.16

Liebe Leserinnen und Leser,

in meinem Newsletter zur Sitzungswoche erfahren Sie mehr zu folgenden Themen:

– Kampfansage an Menschenhändler / Ausbeuter! Schutz für Prostituierte!
– Integrationspflicht wird Gesetz!
– Praktikantin Stefi Wittmann
– NEIN heißt NEIN – ohne Wenn und Aber!
– Besuch aus meiner Heimatgemeinde

Viel Spaß beim Lesen! Ihre Nadine Schön

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Mutterschutz auf der Höhe der Zeit

Mutterschutz auf der Höhe der Zeit

Gestern haben wir in erster Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mutterschutzrechts debattiert.
Mit der Reform des 1952 in Kraft getretenen Gesetzes soll ein zeitgemäßer Mutterschutz geschaffen werden. Anders als vor mehr als 60 Jahren sind Frauen heute selbstverständlich berufstätig und die Vereinbarkeit von Schwangerschaft und Erwerbsstätigkeit ist eine Normalität. Prägten seinerzeit reine Beschäftigungsverbote das Arbeitsschutzrecht für schwangere Frauen, so steht heute das Bemühen im Vordergrund, dem Beruf oder der Ausbildung weiter nachgehen zu können – ohne Beeinträchtigung der Gesundheit von Mutter und ungeborenem Kind. Deshalb haben wir unter anderem die Nacht-, Sonn- und Feiertagsregelungen flexibler gestaltet und an die neuesten gesundheitlichen Erkenntnisse angepasst.
Besonders wichtig ist uns, dass wir Frauen, die Kinder mit Behinderungen zur Welt bringen, künftig durch eine verlängerte Schutzfrist nach der Geburt von acht auf 12 Wochen noch stärker unterstützen.

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