Verlässliche Kriterien für Löschanfragen schnell definieren

Verlässliche Kriterien für Löschanfragen schnell definieren

Nach Google-Urteil des EuGH keine neuen Barrieren für Startups schaffen!

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu den Löschauflagen für Suchmaschinen haben wir in der Arbeitsgruppe Digitale Agenda der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der vergangenen Woche Experten angehört, um über die weiteren politischen Handlungsmöglichkeiten zu entscheiden.

Nach dem Urteil besteht seitens der Verbraucherverbände und der betroffenen Unternehmen Unsicherheit, wie die tatsächlichen Kriterien für einen Löschanspruch gegen Google und andere Dienste aussehen können. Vor allem aber ist nicht festgelegt, wer im Zweifelsfall entscheiden soll und ob neben Suchmaschinen auch weitere Anbieter wie soziale Netzwerke oder z.B. Wikipedia betroffen sind. Daher müssen schnell Kriterien entwickelt werden, damit Rechts- und Planungssicherheit entsteht. Vor allem aber muss gewährleistet sein, dass die Ansprüche der Bürger fair und neutral ausgewertet werden.

Die Entscheidung, was tatsächlich aus den Suchergebnissen gelöscht wird, darf keinem einzelnen Unternehmen überlassen werden. Hiermit würde gerade für deutsche Startups eine neue Barriere aufgebaut, die für kleine Unternehmen unüberwindbar wäre. Eine Möglichkeit wäre eine regulierte Selbstregulierung – ähnlich wie beim Jugendschutz. Damit würde der Löschungsanspruch gegen die einzelnen Unternehmen weiter bestehen, aber in einem System der Selbstregulierung auf die Selbstkontrollstelle übergehen.  Dafür könnte der Gesetzgeber den Ordnungsrahmen setzen.

Mit der regulierten Selbstregulierung würde eine unkomplizierte Lösung geschaffen und die Kosten für das zu erwartende umfangreiche Personal von den Unternehmen getragen – und nicht vom Steuerzahler. Wichtig ist, dass hier keine Markteintrittsbarriere für Startups (neue Unternehmensgründungen) entsteht.

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