Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Im Vermittlungsausschuss haben sich Bund und Länder am heutigen Montagabend auf die Einführung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule geeinigt. Ich bin froh, dass wir heute in dieser Sache den Schulterschluss zwischen Bund und Ländern demonstrieren. Das sind wir den Eltern und Kindern in unserem Land schuldig. Nach der Einführung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kita-Kinder schließen wir jetzt endlich die ‚Betreuungslücke‘, die vor allem zahlreiche Frauen in den westdeutschen Bundesländern mit der Einschulung ihrer Kinder in die berufliche Teilzeit zwingt, mit allen Nachteilen für ihre Einkommen und Renten und den beruflichen Weiderein- und Aufstieg. Es wurde höchste Zeit, dass wir unseren Familien diese wichtige Infrastruktur garantieren und allen Kindern im Grundschulalter optimale Förder- und Entfaltungsmöglichkeiten auch am Nachmittag anbieten.

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Neustaat: Der Staat als Innovationstreiber?

Neustaat: Der Staat als Innovationstreiber?

Für mehr Innovationen braucht es Talente, Kapital und neue Strukturen in Staat und Verwaltung. Ohne eine umfassende Verwaltungsmodernisierung mit einem Wandel unserer Verwaltungskultur wird der Staat diese neue Rolle nicht ausfüllen können. Es braucht einen „Neustaat“. In meinem Gastbeitrag für das Projekt „Fostering Innovation – Unlocking Potential“ der Bertelsmann Stiftung habe ich die notwendigen Schritte und Maßnahmen erläutert, mit denen wir den Staat zum Innovationstreiber machen können:

Wirft man einen Blick in internationale Studien wie den Bloomberg Innovation Index, dann scheint mit dem Innovationsstandort Deutschland  eigentlich alles in Ordnung zu sein. Im Jahr 2020 lag Deutschland hier auf dem ersten Platz, in diesem Jahr immer noch auf einem sehr guten vierten Platz. Vor allem die hohen Ausgaben des Bundes für Forschung und Innovation schlagen sich hier nieder: Der Bund hat zwischen 2005 und 2019 seine Ausgaben für Forschung und Innovation von 9 Mrd. Euro auf über 18 Mrd. Euro mehr als verdoppelt. Auch den hohen Investitionen deutscher Unternehmen in diesem Bereich haben wir das gute Abschneiden zu verdanken. So nennt der Bloomberg Index Volkswagen, Siemens, Daimler und Bayer als deutsche Unternehmen mit den höchsten Ausgaben für Forschung und Entwicklung.

Warum sich also Sorgen machen? Das zeigt ein Blick auf eine andere Zahl, nämlich den Wert der größten Unternehmen in Deutschland und den USA. Alleine der Börsenwert von Apple hat mit umgerechnet 1,26 Billionen Euro im Jahr 2020 den Wert aller deutschen DAX-Aktien übertroffen. Diese kamen zusammen nur auf 1,23 Billionen Euro. Dabei ist nicht allein die Größe entscheidend. Das Geschäftsmodell von Amazon, Alphabet und Microsoft sind Plattformen. Plattformen durchdringen Märkte und schieben sich zwischen Kunde und Verkäufer. Die Bedeutung der Plattformwirtschaft ist dabei kaum zu überschätzen, denn sie hat enorme Auswirkungen auch auf den Dienstleistungssektor. So ziehen die Plattformunternehmen auch die Wertschöpfung klassischer Dienstleistungen an sich, was die Macht der Plattformanbieter noch vergrößert. Das kennen wir insbesondere von Transportdiensten à la Uber oder von Lieferdiensten für Lebensmittel.

Auch der Blick in andere Regionen der Welt zeigt, dass unser Wohlstand keine Selbstverständlichkeit ist. China und der ganze asiatische Raum preschen mit einer ungeheuren Innovationsgeschwindigkeit voran. Es ist kein Geheimnis, dass China mit großem Nachdruck globale wirtschaftspolitische Ambitionen verfolgt; staatlich und zentral entwickelt, in Forschung und Wirtschaft umgesetzt. Auf der anderen Seite beherrschen aktuell die großen US-Player mit ihren dominanten Plattformunternehmen den Markt. In diesem Wettbewerb der Systeme müssen Deutschland und ganz Europa für einen eigenen, europäischen Weg zwischen Amerika und China stehen – für eine offene Plattformökonomie jenseits von Konzernmonopolen und zentralstaatlicher Lenkung. Wollen Deutschland und Europa in diesem weltweiten Spiel der Kräfte mithalten und ein relevanter Akteur sein, dann müssen wir in unsere Innovationskraft investieren.

