Zusätzliche Corona-Hilfen für gemeinnützige Organisationen

Zusätzliche Corona-Hilfen für gemeinnützige Organisationen

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich vehement für die weitere finanzielle Unterstützung gemeinnütziger Organisationen in der Corona-Krise eingesetzt. Gemeinnützige Verbände und Organisationen sind unverzichtbar für unsere Gesellschaft. Sie sind – wie wir alle – von der Corona-Krise betroffen und haben große Sorgen um ihre Existenz.

Neben dem KfW-Kreditprogramm und den Überbrückungshilfen des Bundeswirtschaftsministeriums hat der Deutsche Bundestag auf Druck von CDU/CSU weitere 100 Millionen Euro für die finanzielle Unterstützung bereitgestellt. Die Förderrichtlinien und die Antragsformulare sind ab sofort auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums zu finden.

Mit dem Geld, das ab dem 1. September 2020 beantragt werden kann, werden Jugendverbände, Träger der Kinder- und Jugendarbeit einschließlich ihrer Eichrichtungen, Träger des internationalen Jugendaustauschs sowie Jungendherbergen und Schullandheime in der Corona-Pandemie unterstützt.

Wir freuen uns, dass wir mit diesem Sonderprogramm die Unterstützungsangebote für die Einrichtungen aus dem Kinder-, Jugend- und Familienbereich, die durch die Überbrückungshilfen oder das KFW-Kreditprogramm bereitgestellt wurden, sinnvoll ergänzen können.

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