Am Freitag haben wir ein Gesetz zur weiteren Verbesserung in der Pflege in den Bundestag eingebracht.
Viele Pflegebedürftige haben bisher darunter gelitten, dass ihre Einschränkung nicht in der Pflegeversicherung erfasst wurde. Wir ebnen nun den Weg dafür, dass erstmals alle Beeinträchtigungen der Selbständigkeit – egal ob körperlich, geistig oder psychisch – berücksichtigt werden und alle Pflegebedürftigen einen gleichberechtigten Zugang zu Leistungen erhalten.
Besonders Demenzkranke, die bisher häufig aus dem Raster gefallen sind, werden somit besser in das Pflegesystem einbezogen. Statt wie bisher drei Pflegestufen, gibt es zukünftig fünf Pflegegrade, die viel stärker individuelle Problemlagen berücksichtigen.
Das Gesetz entlastet zudem die vielen Angehörigen, die die Pflege eines Familienmitglieds übernehmen. Pflegende Angehörige werden körperlich und geistig stark beansprucht und haben mit finanziellen Belastungen zu kämpfen. Für sie wird künftig die Pflegeversicherung Rentenbeiträge zahlen, ebenso wie dauerhafte Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, wenn sie für die Pflege aus dem Beruf aussteigen. Im bisherigen System war dies nur für sechs Monate möglich.
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff bringt außerdem folgende Verbesserungen:
– Jeder Versicherte, der stationär gepflegt wird, hat künftig Anspruch auf zusätzliche Betreuungsangebote.
– Der Grundsatz „Reha vor Pflege“ wird gestärkt.
– Information und Beratungen werden ausgeweitet und verbessert. Zukünftig müssen Pflegekassen kostenlose Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen anbieten.
– Versicherte und Pflegebedürftige werden von Bürokratie entlastet.
Mit dem neuen Gesetz stärken wir Pflegebedürftige, ihre Familien und die Pflegekräfte. Es gibt für niemanden eine Schlechterstellung. Im Gegenteil: Vom neuen Gesetz profitieren alle, die bisher nicht sachgerecht eingestuft wurden.
Durch das erste Pflegestärkungsgesetz, das seit dem 1. Januar 2015 in Kraft ist, konnten schon Verbesserungen in der Pflege umgesetzt werden. Das zweite Pflegestärkungsgesetz bringt nun weitere Verbesserungen auf den Weg, indem es viel stärker die individuelle Situation von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen berücksichtigt. Dafür haben wir uns auf den entsprechenden finanziellen Rahmen geeinigt. Ab 2017 werden jährlich fünf Milliarden Euro zusätzlich für die Pflege bereitgestellt. Außerdem wird die gesetzlich vorgeschriebene Dynamisierung der Leistungen um ein Jahr auf 2017 vorgezogen. Damit stehen bereits 2017 weitere rund 1,2 Milliarden Euro für die Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung.
Mehr Informationen zum neuen Gesetz finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit.
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