Was heißt das? Der Staat muss zum Innovationstreiber werden. Für mehr Innovationen braucht es drei Dinge: Talente, Kapital und neue Strukturen in Staat und Verwaltung. Um es gleich vorwegzunehmen: Ohne eine umfassende Verwaltungsmodernisierung einhergehend mit einem tiefgreifenden Wandel unserer Verwaltungskultur, wird der Staat diese neue Rolle nicht ausfüllen können. Es braucht neue Strukturen, es braucht einen „Neustaat“.

  1. Talente

Innovationen werden von Menschen gemacht. Deshalb müssen wir auch direkt in Menschen investieren. Und kein anderes Investment lohnt sich hier so sehr wie das in Bildung. Bereits in den Schulen Gründergeist und Unternehmerkultur zu vermitteln, ist unerlässlich, wenn wir junge Talente hervorbringen und fördern wollen. Fächerübergreifend müssen wir die Vermittlung umfassender Digitalkompetenz in den Unterricht integrieren und anwendungsbezogene, aber auch technologische Grundkenntnisse vermitteln: Wie kann ich mit Daten gezielt Problemstellungen lösen? Wie komme ich überhaupt an Daten heran? Und wie kann ich mit anderen zusammenarbeiten, um ein Problem zu lösen? Diese Themen müssen im Unterricht auf den Lehrplan.

Ein fächerübergreifender Ansatz schließt indes nicht aus, ein neues Schulfach einzuführen, in welchem grundlegende Programmierkenntnisse und ein grundlegendes Verständnis für die Funktionsweise von Algorithmen vermittelt werden. Ganz im Gegenteil: Wir brauchen ein solches Fach, in dem die Grundlagen vermittelt werden, auf denen auch in anderen Fächern aufgebaut werden kann.

Wenn es uns gelingt in den Schulen die Begeisterung für kreatives Arbeiten mit Daten und Algorithmen zu wecken, dann haben wir auch den Grundstein dafür gelegt, dass sich mehr junge Talente für MINT-Studiengänge und vielleicht sogar die Gründung eines eigenen Startups entscheiden werden.

Für mehr Gründergeist in Deutschland brauchen wir aber auch bessere Möglichkeiten zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Gerade da unsere Startups in Sachen Gehälter noch nicht mit dem Silicon Valley mithalten können, wollen wir hier einen besseren rechtlichen Rahmen schaffen, damit Startups im Wettbewerb um die klügsten Köpfe durch die Beteiligung am Unternehmen andere Anreize setzen können. Daneben wollen wir auch ein bürokratiefreies Jahr einführen, mit dem wir jungen Unternehmern das Gründen erleichtern wollen.

  1. Finanzierung

Innovation zu fördern, das bedeutet natürlich, Forschung zu fördern, sowohl universitäre als auch außeruniversitäre. Das tun wir, aber müssen in den Schlüsseltechnologien wie KI, Quantencomputing und Blockchain noch eine Schippe drauf legen.

Doch auch sensationelle Forschungsergebnisse nützen uns nichts, wenn wir es nicht schaffen, sie in Deutschland in die Anwendung zu bringen und in neue Geschäftsmodelle umzusetzen, sodass auch die Wertschöpfung bei uns stattfinden kann. So sorgen etwa das zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) oder auch die deutschlandweit 26 Kompetenzzentren Mittelstand 4.0 dafür, dass neue Erkenntnisse in Sachen Digitalisierung auch in unseren KMU ankommen. Andere Programme, wie die Zukunftscluster-Initiative (Clusters4Future), bauen regionale Innovationsnetzwerke auf und sorgen so für regionalen Wissenstransfer direkt vor Ort.

Daneben verbessert die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für forschende Unternehmen, insbesondere für innovative KMU. Mit der Einführung der steuerlichen Forschungsförderung haben wir hier in der vergangenen Legislaturperiode einen großen Schritt gemacht und forschenden Unternehmen eine langersehnte Unterstützung durch den Staat ermöglicht.

