Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes

Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes

Verabschiedete Gesetze müssen umgesetzt werden. Wir haben im Deutschen Bundestag vor zwei Jahren nicht so heftig über das Prostituiertenschutzgesetz diskutiert, um uns selbst zu beschäftigen. Wir wollten Frauen und Männer in der Prostitution besser vor Menschenhandel und Zwangsprostitution schützen, Täter konsequenter bestrafen und die ordnungsbehördlichen Kontrollmöglichkeiten verbessern.

Den unhaltbaren Zuständen im Bereich der Prostitution kann man nur begegnen, wenn man weiße von schwarzen Schafen trennt. Daher ist es auch von enormer Wichtigkeit, dass die Prostitutionsstätten angemeldet werden, alle Vorgaben eingehalten und regelmäßig kontrolliert wird. Auch Prostituierte müssen sich anmelden, damit sie Kontakte außerhalb des Milieus erhalten. Gerade den vielen Prostituierten aus dem Ausland kann bei der Anmeldung und der medizinischen Beratung erklärt werden, wo sie Hilfe und Unterstützungsmöglichkeiten finden können. Der Zustand, dass in unserem Land tausende oft sehr junger Frauen und Männer unter menschenverachtenden Bedingungen ausgebeutet werden, muss ein Ende haben. Nur eine konsequente Umsetzung des Gesetzes kann garantieren, dass mehr Licht, Transparenz und damit Schutz in das bislang kaum zugängliche und völlig unregulierte Milieu gebracht werden.

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