Union setzt sich weiterhin für Wahlfreiheit ein

Union setzt sich weiterhin für Wahlfreiheit ein

Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Dienstag das vom Bund finanzierte Betreuungsgeld für verfassungswidrig erklärt.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bedauert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das Urteil nimmt Familien, die ihre kleinen Kinder nicht in einer staatlich subventionierten Kita betreuen lassen, eine wichtige familienpolitische Unterstützungsleistung. Immer mehr Mütter und Väter haben das Betreuungsgeld bezogen. Im 1. Quartal 2015 waren es mehr als 450.000. Und viele dieser Eltern sind dringend auf die 150 Euro im Monat angewiesen.

Das Gericht hat seine Entscheidung ausschließlich mit der fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes begründet. Es hat insbesondere keine Wertung über die Frage vorgenommen, ob es richtig ist, dass Mütter und Väter, die ihre Kinder ausschließlich zu Hause betreuen, dafür eine staatlich finanzierte Anerkennung erhalten. Diesen Lebensentwurf akzeptiert und respektiert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion genauso wie die Entscheidung von Eltern, ihr Kind in einer Kita betreuen zu lassen. Daher war und ist für uns das Betreuungsgeld ebenso ein Instrument der Wahlfreiheit wie es der Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren ist.

Wir werden nun die Urteilsbegründung sorgfältig prüfen und gemeinsam mit unserem Koalitionspartner überlegen, wie wir in Übereinstimmung mit der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund einerseits und Ländern andererseits Eltern weiterhin optimal unterstützen und ihnen echte Wahlfreiheit ermöglichen können.

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