Will der Staat aber eine aktivere Rolle in der Innnovationsförderung spielen, muss er auch neue Möglichkeiten ausloten. Einen ersten Eindruck davon, wie das in der Realität aussehen kann, bietet die 2019 neu gegründete Agentur für Sprunginnovation. Die als GmbH gegründete Agentur hat den Auftrag, gezielt ausgewählte Projekte, die an der Entwicklung disruptiver Technologien arbeiten, zu unterstützen. Dabei wird hier in Sachen Agilität und Fehlerkultur bereits vieles ganz bewusst anders gemacht, zumindest soweit es unsere Gesetze aktuell zulassen. Diese gute Idee müssen wir in der kommenden Legislaturperiode noch unbürokratischer und freier aufstellen, damit sie ihr Potenzial voll entfalten kann.

Ein weiteres Beispiel für die aktivere Rolle des Staates bietet der Zukunftsfonds. Mit dem Fonds, den wir im letzten Jahr auf den Weg gebracht und mit 10 Mrd. Euro ausgestattet haben, wollen wir u.a. institutionelle Anleger dazu motivieren, ihr Geld vermehrt in Startups zu investieren, damit wir deren Innovationspotenziale in Deutschland voll ausschöpfen können. Startups sollen damit in Deutschland künftig leichter an mehr Risikokapital kommen können. Dabei wird der Staat hier über die KfW auch selbst als Investor aktiv und investiert über einen Dachfonds in andere Risikokapitalfonds.

So entsteht ein innovatives Ökosystem, mit dem wir die großen Herausforderungen unserer Zeit lösen, die Arbeitsplätze für morgen schaffen und auch soziale und staatliche Probleme lösen. So gibt es mittlerweile einen vitalen Markt an Egov-Startups, deren Produkte direkt die staatliche Verwaltung adressieren, indem sie neue Mobilitätsangebote für den öffentlichen Nahverkehr unterbreiten, durch Drohnen die Bau- und Planungsämter unterstützen oder der Straßenmeisterei neue Tools an die Hand geben, um den Zustand der Straßen zu überwachen. Das innovative Potenzial dieser Angebote kann allerdings nur abgerufen werden, wenn die öffentliche Verwaltung dazu auch bereit ist. Allzu oft ist sie dies leider noch nicht.

  1. NEUSTAAT – neue Strukturen in Staat, Politik und Verwaltung

Nur selten sind Verwaltungen in der Lage, neue Lösungen für Herausforderungen zu entwickeln und umzusetzen. Grund hierfür sind die eigenen Verfahren und Prozesse, die in einen oftmals eng definierten rechtlichen Rahmen eingebettet sind und deshalb wenig Spielraum lassen für neue Wege oder Lösungen. Eine Verwaltung, die es gewohnt ist, in festen Zuständigkeiten zu denken und zu handeln, geordnet in einer klaren Hierarchie, tut sich damit naturgemäß sehr schwer. Sie muss ihre starren Prozesse erst darauf auslegen, dass neue Impulse von außen aufgenommen werden können. Mit anderen Worten: Sie muss agiler werden.

Es braucht hierfür neue Prozesse, um das Silodenken der Ressorts und der föderalen Ebenen aufzubrechen und besser zu verknüpfen. Das Ziel ist dabei ein Staat, der Rahmenbedingungen schafft und selbst innovative Konzepte testet. Wir müssen nicht für jedes Problem eine eigene Lösung finden, aber offen genug sein, gute Lösungen schnell und unkompliziert in die Anwendungen zu bringen.

Doch das ist leichter gesagt als getan. Unsere Verwaltung in Deutschland basiert auf dem gut 200 Jahre alten preußischen Verwaltungsmodell. Dieses Modell zeichnet sich vor allem durch seine legalistische Verwaltungskultur aus. Das starre Festhalten an klar definierten Zuständigkeiten, Vorschriften und eingefahrenen Prozessen kennzeichnen diese Kultur und machen zugleich deutlich, weshalb wir einen Kulturwandel in der Verwaltung so dringend brauchen.

Ein solcher Kulturwandel vollzieht sich allerdings nicht auf Knopfdruck. Er entsteht durch viele kleine oder große Verhaltensänderungen von  vielen  Menschen  in  vielen  Institutionen.  Diese  Verhaltensänderungen lassen sich weder von einem Dienstherren befehlen, noch von der Politik verordnen. Aber die Politik kann Kulturwandel befördern – durch Regeln und Maßnahmen, durch Vorbilder und Anreizsysteme.

