Mutterschutz auf der Höhe der Zeit

Mutterschutz auf der Höhe der Zeit

Gestern haben wir in erster Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mutterschutzrechts debattiert.
Mit der Reform des 1952 in Kraft getretenen Gesetzes soll ein zeitgemäßer Mutterschutz geschaffen werden. Anders als vor mehr als 60 Jahren sind Frauen heute selbstverständlich berufstätig und die Vereinbarkeit von Schwangerschaft und Erwerbsstätigkeit ist eine Normalität. Prägten seinerzeit reine Beschäftigungsverbote das Arbeitsschutzrecht für schwangere Frauen, so steht heute das Bemühen im Vordergrund, dem Beruf oder der Ausbildung weiter nachgehen zu können – ohne Beeinträchtigung der Gesundheit von Mutter und ungeborenem Kind. Deshalb haben wir unter anderem die Nacht-, Sonn- und Feiertagsregelungen flexibler gestaltet und an die neuesten gesundheitlichen Erkenntnisse angepasst.
Besonders wichtig ist uns, dass wir Frauen, die Kinder mit Behinderungen zur Welt bringen, künftig durch eine verlängerte Schutzfrist nach der Geburt von acht auf 12 Wochen noch stärker unterstützen.

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