Höhere Strafen und mehr Schutz gehören zusammen

Höhere Strafen und mehr Schutz gehören zusammen

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder beschlossen. Es ist gut, dass die Bundesjustizministerin damit endlich den Forderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nach Strafverschärfungen für sexuellen Kindesmissbrauch nachgekommen ist. Das ist ein richtiger und wichtiger Schritt.

Aber gerechtfertigte Strafverschärfungen allein genügen nicht, wenn es darum geht, Kinder und Jugendliche besser vor sexueller Gewalt zu schützen. Wir müssen größere Anstrengungen unternehmen, damit es gar nicht erst zu den schlimmen Taten kommt. Daher fordern wir flächendeckend Schutzkonzepte für Kitas und Kindertageseltern, für Schulen, Heime und Pflegefamilien. Und wir brauchen Schutzkonzepte im Ehrenamt: im Sport genauso wie im Kinder- und Jugendchor oder im Jugendorchester. Bei der Entwicklung dieser Schutzkonzepte dürfen wir die Ehrenamtlichen nicht alleine lassen. Mit Online-Schulungen können wir sie fit machen für die Entwicklung und Anwendung der Schutzkonzepte. Auch die neue ‚Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt‘ ist hier gefordert.

Ein weiterer wichtiger Präventionsbaustein ist die Reform des Jugendmedienschutzes, damit Kinder und Jugendliche auch im Netz besser vor Übergriffen geschützt werden. Der Gesetzentwurf dazu kommt bald in die parlamentarische Beratung. 

Nicht zuletzt müssen wir alle sensibler für das Thema werden. Wir müssen lernen, wie man erkennt, ob Kinder gefährdet sind und an wen man sich wenden kann, um Hilfe und Unterstützung zu bekommen. Und wir müssen die schon bestehenden Hilfsangebote wie das Hilfetelefon Sexueller Missbrauch sowie die Medizinische Kinderschutzhotline bekannter machen.  Dazu werden wir im Haushalt für das nächste Jahr finanzielle Mittel zur Verfügung stellen.

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eGovernment Monitor 2020

eGovernment Monitor 2020

Die Verwaltung ist der Muskel des Staates. Eine gut funktionierende und effektive Verwaltung ist nicht nur elementar wichtig, sondern stärkt auch das Vertrauen der Bürger in den Staat. Die Corona-Pandemie hat den Bedarf an digitalen Verwaltungslösungen deutlich vor Augen geführt. Das belegt auch der diesjährige eGovernment Monitor, den die Initiative D21 gemeinsam mit der TU München veröffentlicht hat: Drei von vier Befragten wollen künftig verstärkt digitale Verwaltungsangebote nutzen.

Bei der Digitalisierung der Verwaltung müssen zwei Ziele im Vordergrund stehen: einfache Nutzung und Bürgernähe. Die wichtigsten Barrieren sind für Bürger weiterhin, dass sie Online-Angebote entweder nicht verstehen und zu sperrig finden oder sie den persönlichen Kontakt weiter vorziehen.

Hier liegt für uns der größte Hebel: Wir müssen durch die Digitalisierung Ressourcen in der Verwaltung freimachen. Die gilt es dann gezielt für Beratung zu nutzen. Eine moderne, zukunftsfeste Verwaltung versteht sich stärker als Dienstleister und Enabler, und nicht als Abarbeiter von Aktenbergen und Vorgangsnummern. Das kommt auch den vielen motivierten Mitarbeitern im öffentlichen Dienst entgegen, die noch zu oft in starren Prozessen gefangen sind.

Der Monitor zeigt: Das Potenzial auf Bürgerseite ist da. Und wir holen auf. Auf diesem richtigen Weg gilt es jetzt, Tempo zu machen. Denn: Die Zukunft zieht keine Wartenummer.

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Jugendmedienschutz wird zeitgemäß

Jugendmedienschutz wird zeitgemäß

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass Bundesministerin Giffey endlich die bereits im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform des Jugendmedienschutzes vorlegt. Eine Novellierung ist dringend erforderlich. Das derzeit geltende Gesetz stammt noch aus einer Zeit, in der es weder Smartphones oder Online-Games noch Plattformen wie YouTube, WhatsApp oder Instagram gab.

Mit dem Gesetz wird der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz verbessert, damit sie digitale Angebote sicher nutzen können, etwa wenn sie online spielen oder sich untereinander austauschen. Dabei geht es nicht nur um die Kontrolle von Inhalten, sondern auch um Funktionalitäten, die Risiken bergen können, wie beispielsweise Chat-Funktionen.

Dafür werden die Plattformbetreiber stärker in die Verantwortung genommen, zum Beispiel durch die Vorgabe, sichere Voreinstellungen vorzunehmen und geeignete Altersprüfungen einzuführen. Damit die Umsetzung des Gesetzes effektiv gesteuert werden kann, schlägt der Gesetzentwurf des BMFSFJ eine neue Bundeszentrale vor. Wir werden im parlamentarischen Verfahren prüfen, ob dies eine sinnvolle Ergänzung ist oder ob – im Zusammenspiel mit den Ländern – andere Instrumente effektiver wären. Diskussionsbedarf sehen wir zudem bei dem vorgeschlagenen System der Alterskennzeichnung, die auch Interaktionsrisiken wie Kommentarfunktion oder Kaufoption einbezieht. Hier sollten wir über Alternativen nachdenken. Dennoch: Der erste Schritt für einen verbesserten Jugendmedienschutz ist getan.

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