So ist es in der deutschen Verwaltung bisher zumeist ein viel geringeres Risiko etwas zu unterlassen, als etwas zu unternehmen, deshalb muss neben verstärkter Projektarbeit, auch eine neue Fehlerkultur Einzug in die Verwaltung halten. Denn wo Risikominimierung über allem steht, ist am Ende kein Platz mehr für pragmatische Lösungen. Die Vorsicht, keine Risiken einzugehen, hat allerdings auch  rechtliche  Hintergründe:  Für  Beamte  besteht  die  Pflicht  zur  „Remonstration“,  also  die  Pflicht,  ihre  dienstlichen Handlungen  auf  Rechtmäßigkeit  zu  überprüfen und  Bedenken  oder  Einwände  beim Vorgesetzten vorzubringen.

Eine neue Fehlerkultur muss darüber hinaus gelebt werden und fängt bei den Führungskräften an. Wir brauchen den Mut, Konzepte zu testen. Nur wer sich traut, Neues anzugehen, kann vorankommen. In Zeiten großer Veränderungsgeschwindigkeiten sind Absicherungen nach allen Seiten und der Weg des geringsten Risikos die falschen Modelle. Wir brauchen einen staatlichen „Mutanfall“.

Open Innovation

Um Innovationsmotor zu werden, muss sich die Verwaltung für Input von außen öffnen und aktiv dabei helfen, die großen Innovationspotenziale zu heben. Zu oft verengen wir politisch den Blick auf eine einzige Lösung, statt große Lösungsräume zu öffnen und dort das am besten funktionierende Modell zu erproben.

Ein solcher Ansatz ist „open social innovation“. Der Staat findet in Kooperation mit Bürgerinnen und Bürgern und Wirtschaft neue Lösungsansätze für technische, wirtschaftliche oder gesellschaftliche Probleme.

Am Beispiel des Hackathons #wirvsvirus lässt sich das gut veranschaulichen. Dabei wurde unter der Schirmherrschaft der Bundesregierung eine breit angelegte Beteiligungsmöglichkeit für alle diejenigen geschaffen, die mithelfen wollen neue Lösungen zur Pandemiebekämpfung zu entwickeln. Über 28.000 Teilnehmer haben an rund 1500 Lösungen gearbeitet.  Mit dem anschließenden Umsetzungsprogramm wurden dann rund 150 Projekte realisiert. Zu den prominentesten und erfolgreichsten Projekten gehört etwa die Coronaschool, die neue Lösungen für den digitalen Distanzunterricht anbietet oder der Chatbot UDO, der von der Bundesagentur für Arbeit eingesetzt wird, um Antragsteller die wichtigsten Fragen zum Kurzarbeitergeld zu beantworten.

Diese Beispiele zeigen, wohin die Reise gehen soll: Der Staat beschreibt Probleme in seiner Arbeit und definiert Anforderungen sowie eine einheitliche Schnittstelle, über die dann Lösungen aus Gesellschaft und Wirtschaft im Wettbewerb zueinander entwickelt werden können.

Weniger Silo-Denken, weniger Hierarchie, dafür mehr Projektarbeit und ein besserer, pragmatischerer Umgang mit Fehlern: wenn uns dieser Kulturwandel in der Verwaltung gelingt, sind wir auf einem guten Weg hin zur agilen Verwaltung und zum lernenden Staat, der Open Innovation Prozesse nicht nur anstoßen kann, sondern auch die dadurch entwickelten Lösungen erfolgreich implementieren kann. Erst dadurch wird der Staat in die Lage versetzt, sich selbst zu erneuern und anschließend auch erfolgreich als Innovationstreiber zu fungieren.

Viele kleine Maßnahmen machen dabei gemeinsam den großen Wurf: Diese Vorschläge und Ideen sind nur ein kleiner Auszug eines Gesamtkonzepts für eine moderne, digitale Verwaltung, das ich im Juni letzten Jahres mit meinem Abgeordnetenkollegen Thomas Heilmann und weiteren Co-Autoren vorgelegt habe. Wir nennen es „Neustaat“ und es besteht aus 103 Vorschlägen, die die „Jahrhundertreform“, wie sie unser Fraktionsvorsitzender Ralph Brinkhaus neulich gefordert hat, mit Leben füllen. Für mich steht fest: Wir brauchen den Neustaat! Das kommende Jahrzehnt muss ein Modernisierungsjahrzehnt werden. Will der Staat Innovationstreiber sein, muss er bei sich selbst anfangen!

