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Verkürzung der Aufbewahrungsfristen

Nadine Schön MdB: Weniger Bürokratie durch kürzere Aufbewahrungsfristen

Berlin, 24. April 2013: Die saarländische CDU-Bundestagsabgeordnete Nadine Schön, Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, erklärt im Vorfeld des am morgigen Donnerstag im Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Lesung beratenen und verabschiedeten Gesetzentwurfs zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen:

„Belege und Rechnungen füllen in so manchem kleinen und mittelständischen Betrieb ganze Schränke und Container. Das wollen wir ändern. Mit dem Gesetz zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Belege und Rechnungen werden wir deutsche Unternehmen von unnötiger Bürokratie befreien. Das spart Kosten in Höhe von ca. 2,5 Milliarden Euro jährlich! Dadurch schaffen wir Freiräume für Investitionen und stärken insbesondere mittelständische Unternehmen. Ein wichtiges und richtiges Zeichen für unsere Wirtschaft“.

Hintergrund:

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Aufbewahrungspflichten für Belege nach Handels- und Steuerrecht von zehn auf sieben Jahre zu verkürzen. Nach Beratungen mit den Ländern hatte die Bundesregierung am 23. Mai 2012 mit dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 eine Regelung auf den Weg gebracht, die eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen zunächst auf acht Jahre, ab 2015 auf sieben Jahre vorsieht.

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