Das NetzDG muss erheblich nachgebessert werden!

Das NetzDG muss erheblich nachgebessert werden!

Am morgigen Freitag wird das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in erster Lesung im Bundestag beraten.

Es muss substantiell verbessert werden, um gesamtgesellschaftliche Anerkennung zu finden. Und die ist wichtig. Fakt ist, Hassbotschaften, Verleumdung und Beleidigungen haben auch im Netz nichts zu suchen. Die Plattformbetreiber sind schon jetzt nach dem Telemediengesetz (TMG) dazu verpflichtet, solche Äußerungen nach Kenntnisnahme zu löschen. Das wird bislang allerdings sehr unterschiedlich gehandhabt. Während YouTube 90 Prozent der gemeldeten rechtswidrigen Inhalte löscht, sind es bei Facebook durchschnittlich nur 39 Prozent, bei Twitter sogar nur ein Prozent. Der Runde Tisch von Heiko Maas hat daran nichts geändert.

Die Unionsfraktion ist schon lange der Meinung, dass die Zeit der leeren Versprechungen vorbei sein muss. Vor Monaten haben wir deshalb ein Positionspapier mit konkreten Vorschlägen vorgelegt. Leider finden sich entscheidende Punkte davon nicht im NetzDG wieder. Hier muss nachgebessert werden. Ungünstig ist auch, dass das Justizministerium den Gesetzentwurf erst so kurz vor dem Ende der Legislaturperiode vorgelegt hat. Damit bleibt kaum Zeit für die parlamentarische Beratung. Die CDU/CSU-Fraktion muss und wird den Gesetzentwurf gut prüfen. Sorgfalt geht vor Schnelligkeit.

Zentrale Frage dabei ist: Wer definiert, ob ein Inhalt gelöscht wird oder nicht und nach welchen Kriterien? Das wird vom aktuellen Gesetzentwurf jedoch ungenügend beantwortet. Position der Union war schon immer, dass die Grundsätze der Meinungsfreiheit auch im Netz zur Geltung kommen müssen und nur strafbare Inhalte gelöscht werden dürfen. Um dem Vorwurf des so genannten Overblockings (Anbieter löschen zu viel, um Bußgelder zu vermeiden) und dem damit verbundenen zu starken Eingriff in die Meinungsfreiheit effektiv zu begegnen, empfiehlt sich das System der ‚regulierten Selbstregulierung‘, wie wir es etwa aus dem Jugendmedienschutz kennen. Das würde bedeuten, dass nicht die Plattformbetreiber entscheiden, was geht und was nicht, sondern eine vom Staat kontrollierte und von den Unternehmen finanzierte Instanz. Diese prüft alle kritischen Sachverhalte nach klaren Kriterien mit geschultem Personal.

Des Weiteren müssen wir auch über den Anwendungsbereich, den Nutzerbegriff und den Schwellenwert – also ab welcher Nutzerzahl das Gesetz gelten soll – sprechen. Im Gesetz muss klar gestellt sein, dass beispielsweise Messenger-Dienste nicht inbegriffen sind. Und es muss klar sein, dass Strafen nicht schon bei der Nichtlöschung einzelner Beiträge fällig sind, sondern nur dann, wenn ein Anbieter strukturell kein wirksames Beschwerdemanagement vorhält. Außerdem gilt es, die Löschfristen zu prüfen. Sie müssen realistisch sein. Bei eindeutigen Fällen von Volksverhetzung oder Rufmord haben die Betroffenen ein berechtigtes Interesse, entsprechende Einträge schnell, also innerhalb von 24 Stunden, aus dem Netz entfernen zu lassen. Klar ist aber auch, dass Grenzfälle einer längeren Prüfung bedürfen. Final bleibt immer der Rechtsweg, denn das letzte Wort kann nur ein Gericht haben. Des Weiteren hätten wir uns auch eine Kennzeichnungspflicht für Social Bots und eine digitale Gegendarstellungspflicht bei Fake News gewünscht.

Die Union möchte, dass den Menschen, die Opfer von Hass und Hetzte oder Diffamierung und Verleumdung im Netz geworden sind, zu ihrem Recht verholfen wird. Dafür und nur dafür müssen die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden. Eine Zensur lehnen wir ab.

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Anstieg der Geburtenrate ist auch eine Bestätigung der Familienpolitik der Union

Anstieg der Geburtenrate ist auch eine Bestätigung der Familienpolitik der Union

Das Statistische Bundesamt hat festgestellt, dass die Geburtenrate in Deutschland im vergangenen Jahr so hoch lag wie seit der Wiedervereinigung nicht mehr. Sie stieg auf 1,5 Kinder je Frau.

Dass immer mehr Paare ihren Kinderwunsch verwirklichen, ist auch das Ergebnis der Familienpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Das Gesamtpaket aus finanzieller Unterstützung, guten Angeboten für die Kinderbetreuung und die Möglichkeiten der partnerschaftlichen Aufteilung von Familien- und Erwerbspflichten wirkt.

Wir werden auch künftig alle Anstrengungen unternehmen, die Rahmenbedingungen für Familien weiter zu verbessern. Und das nicht nur finanziell: Familien müssen sich in unserer Gesellschaft willkommen und wertgeschätzt fühlen. Dafür benötigen wir zum Beispiel noch mehr Wickeltische in öffentlichen Gebäuden und Kaufhäusern, Schnellkassen in Supermärkten für Familien mit Kindern, Fast-Lane-Schalter für Familien an Flughäfen und Bahnhöfen und mehr familiengerechte Wohnungen.

Darüber hinaus werden wir auch die Arbeitgeber mit ins Boot holen, von denen schon heute viele bereit sind, sich stärker auf die Bedürfnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzustellen, die Kinder erziehen. Von der Möglichkeit, mobile Arbeitsplätze dort einzusetzen, wo es von den Arbeitsabläufen möglich wäre, wird zum Beispiel noch zu wenig Gebrauch gemacht.

Für uns ist klar: Wir müssen noch familienfreundlicher werden!

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