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Digitalbilanz – Wiederwahl – Landwirtschaft

Digitalbilanz – Wiederwahl – Landwirtschaft

Liebe Leserinnen und Leser,

6 Pressegespräche, 5 Gesetze aus meinem Bereich, 3 Panel-Diskussionen, eine Rede im Bundestag, zahlreiche Sitzungen und ein Wahlprogramm: Die letzte reguläre Sitzungswoche in diesem Jahr hatte es wirklich in sich. Bevor es in den Sommer geht, blicke ich natürlich auch auf die letzten Jahre zurück: Auf die Höhen, die Tiefen und auf das, was wir erreicht haben.

In meiner dritten Legislaturperiode ist einiges passiert – vieles davon im letzten Jahr. Wir haben den Kinder-Medien-Schutz neu aufgelegt und das Gesetz gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern verabschiedet. Wir haben den Weg für mehr Frauen in Führungspositionen geebnet und ich habe mit meinen Kolleginnen und Kollegen das Gute-Kita-Gesetz auf den Weg gebracht – um nur einige wenige Gesetze zu nennen.

In Sachen Digitalisierung haben wir mit der GWB-Novelle dafür gesorgt, dass die deutsche Digitalbranche sich auf dem internationalen Markt zukünftig besser behaupten kann, das Mobilfunknetz verbessert und wir haben die Meldewege und Regulierung von Hass-Kommentaren oder Fehlinformationen erleichtert. Und in der Schule? Auch hier hält seit dem Milliardenpaket  „Digitalpakt Schule“ die Digitalisierung Einzug.

Nicht immer war alles davon einfach – in Sachen Kinderrechte ins Grundgesetz konnten wir keine Einigung erzielen, im Schutz von Prostituierten keine die mich endgültig zufrieden stellt. Aber so ist das nun mal: Politik heißt immer auch Kompromisse eingehen. Es heißt Ziele feststecken und unterwegs auch mal Rückschläge erleiden und sich entgegen kommen. Aber das bedeutet keinesfalls Stillstand. Auch in der nächsten Legislaturperiode will ich mich wieder einsetzen, für das was mir wichtig ist: Für mich, für Sie, für unser Land!

Ihre Nadine Schön


S(mar)t. Wendeler Land – Digitale Antworten auf regionale Fragen

Das war das Motto des Kickoffs der „Smart City“-Modellregion St. Wendeler Land in dieser Woche am Mittwoch. Mit den Modellprojekten Smart Cities unterstützt die Bundesregierung Kommunen dabei, ihre räumliche Entwicklung mithilfe von Digitalisierungsmaßnahmen nachhaltig und gemeinwohlorientiert zu gestalten. Der Landkreis St. Wendel wurde dazu im September 2020 als Modellregion ausgewählt. In den nächsten sieben Jahren werden dem Landkreis St. Wendel Fördermittel für die Konzeption und Implementierung einer Digitalisierungsstrategie vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) bewilligt und durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung gestellt. Dreh- und Angelpunkt des „Smart City“-Projektes bilden vier Themenbereiche, auch Ökosysteme genannt: Bürgerdienste, Daseinsvorsorge, Mitgestaltung und Mobilität.

Bei der digitalen Auftaktveranstaltung wurden dazu erste Ideen den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt. Namhafte Gäste und Experten gingen der Frage nach, welche Bedeutung die digitale Transformation für den Landkreis St. Wendel und die Bevölkerung hat.
In meinem Grußwort habe ich meine Freude über den Zuschlag und den Start ausgedrückt. Die Fördersumme in Höhe von 17,5 Millionen Euro bietet tolle Chancen für unsere Region, einfach mal neue Dinge auszuprobieren und umzusetzen, die ansonsten regulär nicht finanzierbar gewesen wären. Mit dem super Team, das diese Strategie entwickelt hat, bin ich mir sicher, dass dies ein großer Erfolg wird. Wir können gespannt sein auf die nächsten Jahre!


