Digitaler Binnenmarkt muss verwirklicht werden!

Digitaler Binnenmarkt muss verwirklicht werden!

Digitale Inhalte verbreiten sich weltweit, digitale Geschäftsmodelle funktionieren weltweit, Internetnutzer können im worldwideweb surfen, einkaufen, streamen.

Die Digitalisierung bietet unbegrenzte Möglichkeiten – gäbe es nicht fragmentierte Rechtssysteme und praktische Hindernisse. Auf europäischer Ebene müssen wir die Rechtssysteme JETZT reformieren und harmonisieren, sonst werden wir im internationalen Markt abgehängt.

Digitalisierung ist keine Evolution sondern eine Revolution! Die Innovationskraft des digitalen Marktes lässt keine Zeit, jahrelang über Regelungen zu verhandeln. Die EU-Datenschutzgrundverordnung ist eine wichtige Reform, wird aber an vielen Stellen schon überholt sein, wenn sie in 2016 verabschiedet wird, z.B. gibt sie Smart Data keine ausreichenden Entfaltungsmöglichkeiten. Verbraucherinteressen und Wirtschaftschancen dürfen nicht gegeneinander abgegrenzt, sondern müssen vorausschauend miteinander verbunden werden.

Die EU-Kommission hat jetzt Vorschläge vorgelegt, welche Schlüsselbereiche wie Online-Handel, Verbraucherrecht oder Urheber- und Vertragsrecht harmonisieren und in der Praxis optimieren könnten.
Ich begrüße dies und fordere die nationalen wie europäischen Verhandlungsführer auf, dies mit konkreten Initiativen zügig voranzutreiben und sich nicht im Kleinklein zu verlieren.
Der digitale Binnenmarkt muss verwirklicht werden! Davon werden Anbieter wie Nutzer profitieren, vom Zögern und Zaudern verliert Europa nur. Ich hoffe, dass Günther Oettinger seinen Reformkurs mit Tempo durchsetzen kann.

http://ec.europa.eu/priorities/digital-single-market/index_de.htm

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Ministerin Schwesig muss vertragstreu bleiben!

Ministerin Schwesig muss vertragstreu bleiben!

Nachdem das Bundesfrauenministerium die Vereinbarung zum Prostituiertenschutzgesetz jetzt zu Lasten schutzbedürftiger Prostituierter gebrochen hat, fordere ich Ministerin Manuela Schwesig auf, vertragstreu zu bleiben!

Wir erwarten, dass der Koalitionspartner zu den bereits vereinbarten Inhalten steht. Wir haben fast zwei Jahre lang mit der SPD-Fraktion und dem SPD-geführten Ministerium verhandelt und klare Ergebnisse erzielt. Es ist keine Art des konstruktiven und respektvollen Umgangs miteinander, bereits vereinbarte, für die Union wichtige Punkte, aus dem Gesetzentwurf zu streichen und das ganze Schutzsystem für die Prostituierten in die Zukunft zu schieben. Das ist mit uns nicht zu machen.

Die SPD will die bereits mit uns vereinbarten Standards zum Schutz von Prostituierten deutlich absenken. So will sie unter anderem die Anmeldegültigkeit auf vier Jahre verlängern und das Erfordernis abschaffen, dass sich die Prostituierte persönlich bei der Behörde vorstellen muss, wenn sie ihre Anmeldung nach vier Jahren verlängern will. Damit wird das eigentliche Ziel der Anmeldepflicht, dass fremdbestimmte Prostituierte die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme außerhalb des Milieus erhalten, konterkariert. Außerdem sollen auf Wunsch des SPD-Ministeriums Gesundheitsberatungen nur noch einmalig vor einer Anmeldung erfolgen. Dabei könnte gerade der regelmäßige Kontakt zur Beratungsstelle helfen, ein Vertrauensverhältnis zu den Prostituierten aufzubauen.

Wir sind mit Blick auf die aktuelle Situation der Kommunen bereit, über Maßnahmen der Entschleunigung bei der Umsetzung des Gesetzes sowie über Flexibilisierungen der Übergansfristen zu diskutieren. Aber die nun vorgeschlagenen Änderungen treffen wesentliche Schutzelemente und damit den Kern des Gesetzes. Hier mit der Sorge vor Bürokratiezuwachs zu argumentieren, ist befremdlich. Bei Gesetzen zu Mindestlohn, Frauenquote und Mietpreisbremse werden Bürokratiezuwächse von denselben Leuten ohne weiteres hingenommen.

Zudem sind wir davon überzeugt, dass gerade in diesen Zeiten, in denen Menschenhandel und Missbrauch von Flüchtlingsfrauen zunimmt, es eher ein Mehr an Schutz gegen Fremdbestimmung und Zwang zur Prostitution als ein Weniger braucht.

Die vom SPD-geführten Bundesfrauenministerium gewünschte Absenkung der Schutzstandards würde zu einer Aushöhlung des Schutzzwecks des Gesetzes führen. Menschenhändler, Zuhälter und Bordellbesitzer werden angesichts der neuen Vorschläge aus dem Ministerium in die Hände klatschen. Sie haben ja auch eine gut organisierte Lobby. Die betroffenen Zwangsprostituierten und anderweitig fremdbestimmten Frauen leider nicht. Gerade für diese Gruppe machen wir aber das Gesetz.
Noch am Montag wurde bei einem Empfang der Ministerin zum Thema ‚Gewalt gegen Frauen‘ von Hilfsorganisationen das Problem des Menschenhandels und der Prostitution angesprochen. Es reicht nicht, am Tag der Frauenrechte Plakate hochzuhalten. Als Politiker sollte man dann auch handeln.
Wenn es um das Ziel eines besseren Schutzes von Schwachen und Ausgebeuteten geht, muss der Staat seiner Verantwortung gerecht werden.

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