Landesvertreterversammlung der CDU Saar stellt Landesliste zur Bundestagswahl auf

Bereits am vergangenen Wochenende wurde in der Ursapharm-Arena an der Kaiserlinde in Spiesen-Elversberg die Landesliste der CDU Saar zur Bundestagswahl aufgestellt. Mit einem starken #TeamSaarland ziehen wir gemeinsam und geschlossen in den Wahlkampf: An der Spitze mit Annegret Kramp-Karrenbauer, gefolgt von Peter Altmaier auf Platz 2, mir auf Platz 3 und Markus Uhl auf dem vierten Platz. Mit dieser Mannschaft wollen wir die Menschen überzeugen und die vier Wahlkreise im Saarland gewinnen. Gemeinsam haben wir in dieser Legislaturperiode in Berlin viel für das Saarland und unsere Region erreicht. Dies leitet uns auch in der Zukunft und dafür werben wir um das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler.

Mit den 20 Kandidatinnen und Kandidaten stellt unsere Liste die volle Breite unserer Volkspartei im Saarland dar und darauf können wir stolz sein. Als CDU Saar ziehen wir selbstbewusst, offensiv, aber vor allem geschlossen und entschlossen in den Bundestagswahlkampf.
Es sind nicht mehr ganz 100 Tage bis zur Wahl. Gemeinsam mit den Freundinnen und Freunden wollen wir uns stark machen– für die Direktmandate, für unser Team Saarland in Berlin und für eine starke CDU in Deutschland und im Saarland. Die gesamte CDU Saar ist heiß auf den Wahlkampf. Ich freue mich auf viele Begegnungen und Diskussionen mit Euch und bedanke mich schon jetzt für Eure Unterstützung!


Digitalpolitische Bilanz im Bundestag

Heute habe  ich in  meiner  Rede eine Bilanz zur unserer Digitalpolitik der letzten vier Jahre gezogen. Für mich steht fest: Wir haben eine ganze Menge erreicht, aber es liegen auch noch einige Herausforderungen vor uns. Hier eine kleine Auswahl unserer Projekte:

Unter dem Stichwort „Neustaat“ haben wir eine Verwaltungsreform angestoßen: Durch das Online-Zugangsgesetzes und das Registermoddernisierungs-Gesetz werden gerade 600 Verwaltungsdienstleistungen digitalisiert, damit Sie künftig vom Elterngeld bis zur KFZ-Zulassung alles online erledigen können und ihre Daten nur einmal an die Behörde übermitteln müssen.

Digitalisierung bedeutet aber auch: Neue Technologien vorantreiben, wie Künstliche Intelligenz, Quantentechnologie oder Blockchain. Diese Technologien ermöglichen hohe Forschungsleistungen, wie wir es etwa bei der schnellen Impfstoffentwicklung durch Biontech erlebt haben.

Wir wollen aber vor allem auch, dass Digitalisierung Ihnen ganz praktisch im Alltag hilft: Vom Staubsaugerroboter über Navigation im Verkehr bis zum kontaktlosen Bezahlen an der Supermarktkasse. Solche Produkte und Dienstleistungen müssen transparent sein, einfach in der Handhabung und ohne Risiko – dafür haben wir in dieser Legislatur entsprechende Regelungen auf den Weg gebracht, die nicht nur für deutsche, sondern auch für europäische Anbieter gelten.
Ich möchte, dass wir in Deutschland digital, modern und sicher leben können. Deshalb habe ich mich als Digitalpolitikerin bei Förderprogrammen und Gesetzen dafür eingesetzt, dass es Chancen für Innovationen gibt. So gelingt es, in Deutschland Wirtschaftskraft und Arbeitsplätze zu erhalten und neu zu schaffen, obwohl der internationale Wettbewerb hart ist.
Wir haben viele Wirtschaftsprogramme, etwa für mittelständische Unternehmen aufgelegt. Zudem unterstützen wir Startups durch einen 10 Milliarden schweren Zukunftsfonds. Denn diese jungen Unternehmen bringen kreative, digitale Lösungen hervor, die viel für Gesundheit, Bildung oder zum Umweltschutz beitragen.
Als erstes Parlament der Welt haben wir mit der GWB-Novelle das Wettbewerbsrecht an die Herausforderungen der digitalen Welt angepasst. Ziel dieses Gesetzes ist die Regulierung der großen digitalen Plattformen. Denn nur mit fairen Spielregeln können auch deutsche oder europäische Unternehmen – wie ihr Kleidergeschäft oder ihr Handwerksbetrieb nebenan – in der Digitalwirtschaft weiterwachsen.
Wir haben mit einem Milliardenpaket – dem Digitalpakt Schule – ermöglicht, dass die Schulen in ganz Deutschland digital ausgestattet werden können. Damit haben wir den maßgeblichen Impuls gegeben, dass das Bildungswesen insgesamt modernisiert wird. Denn wir wollen, dass unsere Kinder künftig mit modernen Arbeitsmitteln lernen können und die Kompetenzen in der Schule erlernen, die sie in der digitalen Welt und im späteren Arbeitsleben brauchen. Vom richtigen Umgang mit Sozialen Netzwerken bis zum Programmieren.
Durch die Erfahrungen in der Pandemie haben wir alle ganz deutlich gemerkt, welche Vorteile die Digitalisierung bringt, und wo es noch ruckelt. Wir sind in dieser Legislaturperiode bei der Digitalisierung ein großes Stück vorangekommen. Überall im Land gibt es vielversprechende Projekte und Initiativen. Diese Begeisterung für Transformation und Fortschritt wollen wir auch in den nächsten vier Jahren weiter ins Land tragen.

Meine Rede dazu findet ihr hier!


Fotokredit: Pixabay/PollyDot

Erschwernisausgleich für Landwirte

Das Thema Insektenschutz hat viele Landwirte auch bei uns im Saarland sehr beschäftigt. Bereits im Februar hatte ich deshalb die Landwirte aus meinem Wahlkreis zu einem Fachgespräch mit dem Landwirtschaftspolitischen Sprecher unserer Fraktion, Albert Stegemann, eingeladen. Es war ein konstruktiver Austausch, bei dem uns die Landwirte viele Verbesserungsvorschläge für das Gesetz mitgegeben haben.

Wir haben die Vorschläge an die Bundesregierung weitergegeben und die hat reagiert. Das Bundesnaturschutzgesetz, das auch die Regelungen zum Insektenschutz enthält, wurde an vielen Stellen so angepasst, dass der Insektenschutz nicht auf dem Rücken der Landwirte ausgetragen wird.

Aber es kommt noch ein wichtiger Aspekt hinzu: Wir als Fraktion haben unsere Zustimmung zu dem Gesetz davon abhängig gemacht, dass die Agrarministerkonferenz der Länder einen Erschwernisausgleich für die betroffenen Landwirte einführt. Dazu wird eine zusätzliche Förderung in der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) eingeführt. Der Bund stellt dafür 65 Mio. Euro bereit, die Länder weitere 25 Mio. Euro.
Jetzt ist wichtig, dass Bund und Länder rasch die neuen GAK-Fördergrundsätze erarbeiten, implementieren und die Mittel fest verankern. Anschließend sind alle Bundesländer in der Pflicht diese GAK-Fördermöglichkeiten auch den betroffenen Landwirten anzubieten.


fotocredit: pixabay/

Wir wünschen euch einen schönen Sommer!

Das Thema Insektenschutz hat viele Landwirte auch bei uns im Saarland sehr beschäftigt. Bereits im Februar hatte ich deshalb die Landwirte aus meinem Wahlkreis zu einem Fachgespräch mit dem Landwirtschaftspolitischen Sprecher unserer Fraktion, Albert Stegemann, eingeladen. Es war ein konstruktiver Austausch, bei dem uns die Landwirte viele Verbesserungsvorschläge für das Gesetz mitgegeben haben.

Wir haben die Vorschläge an die Bundesregierung weitergegeben und die hat reagiert. Das Bundesnaturschutzgesetz, das auch die Regelungen zum Insektenschutz enthält, wurde an vielen Stellen so angepasst, dass der Insektenschutz nicht auf dem Rücken der Landwirte ausgetragen wird.

Aber es kommt noch ein wichtiger Aspekt hinzu: Wir als Fraktion haben unsere Zustimmung zu dem Gesetz davon abhängig gemacht, dass die Agrarministerkonferenz der Länder einen Erschwernisausgleich für die betroffenen Landwirte einführt. Dazu wird eine zusätzliche Förderung in der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) eingeführt. Der Bund stellt dafür 65 Mio. Euro bereit, die Länder weitere 25 Mio. Euro.
Jetzt ist wichtig, dass Bund und Länder rasch die neuen GAK-Fördergrundsätze erarbeiten, implementieren und die Mittel fest verankern. Anschließend sind alle Bundesländer in der Pflicht diese GAK-Fördermöglichkeiten auch den betroffenen Landwirten anzubieten.

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